Anne Catherine HELD

Anne Catherine HELD

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Anne Catherine HELD
Beruf erklärte nicht schreiben zu können 20. Februar 1846 Kronenburg, Dahlem, Euskirchen, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [1]
Beruf Hauswirtin 20. Februar 1846 Dahlem, Dahlem, Euskirchen, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [2] [3]

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt Dahlem, Dahlem, Euskirchen, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen
Taufe 13. November 1776 Dahlem, Dahlem, Euskirchen, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [4]
Tod nach 20. Februar 1846 [5] [6]
Heirat 17. Februar 1806 Dahlem, Dahlem, Euskirchen, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [7] [8] [9]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
17. Februar 1806
Dahlem, Dahlem, Euskirchen, NRW, Deutschland
Baltasar ZIMMER

Quellenangaben

1 Zweitschrift Standesamt Kronenburg Heirat 1846/1, S. 2
Autor: Standesamt Kronenburg
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Kronenburg H 1846/1
 Erstes Blatt ??? Gegenwärtiges zur Aufnahme der Heiraths=Urkunden der Gemeinde Cronenburg während dem Jahr tausend acht hundert sechs und vierzig bestimmte, und dreißig Blätter enthaltende Register, ist durch uns Präsidenten des Königl. Landgerichts zu Aachen, von Blatt zu Blatt, vom ersten bis zum letzten, mit Blattzahl und mit unserem Handzuge bezeichnet worden. Aachen, den 22ten October 1845 ??? Leith. Assesor No1 Heiraths=Urkunde. Bürgermeisterei Cronenburg Kreis Schleiden Regierungsbezirk Aachen. Im Jahres achtzehn hundert vierzig und sechs, den zwanzigsten Tag des Monats Februar nachmittags zwei Uhr, erschienen vor mir Martin Joseph Hark Bürgermeister von Cronenburg als Beamten des Personenstandes, in dem Gemeindehaus daselbst: Einerseits: der Junggesell Johann Peter Zimmers geboren zu Dahlem am siebenten July tausend acht= hundert dreizehn alt zwei und dreißig Jahre , Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem Regierungsbezirk Aachen, großjähriger ehelicher Sohn des verstorbenen Balthasar Zimmers Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem und dessen Ehefrau Anna Catharina Held Standes Hauswirtherin wohnhaft zu Dahlem, der Vater wie erwähnt ver= storben, die Mutter lebend bei dieser Verhandlung anwesend und in die vorliegende Heirath förmlich einwilligend. Andererseits: die Jungfer Helena Hermes geboren zu Waldorf am eilften December Jahres tausend achthundert zwanzig alt fünf und zwanzig Jahre, Standes Ackerin wohnhaft zu Waldorf Regierungsbezirk Aachen, großjährige eheliche Tochter des verstorbenen Johann Hermes Standes Schreiner wohnhaft zu Waldorf und dessen Ehefrau Magdalena Schroeder Standes Ackerin wohnhaft zu Waldorf, der Vater wie gesagt verstorben, die Mutter lebend, anwesend und einwilligend und forderten mich auf, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beiden öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthüre des Gemeindehauses zu Dollendorf und Cronenburg Statt gehabt haben, nämlich die erste am achten Februar und die andere am fünfzehnten Februar letzthin, daß ferner die Urkunden über die An= kündigung dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlich angeheftet gewesen sind und mir kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist. Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nachweise ihres Alters und ihrer gesetzlichen Befugniß zur Eingehung dieser Heirath beigebrachten Urkunden, nämlich: Die Geburtsurkunde des Bräutigams und die Sterbeurkunde vom Vater der Braut, beide Urkunden in den hier deponirten= Personenstandsregistern eingetragen, und zwar die Geburts= urkunde wie vor allegirt, die Sterbeurkunde aber unterm ersten Merz tausend achthundert vierundvierzig sub Nro ---Seitenwechsel---- Nro Achtzehn, dann von Seiten der Braut den Geburtsort und den Sterbeort des Vaters in einem vom Bürger= meister zu Dollendorf ausgestellten Auszuge enthal tend, und diesem Acte beigefügt Habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesung aller vorbezogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von dem Ehestande handelden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches, den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich hiermit im Namen des Gesetzes, daß der Johann Peter Zimmers , und die Helena Hermes gesetzlich verheirathet sind. Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde in Beiseyn der nachgenannten vier Zeugen nämlich: 1. des Peter Feyen, sieben und zwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem, nicht anverwandt 2. des Joseph Keller, ein und dreißig Jahre alt, Standes Schreiner wohnhaft zu Dahlem, nicht anverwandt 3. des Peter Nießen, acht und dreißig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem, nicht anverwandt 4. des Mathias Haeger, fünf und dreißig Jahre alt, Standes Maurer wohnhaft zu Baasem, nicht anverwandt in doppelter Urschrift aufgesetzt und nach vorheriger Vorlesung mit den neuen Ehegatten und den Zeugen unterschieben habe. mit Ausnahme der Mutter des Bräutigams welche erklärte nicht schreiben zu können. Geschehen zu Dahlem Jahr, Monat und Tag wie Eingangs. J P. Zimmers Magdalena Hermes P: Feyen J Keller Peter Niesen Mathias Häger H???
2 Standesamt Cronenburg Heirat 1846/1
Autor: Standesamt Cronenburg
Angaben zur Veröffentlichung: J. Gietzen
Kurztitel: StA Cronenburg H 1846/1
 No 1 Heiraths-Urkunde Bürgermeisterei Cronenburg Kreis Schleiden Regierungsbezirk Aachen. Im Jahr tausend achthundertvierzig undsechs, den zwanzigsten Tag des Monats Februar Nachmittags zwei Uhr, erschien vor mir Martin Joseph Hack Bürgermeister von Cronenburg als Beamten des Personenstandes, in dem Gemeindehause daselbst: Einerseits: der Junggesell Johann Peter Zimmers geboren zu Dahlem am siebenten July tausendachthundert dreizehn, zwei und dreißig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem Regierungsbezirk Aachen, großjähriger eheliche Sohn des verstorbenen Balthasar Zimmers Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem und dessen Ehefrau Anna Catharina Held Standes Hauswirthin wohnhaft zu Dahlem, der Vater wie erwähnt verstorben, die Mutter lebend bei dieser Verhandlung anwesend und in die vorliegende Heirath förmlich einwilligend. Andererseits: die Jungfer Helena Hermes geboren zu Waldorf am eilften December Jahres tausend acht hundert zwanzig, fünf und zwanzig Jahre alt, Standes Ackerin wohnhaft zu Waldorf Regierungsbezirk Aachen, großjährige eheliche Tochter des verstorbenen Johann Hermes Standes Schreiner wohnhaft zu Waldorf und dessen Ehefrau Magdalena Schroeder Standes Ackerin wohnhaft zu Waldorf, der Vater wie gesagt verstorben, die Mutter lebend, anwesend und einwilligend, und forderten mich auf, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beiden öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthüre des Gemeindehauses zu Dollendorf und Cronenburg Statt gehabt haben, nämlich die erste am achten Februar und die andere am fünfzehten Februar letzthin, daß ferner die Urkunden über die An= kündigung dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlich angeheftet gewesen sind und mir kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist. Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nachweise ihres Alters und ihrer gesetzlichen Befugniß zur Eingehung dieser Heirath beigebrachten Urkunden, nämlich: Die Geburtsurkunde des Bräutigams und die Sterbeurkun- de vom Vater der Braut, beide Urkunden in den hier deponier- ten Personenstandsregistern eingetragen, und zwar die Geburts urkunde wie vor allegirt, die Sterbeurkunde aber unterm ers= ten Merz tausendachthundert ein und zwanzig sub Nro acht zehn, dann von Seiten der Braut den Geburtsact und den Ster- beact des Vaters in einem vom Bürgermeister zu Dollendorf ausgestellten Auszeige enthaltend, und diesem Akte beigefügt. ---Seitenwechsel--- Habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesung aller vorbezogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von dem Ehestande handelnden Titels des bürgelichen Gesetzbuches, den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich hiermit im Namen des Gesetzes, daß der Johann Peter Zimmers und die Helena Hermes gesetzlich verheirathet sind. Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde in Beisein der nachbenannten Zeugen nämlich: 1. des Peter Feyen sieben undzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem, nicht verwandt 2. des Joseph Keller ein und dreißig Jahre alt, Standes Schreiner wohnhaft zu Dahlem nicht verwandt 3. des Peter Niehsen acht und dreißig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem nicht verwandt 4. des Mathias Hoeger, fünfunddreißig Jahre alt, Standes Maurer wohnhaft zu Baasem nicht verwandt in doppelter Urschrift aufgesetzt und mit den neuen Ehegatten und den Zeugen unterschschrieben habe. mit Ausnahme der Mutter des Bräutigams, welche erklärt nicht schreiben zu können. Geschehen zu Dahlem, Jahr, Monat und Tag wie Eingangs. gez: J.b. Zimmers, gez: Peter Niesen, " Magdalena Hermes Mathias Höger, " M. Schroeder, " P. Feyen, " J. Heller, gez: Hack Die Uebereinstimmung mit dem im Archiv des Königl. Landgerichts zu Aachen beruhenden Duplicat-Register beglaubigt. Aachen, den 1ten Juni 1886 Der Gerichtsschreiber. ???
3 Zweitschrift Standesamt Kronenburg Heirat 1846/1, S. 1
Autor: Standesamt Kronenburg
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Kronenburg H 1846/1
 Erstes Blatt ??? Gegenwärtiges zur Aufnahme der Heiraths=Urkunden der Gemeinde Cronenburg während dem Jahr tausend acht hundert sechs und vierzig bestimmte, und dreißig Blätter enthaltende Register, ist durch uns Präsidenten des Königl. Landgerichts zu Aachen, von Blatt zu Blatt, vom ersten bis zum letzten, mit Blattzahl und mit unserem Handzuge bezeichnet worden. Aachen, den 22ten October 1845 ??? Leith. Assesor No1 Heiraths=Urkunde. Bürgermeisterei Cronenburg Kreis Schleiden Regierungsbezirk Aachen. Im Jahres achtzehn hundert vierzig und sechs, den zwanzigsten Tag des Monats Februar nachmittags zwei Uhr, erschienen vor mir Martin Joseph Hark Bürgermeister von Cronenburg als Beamten des Personenstandes, in dem Gemeindehaus daselbst: Einerseits: der Junggesell Johann Peter Zimmers geboren zu Dahlem am siebenten July tausend acht= hundert dreizehn alt zwei und dreißig Jahre , Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem Regierungsbezirk Aachen, großjähriger ehelicher Sohn des verstorbenen Balthasar Zimmers Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem und dessen Ehefrau Anna Catharina Held Standes Hauswirtherin wohnhaft zu Dahlem, der Vater wie erwähnt ver= storben, die Mutter lebend bei dieser Verhandlung anwesend und in die vorliegende Heirath förmlich einwilligend. Andererseits: die Jungfer Helena Hermes geboren zu Waldorf am eilften December Jahres tausend achthundert zwanzig alt fünf und zwanzig Jahre, Standes Ackerin wohnhaft zu Waldorf Regierungsbezirk Aachen, großjährige eheliche Tochter des verstorbenen Johann Hermes Standes Schreiner wohnhaft zu Waldorf und dessen Ehefrau Magdalena Schroeder Standes Ackerin wohnhaft zu Waldorf, der Vater wie gesagt verstorben, die Mutter lebend, anwesend und einwilligend und forderten mich auf, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beiden öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthüre des Gemeindehauses zu Dollendorf und Cronenburg Statt gehabt haben, nämlich die erste am achten Februar und die andere am fünfzehnten Februar letzthin, daß ferner die Urkunden über die An= kündigung dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlich angeheftet gewesen sind und mir kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist. Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nachweise ihres Alters und ihrer gesetzlichen Befugniß zur Eingehung dieser Heirath beigebrachten Urkunden, nämlich: Die Geburtsurkunde des Bräutigams und die Sterbeurkunde vom Vater der Braut, beide Urkunden in den hier deponirten= Personenstandsregistern eingetragen, und zwar die Geburts= urkunde wie vor allegirt, die Sterbeurkunde aber unterm ersten Merz tausend achthundert vierundvierzig sub Nro ---Seitenwechsel---- Nro Achtzehn, dann von Seiten der Braut den Geburtsort und den Sterbeort des Vaters in einem vom Bürger= meister zu Dollendorf ausgestellten Auszuge enthal tend, und diesem Acte beigefügt Habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesung aller vorbezogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von dem Ehestande handelden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches, den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich hiermit im Namen des Gesetzes, daß der Johann Peter Zimmers , und die Helena Hermes gesetzlich verheirathet sind. Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde in Beiseyn der nachgenannten vier Zeugen nämlich: 1. des Peter Feyen, sieben und zwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem, nicht anverwandt 2. des Joseph Keller, ein und dreißig Jahre alt, Standes Schreiner wohnhaft zu Dahlem, nicht anverwandt 3. des Peter Nießen, acht und dreißig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem, nicht anverwandt 4. des Mathias Haeger, fünf und dreißig Jahre alt, Standes Maurer wohnhaft zu Baasem, nicht anverwandt in doppelter Urschrift aufgesetzt und nach vorheriger Vorlesung mit den neuen Ehegatten und den Zeugen unterschieben habe. mit Ausnahme der Mutter des Bräutigams welche erklärte nicht schreiben zu können. Geschehen zu Dahlem Jahr, Monat und Tag wie Eingangs. J P. Zimmers Magdalena Hermes P: Feyen J Keller Peter Niesen Mathias Häger H???
4 Mails von Franz-Josef Pitzen
Autor: Franz-Josef Pitzen
Kurztitel: Mails von Franz-Josef Pitzen
5 Standesamt Cronenburg Heirat 1846/1
Autor: Standesamt Cronenburg
Angaben zur Veröffentlichung: J. Gietzen
Kurztitel: StA Cronenburg H 1846/1
 No 1 Heiraths-Urkunde Bürgermeisterei Cronenburg Kreis Schleiden Regierungsbezirk Aachen. Im Jahr tausend achthundertvierzig undsechs, den zwanzigsten Tag des Monats Februar Nachmittags zwei Uhr, erschien vor mir Martin Joseph Hack Bürgermeister von Cronenburg als Beamten des Personenstandes, in dem Gemeindehause daselbst: Einerseits: der Junggesell Johann Peter Zimmers geboren zu Dahlem am siebenten July tausendachthundert dreizehn, zwei und dreißig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem Regierungsbezirk Aachen, großjähriger eheliche Sohn des verstorbenen Balthasar Zimmers Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem und dessen Ehefrau Anna Catharina Held Standes Hauswirthin wohnhaft zu Dahlem, der Vater wie erwähnt verstorben, die Mutter lebend bei dieser Verhandlung anwesend und in die vorliegende Heirath förmlich einwilligend. Andererseits: die Jungfer Helena Hermes geboren zu Waldorf am eilften December Jahres tausend acht hundert zwanzig, fünf und zwanzig Jahre alt, Standes Ackerin wohnhaft zu Waldorf Regierungsbezirk Aachen, großjährige eheliche Tochter des verstorbenen Johann Hermes Standes Schreiner wohnhaft zu Waldorf und dessen Ehefrau Magdalena Schroeder Standes Ackerin wohnhaft zu Waldorf, der Vater wie gesagt verstorben, die Mutter lebend, anwesend und einwilligend, und forderten mich auf, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beiden öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthüre des Gemeindehauses zu Dollendorf und Cronenburg Statt gehabt haben, nämlich die erste am achten Februar und die andere am fünfzehten Februar letzthin, daß ferner die Urkunden über die An= kündigung dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlich angeheftet gewesen sind und mir kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist. Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nachweise ihres Alters und ihrer gesetzlichen Befugniß zur Eingehung dieser Heirath beigebrachten Urkunden, nämlich: Die Geburtsurkunde des Bräutigams und die Sterbeurkun- de vom Vater der Braut, beide Urkunden in den hier deponier- ten Personenstandsregistern eingetragen, und zwar die Geburts urkunde wie vor allegirt, die Sterbeurkunde aber unterm ers= ten Merz tausendachthundert ein und zwanzig sub Nro acht zehn, dann von Seiten der Braut den Geburtsact und den Ster- beact des Vaters in einem vom Bürgermeister zu Dollendorf ausgestellten Auszeige enthaltend, und diesem Akte beigefügt. ---Seitenwechsel--- Habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesung aller vorbezogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von dem Ehestande handelnden Titels des bürgelichen Gesetzbuches, den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich hiermit im Namen des Gesetzes, daß der Johann Peter Zimmers und die Helena Hermes gesetzlich verheirathet sind. Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde in Beisein der nachbenannten Zeugen nämlich: 1. des Peter Feyen sieben undzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem, nicht verwandt 2. des Joseph Keller ein und dreißig Jahre alt, Standes Schreiner wohnhaft zu Dahlem nicht verwandt 3. des Peter Niehsen acht und dreißig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem nicht verwandt 4. des Mathias Hoeger, fünfunddreißig Jahre alt, Standes Maurer wohnhaft zu Baasem nicht verwandt in doppelter Urschrift aufgesetzt und mit den neuen Ehegatten und den Zeugen unterschschrieben habe. mit Ausnahme der Mutter des Bräutigams, welche erklärt nicht schreiben zu können. Geschehen zu Dahlem, Jahr, Monat und Tag wie Eingangs. gez: J.b. Zimmers, gez: Peter Niesen, " Magdalena Hermes Mathias Höger, " M. Schroeder, " P. Feyen, " J. Heller, gez: Hack Die Uebereinstimmung mit dem im Archiv des Königl. Landgerichts zu Aachen beruhenden Duplicat-Register beglaubigt. Aachen, den 1ten Juni 1886 Der Gerichtsschreiber. ???
6 Zweitschrift Standesamt Kronenburg Heirat 1846/1, S. 1
Autor: Standesamt Kronenburg
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Kronenburg H 1846/1
 Erstes Blatt ??? Gegenwärtiges zur Aufnahme der Heiraths=Urkunden der Gemeinde Cronenburg während dem Jahr tausend acht hundert sechs und vierzig bestimmte, und dreißig Blätter enthaltende Register, ist durch uns Präsidenten des Königl. Landgerichts zu Aachen, von Blatt zu Blatt, vom ersten bis zum letzten, mit Blattzahl und mit unserem Handzuge bezeichnet worden. Aachen, den 22ten October 1845 ??? Leith. Assesor No1 Heiraths=Urkunde. Bürgermeisterei Cronenburg Kreis Schleiden Regierungsbezirk Aachen. Im Jahres achtzehn hundert vierzig und sechs, den zwanzigsten Tag des Monats Februar nachmittags zwei Uhr, erschienen vor mir Martin Joseph Hark Bürgermeister von Cronenburg als Beamten des Personenstandes, in dem Gemeindehaus daselbst: Einerseits: der Junggesell Johann Peter Zimmers geboren zu Dahlem am siebenten July tausend acht= hundert dreizehn alt zwei und dreißig Jahre , Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem Regierungsbezirk Aachen, großjähriger ehelicher Sohn des verstorbenen Balthasar Zimmers Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem und dessen Ehefrau Anna Catharina Held Standes Hauswirtherin wohnhaft zu Dahlem, der Vater wie erwähnt ver= storben, die Mutter lebend bei dieser Verhandlung anwesend und in die vorliegende Heirath förmlich einwilligend. Andererseits: die Jungfer Helena Hermes geboren zu Waldorf am eilften December Jahres tausend achthundert zwanzig alt fünf und zwanzig Jahre, Standes Ackerin wohnhaft zu Waldorf Regierungsbezirk Aachen, großjährige eheliche Tochter des verstorbenen Johann Hermes Standes Schreiner wohnhaft zu Waldorf und dessen Ehefrau Magdalena Schroeder Standes Ackerin wohnhaft zu Waldorf, der Vater wie gesagt verstorben, die Mutter lebend, anwesend und einwilligend und forderten mich auf, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beiden öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthüre des Gemeindehauses zu Dollendorf und Cronenburg Statt gehabt haben, nämlich die erste am achten Februar und die andere am fünfzehnten Februar letzthin, daß ferner die Urkunden über die An= kündigung dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlich angeheftet gewesen sind und mir kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist. Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nachweise ihres Alters und ihrer gesetzlichen Befugniß zur Eingehung dieser Heirath beigebrachten Urkunden, nämlich: Die Geburtsurkunde des Bräutigams und die Sterbeurkunde vom Vater der Braut, beide Urkunden in den hier deponirten= Personenstandsregistern eingetragen, und zwar die Geburts= urkunde wie vor allegirt, die Sterbeurkunde aber unterm ersten Merz tausend achthundert vierundvierzig sub Nro ---Seitenwechsel---- Nro Achtzehn, dann von Seiten der Braut den Geburtsort und den Sterbeort des Vaters in einem vom Bürger= meister zu Dollendorf ausgestellten Auszuge enthal tend, und diesem Acte beigefügt Habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesung aller vorbezogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von dem Ehestande handelden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches, den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich hiermit im Namen des Gesetzes, daß der Johann Peter Zimmers , und die Helena Hermes gesetzlich verheirathet sind. Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde in Beiseyn der nachgenannten vier Zeugen nämlich: 1. des Peter Feyen, sieben und zwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem, nicht anverwandt 2. des Joseph Keller, ein und dreißig Jahre alt, Standes Schreiner wohnhaft zu Dahlem, nicht anverwandt 3. des Peter Nießen, acht und dreißig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem, nicht anverwandt 4. des Mathias Haeger, fünf und dreißig Jahre alt, Standes Maurer wohnhaft zu Baasem, nicht anverwandt in doppelter Urschrift aufgesetzt und nach vorheriger Vorlesung mit den neuen Ehegatten und den Zeugen unterschieben habe. mit Ausnahme der Mutter des Bräutigams welche erklärte nicht schreiben zu können. Geschehen zu Dahlem Jahr, Monat und Tag wie Eingangs. J P. Zimmers Magdalena Hermes P: Feyen J Keller Peter Niesen Mathias Häger H???
7 Standesamt Cronenburg Heirat 1846/1
Autor: Standesamt Cronenburg
Angaben zur Veröffentlichung: J. Gietzen
Kurztitel: StA Cronenburg H 1846/1
 No 1 Heiraths-Urkunde Bürgermeisterei Cronenburg Kreis Schleiden Regierungsbezirk Aachen. Im Jahr tausend achthundertvierzig undsechs, den zwanzigsten Tag des Monats Februar Nachmittags zwei Uhr, erschien vor mir Martin Joseph Hack Bürgermeister von Cronenburg als Beamten des Personenstandes, in dem Gemeindehause daselbst: Einerseits: der Junggesell Johann Peter Zimmers geboren zu Dahlem am siebenten July tausendachthundert dreizehn, zwei und dreißig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem Regierungsbezirk Aachen, großjähriger eheliche Sohn des verstorbenen Balthasar Zimmers Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem und dessen Ehefrau Anna Catharina Held Standes Hauswirthin wohnhaft zu Dahlem, der Vater wie erwähnt verstorben, die Mutter lebend bei dieser Verhandlung anwesend und in die vorliegende Heirath förmlich einwilligend. Andererseits: die Jungfer Helena Hermes geboren zu Waldorf am eilften December Jahres tausend acht hundert zwanzig, fünf und zwanzig Jahre alt, Standes Ackerin wohnhaft zu Waldorf Regierungsbezirk Aachen, großjährige eheliche Tochter des verstorbenen Johann Hermes Standes Schreiner wohnhaft zu Waldorf und dessen Ehefrau Magdalena Schroeder Standes Ackerin wohnhaft zu Waldorf, der Vater wie gesagt verstorben, die Mutter lebend, anwesend und einwilligend, und forderten mich auf, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beiden öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthüre des Gemeindehauses zu Dollendorf und Cronenburg Statt gehabt haben, nämlich die erste am achten Februar und die andere am fünfzehten Februar letzthin, daß ferner die Urkunden über die An= kündigung dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlich angeheftet gewesen sind und mir kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist. Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nachweise ihres Alters und ihrer gesetzlichen Befugniß zur Eingehung dieser Heirath beigebrachten Urkunden, nämlich: Die Geburtsurkunde des Bräutigams und die Sterbeurkun- de vom Vater der Braut, beide Urkunden in den hier deponier- ten Personenstandsregistern eingetragen, und zwar die Geburts urkunde wie vor allegirt, die Sterbeurkunde aber unterm ers= ten Merz tausendachthundert ein und zwanzig sub Nro acht zehn, dann von Seiten der Braut den Geburtsact und den Ster- beact des Vaters in einem vom Bürgermeister zu Dollendorf ausgestellten Auszeige enthaltend, und diesem Akte beigefügt. ---Seitenwechsel--- Habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesung aller vorbezogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von dem Ehestande handelnden Titels des bürgelichen Gesetzbuches, den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich hiermit im Namen des Gesetzes, daß der Johann Peter Zimmers und die Helena Hermes gesetzlich verheirathet sind. Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde in Beisein der nachbenannten Zeugen nämlich: 1. des Peter Feyen sieben undzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem, nicht verwandt 2. des Joseph Keller ein und dreißig Jahre alt, Standes Schreiner wohnhaft zu Dahlem nicht verwandt 3. des Peter Niehsen acht und dreißig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem nicht verwandt 4. des Mathias Hoeger, fünfunddreißig Jahre alt, Standes Maurer wohnhaft zu Baasem nicht verwandt in doppelter Urschrift aufgesetzt und mit den neuen Ehegatten und den Zeugen unterschschrieben habe. mit Ausnahme der Mutter des Bräutigams, welche erklärt nicht schreiben zu können. Geschehen zu Dahlem, Jahr, Monat und Tag wie Eingangs. gez: J.b. Zimmers, gez: Peter Niesen, " Magdalena Hermes Mathias Höger, " M. Schroeder, " P. Feyen, " J. Heller, gez: Hack Die Uebereinstimmung mit dem im Archiv des Königl. Landgerichts zu Aachen beruhenden Duplicat-Register beglaubigt. Aachen, den 1ten Juni 1886 Der Gerichtsschreiber. ???
8 Zweitschrift Standesamt Kronenburg Heirat 1846/1, S. 1
Autor: Standesamt Kronenburg
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Kronenburg H 1846/1
 Erstes Blatt ??? Gegenwärtiges zur Aufnahme der Heiraths=Urkunden der Gemeinde Cronenburg während dem Jahr tausend acht hundert sechs und vierzig bestimmte, und dreißig Blätter enthaltende Register, ist durch uns Präsidenten des Königl. Landgerichts zu Aachen, von Blatt zu Blatt, vom ersten bis zum letzten, mit Blattzahl und mit unserem Handzuge bezeichnet worden. Aachen, den 22ten October 1845 ??? Leith. Assesor No1 Heiraths=Urkunde. Bürgermeisterei Cronenburg Kreis Schleiden Regierungsbezirk Aachen. Im Jahres achtzehn hundert vierzig und sechs, den zwanzigsten Tag des Monats Februar nachmittags zwei Uhr, erschienen vor mir Martin Joseph Hark Bürgermeister von Cronenburg als Beamten des Personenstandes, in dem Gemeindehaus daselbst: Einerseits: der Junggesell Johann Peter Zimmers geboren zu Dahlem am siebenten July tausend acht= hundert dreizehn alt zwei und dreißig Jahre , Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem Regierungsbezirk Aachen, großjähriger ehelicher Sohn des verstorbenen Balthasar Zimmers Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem und dessen Ehefrau Anna Catharina Held Standes Hauswirtherin wohnhaft zu Dahlem, der Vater wie erwähnt ver= storben, die Mutter lebend bei dieser Verhandlung anwesend und in die vorliegende Heirath förmlich einwilligend. Andererseits: die Jungfer Helena Hermes geboren zu Waldorf am eilften December Jahres tausend achthundert zwanzig alt fünf und zwanzig Jahre, Standes Ackerin wohnhaft zu Waldorf Regierungsbezirk Aachen, großjährige eheliche Tochter des verstorbenen Johann Hermes Standes Schreiner wohnhaft zu Waldorf und dessen Ehefrau Magdalena Schroeder Standes Ackerin wohnhaft zu Waldorf, der Vater wie gesagt verstorben, die Mutter lebend, anwesend und einwilligend und forderten mich auf, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beiden öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthüre des Gemeindehauses zu Dollendorf und Cronenburg Statt gehabt haben, nämlich die erste am achten Februar und die andere am fünfzehnten Februar letzthin, daß ferner die Urkunden über die An= kündigung dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlich angeheftet gewesen sind und mir kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist. Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nachweise ihres Alters und ihrer gesetzlichen Befugniß zur Eingehung dieser Heirath beigebrachten Urkunden, nämlich: Die Geburtsurkunde des Bräutigams und die Sterbeurkunde vom Vater der Braut, beide Urkunden in den hier deponirten= Personenstandsregistern eingetragen, und zwar die Geburts= urkunde wie vor allegirt, die Sterbeurkunde aber unterm ersten Merz tausend achthundert vierundvierzig sub Nro ---Seitenwechsel---- Nro Achtzehn, dann von Seiten der Braut den Geburtsort und den Sterbeort des Vaters in einem vom Bürger= meister zu Dollendorf ausgestellten Auszuge enthal tend, und diesem Acte beigefügt Habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesung aller vorbezogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von dem Ehestande handelden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches, den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich hiermit im Namen des Gesetzes, daß der Johann Peter Zimmers , und die Helena Hermes gesetzlich verheirathet sind. Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde in Beiseyn der nachgenannten vier Zeugen nämlich: 1. des Peter Feyen, sieben und zwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem, nicht anverwandt 2. des Joseph Keller, ein und dreißig Jahre alt, Standes Schreiner wohnhaft zu Dahlem, nicht anverwandt 3. des Peter Nießen, acht und dreißig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem, nicht anverwandt 4. des Mathias Haeger, fünf und dreißig Jahre alt, Standes Maurer wohnhaft zu Baasem, nicht anverwandt in doppelter Urschrift aufgesetzt und nach vorheriger Vorlesung mit den neuen Ehegatten und den Zeugen unterschieben habe. mit Ausnahme der Mutter des Bräutigams welche erklärte nicht schreiben zu können. Geschehen zu Dahlem Jahr, Monat und Tag wie Eingangs. J P. Zimmers Magdalena Hermes P: Feyen J Keller Peter Niesen Mathias Häger H???
9 !Eifel Birth and Marriage Data, http://freepages.genealogy.rootsweb.ancestry.com/~pick/dahlem.txt
Autor: Thomas Pick
Kurztitel: !Pickliste

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Titel Schuch/Schönau
Beschreibung
Hochgeladen 2016-10-18 12:49:25.0
Einsender user's avatar Wolfgang Schuch
E-Mail w.schuch@gmx.de
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