Peter BROSCH

Peter BROSCH

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Peter BROSCH
Beruf Kaufmann
Religionszugehörigkeit rk
Anzahl Kinder 6

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 2. Oktober 1898 Genhülsen nach diesem Ort suchen [1]
Tod 4. Oktober 1982 Rheydt nach diesem Ort suchen [2]
Wohnen Genhülsen nach diesem Ort suchen
Wohnen Rheydt nach diesem Ort suchen
Heirat 5. Juli 1921 Rheindahlen nach diesem Ort suchen [3]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
5. Juli 1921
Rheindahlen
Katharina BONGARTZ

Notizen zu dieser Person

Lebensdaten an Hand überlassener Dokumente:
Aus der Volksschule Genhülsen, die er seit 1904 besuchte, wird er als Schüler der I. Klasse I. Abteilung am 10. Mai 1912 entlassen.
Das Entlassungszeugnis weist durchweg die Note "gut" aus. Das "gut" in Handarbeit wurde, wie er oft erzählte, von ihm selber später
mit Bleistift hinzugefügt.
Nach dem Zeugnis der Firma Gebrüder Isaac, Mechanische Kleiderfabrik in Rheydt und Berlin vom 20.6.1925 war er vom 10. April 1912 bis
dahin zunächst als Lehrling, dann als Lagerist und zuletzt als Leiter der Versandabteilung tätig. Vorübergehend hat er auch mit gutem
Erfolg kleinere Reisetouren gemacht. Er "hat sich stets als fleissiger, gewissenhafter und geschäftseifriger Angestellter gezeigt,
(...)". Er verließ die Firma auf eigenen Wunsch. In einem früheren Zeugnis, das wegen einer anscheinenden oder angeblichen Bewerbung am
10.6.1922 von der Firma Gebr. Isaac ausgestellt wurde, wird ihm bescheinigt, "(...) daß wir denselben seit vielen Jahren als einen
durchaus zuverlässigen und energischen Herrn kennen, der unserer Meinung sich als Versicherungsagent unbedingt gut bewähren müßte." -
Von 1912-1915 besuchte er die Kaufm. Fortbildungsschule in Rheydt.
Am 3. Mai 1925 schließt er mit der Firma C. Brühl & Co., Textilfabriken, Rheydt, Dorfbroicherstr. 24 einen Vorvertrag ab, wonach er am
1. Juli 1925 als Betriebsleiter mit einem Gehalt von Monatlich DM 550,- eingestellt wird. Am 1. Juli 1925 wird der endgültige Vertrag
handschriftlich von dem Inhaber der Firma, Herrn Gustav Paulussen ausgefertigt. Zusätzlich wird hier vereinbart, daß er von Verkäufen
auf etwaigen Reisen eine Provision von 1% erhält. Die Vertragsdauer beträgt zwei Jahre, die Kündigungsfrist 1/2 Jahr zum Vertragsende,
nach Ablauf der ersten zwei Jahre 1/4 Jahr. Dieser Vertrag wurde regelmäßig alle zwei Jahre auf dem gleichen Briefbogen um weitere zwei
Jahre verlängert, insgesamt neunmal, zuletzt 1943 bis zum 30.6.1945. Am 10.2.1927 wurde die Provisionsregelung dahingehend geändert,
"dass Herrn Brosch vom Versand Ende eines jeden Jahres 2 °/oo netto ausgezahlt werden."
Während des 1. Welkrieges wurde er am 16.1.1917 als Landsturm Rekrut eingezogen zum I.R.deg.(?) I/E.I.R.172 und am 27.1.1917 vereidigt.
Am 5.5.1917 versetzt zur II. Ers.M.G.K. XV.A.K, am 6.10.1917 zur 2. KP.Fla.M.G.Abteilung 914; am 28.11.1917 wurde er zum etatmäßigen
Gefreiten ernannt. Mit dieser Einheit nahm er vom 12.9.-14.9.1918 an den Ausweichkämpfen im Mihielbogen teil und ab 15.9.1918 an den
Stellungskämpfen in der Woevreebene und westlich der Mosel teil. Am 1.11.1918 wurde er zum etatmäßigen Unteroffizier befördert. Am
20.11.1918 kam er krank ins Lazarett, danach am 4.1.1919 zur 1. Ers.M.G.Kg. XV. A.K. Am 22.1.1919 wurde er nach Genhülsen entlassen.
Das vom Chef der Heeresleitung verliehene Eiserne Kreuz II. Klasse wurde erst nachträglich ohne Datumsangabe zugesandt an "Herrn Peter
Brosch, Genhülsen (M.Gladbach). Der vorliegende Auszug aus der Kriegsstammrolle enthält keine Angaben über Orden oder Ehrenzeichen. In
einem Fragebogen für die britische Militärregierung vom 29.6.1947 sind neben dem Eisernen Kreuz II. Klasse die ungarische und
bulgarische Kriegserinnerungsmedaille aufgeführt. Diese beiden Medaillen sind an der Ordensschnalle erhalten; sie tragen die
Jahreszahlen 1914-1918 bezw. 1915-1918 und sind demnach auch erst nach Kriegsende verliehen worden. Die Gründe für die Verleihung sind
nicht bekannt. Am 7.12.1934 erhielt er das Ehrenkreuz für Frontkämpfer.
Wenige Tage vor Beginn des 2. Weltkriege wurde er am 28.8.1939 als Feldwebel und Zugführer eingezogen zur 1. M.G.K.G.W.46, in gleicher
Funktion am 12.3.1940 versetzt zum Landesschützenbattaillon, am 10.4.1940 zum M.G.Batl.27, am 14.7.1940 zum M.G.Batl.17; da der
Kompanieführer jeweils als Oberleutnant Schiemann genannt wird und im Auszug aus dem Batl. Befehl vom 6.11.1940 ausdrücklich bestätigt
wird, daß er vom 26.8.39 - 10.9.1940 der Kompanie angehörte, handelt es sich anscheinend stets um die gleiche Einheit, die nur umbenannt
wurde. Am 11.9.1940 wurde er zu einem Inf.Ers.Batl. versetzt, wo er am 17.9.1940 aus dem Wehrdienst entlassen wurde, weil er wegen der
Herstellung von Uniformen in der Firma C. Brühl & Co. als "unabkömmlich" (UK) freigestellt war. - Aus dem bereits erwähnten
Batl.-Befehl vom 6.11.1940 und einer bestätigten Liste des Vormarsches des M.G.Batl. 17 an der Westfront geht hervor, daß er zunächst
bei der Eroberung des Forts bei Lüttich eingesetzt war und dann in Verfolgung der sich zurückziehenden französischen Armee bis Orleans
und Umgebung vorstieß und dort bis zum 2.7.1940 zur Sicherung der Demarkationslinie eingesetzt war, nachdem die franz. Armee inzwischen
kapituliert hatte. Ab dem 2.8.1940 wurde die Kompanie nahe dem nordfranzösischen Ort Bethune als Besatzungstruppe verwendet. Die Spange
zum Eisernen Kreuz II. Klasse wurde ihm verliehen, weil er "sich bei dem Vormarsch der Kp. am 12.5.1940 als besonders geeigneter Führer
seines Zuges erwiesen. Er hat unter feindl. Art.-Feuer seinen Zug ohne Verluste vorwärts geführt."
In der Heimat wurde er bei dem Luftangriff auf Rheydt und M.-Gladbach in der Nacht vom 30./31.8.1943 durch eine Phosphorbombe, die er
vom Dachboden seines Hauses entfernen wollte, an beiden Händen schwer verletzt. Er erhielt dafür das Verwundetenabzeichen und das
Kriegsverdienstkreuz 2. Klasse mit Schwertern für die Rettung von Personen und Hausbesitz. (Er war von 1941-1945 Einsatzleiter im
Wohnviertel im zivilen Luftschutz).
Von November 1944 bis zum 15.1.1945 war er Kompaniefeldwebel beim Volkssturm.
Während der Zeit des Dritten Reiches hatter er am 1.11.1934 den Eintritt in die NSDAP beantragt, wo er die Mitgliedsnummer 3480882
hatte. Als Blockleiter seit 1935 und als Zellenleiter seit etwa der Jahreswende 1937/38 gehörte er dem Korps der politischen Leiter an.
Über Zugehörigkeiten zu anderen Vereinen und Organisationen macht er in einem Fragebogen der brit. Militärregierung vom 29.6.1947
folgende eigenen Angaben:
DAF (Deutsche Arbeitsfront) vom Tage der Überführung des Gewerkschaftsbundes in die DAF an (Er war Mitglied
des Gewerkschaftsbundes der Angestellten vom 13.3.1919 bis 31.12.1934).
NSV (Nationalsozialistische Volkwohlfahrt) seit 1934.
Verein der F.M. (Fördernden Mitglieder) der SS von 1934-1936.
NS-Reichskriegerbund vom Tage der Überführung des Landwehrvereins in den Reichskriegerbund.
Reichskolonialbund von 1935-1939.
Kolpingsverein von 1925 bis zur Auflösung.
Kegelklub des Gesellenvereins von 1925 bis zur Auflösung.
Passives Mitglied des Quartettvereins Genhülsen von 1919 bis mindestens 1947.
Im gleichen Fragebogen beantwortet er die Frage, welche Partei er in der Novemberwahl 1932 gewählt habe, mit "Zentrumspartei".
Wegen der Kriegsereignisse war die Firma C. Brühl & Co. nach Rotenburg/Fulda verlegt worden. Am 1.2.1945 meldete er sich ebenfalls in
Rotenburg, Arndtstr. 6 polizeilich an. Am 30.4.1945 wird er von der Militärregierung mit dem Wohnsitz Rotenburg/Fulda, Am Heienbach
registriert. Am 12.7.1945 erfolgt die Anmeldung des Wohnsitzes in Genhülsen Nr. 160.
Vom 16.7.-20.7.1945 wurde er wohl zwangsweise durch das Arbeitsamt für Aufräumungsarbeiten in Rheindahlen eingesetzt; auf Anordnung des
Arbeitsamtes wurde er für die Instandsetzung des Betriebes der Fa. C. Brühl & Co. freigestellt. Nach seinen Erzählungen war der
eigentliche Grund der, daß er ein Getreidesilo, welches von oben her entleert werden sollte, durch Schlagen eines Loches im unteren
Bereich so schnell entleerte, daß die eingeplante Arbeitszeit erheblich unterschritten wurde und Arbeitsmangel entstanden sei.
In einem Schreiben des Rheydter Rechtsanwaltes Dr. H.J. Mennen vom 9.4.1946 wird er von diesem beschuldigt, während der Nazizeit
Meldungen und Anzeigen gegen Volksgenossen bei der Kreisleitung der NSDAP gemacht zu haben, vor allem habe er den Bierhändler Anton
Trappen "immer wieder zum Gegenstand Ihrer Anzeigen gemacht, (...) " und er sei dafür verantwortlich, "daß seinerzeit im Graten des
Herrn Frey (richtig: Frehn !) ein Schild aufgestellt wurde, daß Trappen als Judenfreund anprangerte." Auch habe er "veranlaßt, daß dem
genannten Anton Trappen lange Zeit der große Bierwagen stillgelegt wurde (...)". - Der in aufbauschender Art geschriebene Brief nennt
keine Fakten, auch gibt es keine Angabe, daß der Rechtsanwalt ein Mandat des Anton Trappen hatte: Dr. Mennen hat vermutlich aus eigenem
Antrieb gehandelt und die vagen Aussagen in Tatsachen umgekehrt und eine Beitrag zur Beseitigung von Naziunrecht leisten wollen. - Der
Bruder Dr. jur. can und theol. Josef Brosch beantwortet diesen Brief, da er von Peter Brosch gebeten worden war, ihn in dieser Sache zu
vertreten: danach waren alle Beschuldigungen nur Vermutungen und Behauptungen, die ohne stichhaltige Gründe aufgestellt worden waren.
Weiteres ist in diesem Fall nicht vorhanden.
Beruht der genannte Fall auf Klatsch und Tratsch, so ist der zweite Fall, der von der Anschuldigung her brisanter war, völlig aus
der Luft gegriffen, wirft aber ebenfalls ein Licht auf die damalige Zeit: Der Rechtsanwalt Dr. Schütte in Rheydt schreibt im Auftrag
von Peter Brosch am 11.2.1947 an einen Herrn Karl Nels, Rheydt, Düsseldorfer Str.55, weil der Vorsitzende der jüdischen Gemeinde in
M.Gladbach behauptet, er habe einen Brief des Herrn Nels an Herrn Arthur Levi in Jüchen, in dem er u.a. mitgeteilt habe, daß Peter
Brosch an der Anzündung der Synagoge beteiligt gewesen sei. Dies habe er von dem in seinem Hause wohnenden Konrad Tenten erfahren. -
Wie aus einem anderen Schreiben des RA. Dr. Schütte hervorgeht, beteuerte der Herr Tenten jedoch, eine solche Aussage nie gemacht zu
haben. Der Fall endet schließlich mit einer Erklärung des Herrn Nels vom 29.3.1947, die auszugsweise lautet: "(...) Ich gebe zu,
die Behauptung aufgestellt zu haben, Herr Peter Brosch (...) sei an der Anzündung der Rheydt Synagoge maßgeblich beteiligt gewesen. Für
meine derartige Behauptung habe ich nicht im geringsten Anhaltspunkte. Mir hat niemand eine solche Behauptung zugetragen, insbesondere
nicht Herr Konrad Tenten (...). Warum ich diese Behauptung aufgestellt habe, möchte ich nicht angeben. (...) Die Kosten (...) übernehme
ich. Ich erkläre mich weiter bereit, eine Buße zu zahlen. Rheydt, den 29. März 1947, Carl Nels." - Die Buße betrug RM 500,-, die an die
jüdische Gemeinde in M.Gladbach gezahlt wurde.
Der Entnazifizierungsbescheid (nach Berufung) vom 7.4.1948 stuft Peter Brosch in die Kategorie IV ein, d.H. er galt als "Mitläufer",
eine Konten- oder Vermögenssperre wird nicht auferlegt .

Quellenangaben

1 1898/156 Rheindahlen
2 Rheydt-Mitte
3 1921/57 Rheindahlen

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Beschreibung
Hochgeladen 2005-10-20 19:38:33.0
Einsender user's avatar Rolf Joeres
E-Mail JoeresCoburg@t-online.de
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