Christine (FROBENIUS)

Christine (FROBENIUS)

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Christine (FROBENIUS)
Name Katharina (FROBENIUS)

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 1503 Ichtershausen nach diesem Ort suchen
Bestattung 24. April 1602 Stadtilm nach diesem Ort suchen
Taufe 1530 Ichtershausen nach diesem Ort suchen
Tod 22. April 1602 Stadtilm nach diesem Ort suchen
Pate
Heirat 1533 Ichtershausen nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
1533
Ichtershausen
Volkmar FROBENIUS

Notizen zu dieser Person

Über das Geburtsjahr 1503 liegen keine Nachweise vor, jedoch über das Sterbedatum der Christine Frobenius - sie wäre demnach 99 Jahre alt geworden, ein besonders im Mittelalter außergewöhnliches Alter. In den nachfolgenden Auszügen wird (im Jahr 1530!) immer von einem Juden"mädchen" oder "-mädlein" gesprochen, obwohl sie da (ausgehend vom Geburtsjahr 1503) bereits 27 Jahre alt gewesen wäre. Es kann deshalb wohl zu Recht vermutet werden, dass Christine tatsächlich erhebliche Jahre nach 1503 geboren wurde. Auszug aus den Stadtilmer Kirchenbüchern, Verzeichnis der ev. Pfarrer: "Volkmar Frobenius, so vormals im Pabsttum Prior oder Probst war, ist der erste lutherische Pfarrer allhier gewesen und hat eine getaufte Jüdin, Christina genannt, des seligen Herrn Lutheri Patin (die Taufe ist zu Ichtershausen geschehen, V. Rectores I. et ibid. 3 filios.) zum Weibe gehabt, welche den 22. April ao. 1602 laut Catal. Demortuorum 1. c. supra." Die Taufe wurde durchgeführt durch Superintendent Heinrich Gnesius unter Beratung und Patenschaft Martin Luthers. «b»Ortschronik von Ichtershausen in Thüringen «/b»von Artur Bach, Ichtershausen, ca. 1937 «b»Auszug ab Seite 146: «/b»Ein Ereignis von besonderer Bedeutung während der Amtszeit des Pfarrers Heinrich Gnesius war die Taufe eines Judenmädchens, von besonderem Interesse deshalb, weil kein Geringerer als Dr. Martin Luther in diesem Falle Verhaltensmaßregeln und ein Werturteil über das Judenvolk abgab. Im Jahre 1530 sollte in Ichtershausen ein erwachsenes Judenmädchen getauft werden. Wie dieses Menschenkind nach Ichtershausen gekommen ist, konnte leider nicht festgestellt werden. Vermutlich ist es elternlos im Orte zurückgeblieben und der Ortspfarrer hat sich seiner angenommen, in der christlichen Lehre unterrichtet und zur Taufe vorbereitet. Da die Taufe eines Juden in jener Zeit immerhin ein äußerst seltener Fall war, hielt es der Pfarrer für angebracht, bei Dr. Martin Luther ein Gutachten einzuholen. Luther antwortete auf die Anfrage in einem Briefe, den er von der Veste Coburg, wo er sich während des Reichstages zu Augsburg (Augsburger Konfession) aufhielt, am 9. Juni 1530 an den Pfarrer Gnesius in Ichtershausen richtete. Das Original dieses Briefes ist leider nicht mehr vorhanden, da alle kirchlichen Aufzeichnungen dieses Pfarrers und seiner Nachfolger bei dem großen Brande 1602 vernichtet wurden. Eine Kopie des Briefes, der in lateinischer Sprache geschrieben war, findet sich aber in der Bibliothek des Gymnasiums in Gotha. In deutscher Übersetzung lautet er folgendermaßen: Dem liebsten Bruder Heinrich Gnesius seinem treuen im Herrn geliebten Pfarrherrn zu Ichtershausen. Gnade und Friede in Christo. Wegen der Taufe des jüdischen Mädchens, lieber Heinrich, bin ich Deiner Meinung, dass sie ganz in Tücher gehüllt, getauft werde in der Art, wie man in unseren Bädern Tücher gebraucht, die man „Badetuch" nennt. Auch würde es mir gefallen, dass sie in einem großen mit Wasser gefüllten Gefäß stehend, in dieses Tuch gehüllt, tüchtig übergossen würde, oder dass ihr Haupt, während sie mit demselben Badetuch umhüllt bis an den Hals im Wasser sitzt, in dreimaliger Untertauchung getaucht wird. Dies selbst möge mit allseitig aufgehängten Vorhängen abgeschlossen werden, wie ja auch diese häuslichen Bäder verhüllt zu werden pflegen. Es ist wohl zu glauben, dass dieses Volk der Juden, so fortgeschritten es auch sonst gewesen sein mag, auch Christus und den Aposteln gegenüber so schamlos gewesen sei, dass es die Erwachsenen nackt getauft habe. Davon, glaube ich, ist die alte Sitte geblieben, dass wir den Knaben, die noch jetzt ohne Bedenken nackt getauft werden, auch ein solches Gewand umhängen, das wir „Westerhemd" nennen, wie denn auch in einem derartigen Gewand einst alle Christen getauft worden sind. Daher wird auch jener Sonntag in der weißen Zeit noch heutigen Tages Quasimodogeniti genannt, weil jene Getauften die ganze Woche hindurch jenes Gewand getragen haben. Dazu kommt, dass wir auch den Toten ein solches Gewand zugestehen zum Gedächtnis unserer Taufe, in der wir in den Tod getauft werden. Denn es soll sowohl in der Taufe als im Tode die Auferstehung der Toten gekennzeichnet werden, wie auch die Taufe nichts anderes sein soll als ein Tod zum zukünftigen Leben. Siehe nun wahrlich zu, dass jenes Mädchen den Glauben an Christus nicht heuchelt. Bedenke, wie diese Menschenrasse heuchelt. Wenn ich auch nicht zweifle, dass es immer unter den Nachkommen Abrahams solche gibt, die Christus zuneigen, so haben doch je und je die Juden verschiedentlich unseren Glauben verspottet. Ermahne sie also, dass die Unglückliche sich nicht selber täuscht. Wenn sie aufrichtig gewesen ist, wünsche ich ihr in zunehmendem Maße Heil und bitte Dich, ihr auch in meinem Namen den Segen in Christo und meine Botschaft aufrichtiger Liebe in dem Herrn zu verkünden. Lebe wohl. Aus der Verborgenheit. 9. Juni 1530 «tab»Dein Martinus Luther Die Taufe dieses, wie aus dem Schreiben Luthers hervorgeht, erwachsenen Judenmädchens fand nun am Sonntag nach Johannis Baptiste in der Kirche zu Ichtershausen statt. Die Kosten der Feierlichkeit und des der Taufe folgenden Festessens wurde vom Amt Ichtershausen bestritten, wie aus einer Notiz in der Amtsrechnung 1530/31 hervorgeht und wo es heißt „Auff bephell der Gestrengen und Ernuehsten (ehrenfesten) Herrn Nickel vom Ende und Burkart hundts hat man auff Sonntag nach Johann Baptist als man das Judenmeidlein getaufft ein malzeit vor die gevattern undt anders so daran gepethen ausgericht…" Als Patengeschenk wurde dem Mädchen vom Amt Ichtershausen ein Malter Korn versprochen, den es aber erst nach seiner Verheiratung im Jahre 1533, wie wir weiter unten hören werden, erhielt. Leider konnte aus oben angeführtem Grunde der Name des Täuflings, seine Paten und sein fernerer Lebensweg nicht sicher festgestellt werden. Wir sind nur auf Vermutungen angewiesen, zu denen uns allerdings ein Weg gewiesen wird. Es ist wohl anzunehmen, dass das Mädchen auch ferner im Haushalt des Pfarrers Gnesius verblieben ist, dort später einen jungen Theologen kennengelernt hat, der es im Jahr 1533 heiratete und als junge Pfarrfrau nach Hettstedt bei Stadtilm heimführte. Diese Vermutung stützt sich auf eine Bemerkung in der Amtsrechnung 1534/35, wo es heißt: „Ein malder korn auf bephell des gestrengen Ernuesten Burkart Hunds, des Pfarrers weip Zu Hettstedt, die weylant Judentumb gelebet, vndt sich allhie Zu Ichtershausen tauffen lassen haben, Ist ir Zur Zeit Irer teuffet auff bephell abgedachts hern Hundt undt Hern Nickeln vom Endte verheissen worden, aber mit der bezalung durch vorigen vorsteher bis anher nicht volge geschehenn."

(Research):http://www.annefrobeen.de/Frobeen-Dateien/volkmar_frobenius_1490_bis_ca.htm

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Titel Familien Heller und Seidl
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Hochgeladen 2021-09-18 22:14:12.0
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