Johann BABO REICHSFREIHERR VON

Johann BABO REICHSFREIHERR VON

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johann BABO REICHSFREIHERR VON
Beruf Theaterkommissarius
title Reichsfreiherr ab 8. September 1790

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 8. September 1725 Mannheim,Deutschland nach diesem Ort suchen
Tod 3. Mai 1799
Heirat
Heirat

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Anna KREITELIN
Heirat Ehepartner Kinder

Anna Maria Cordula SARTORIUS

Notizen zu dieser Person

Geboren wurde er am 8. September 1725 als Sohn von Marcellus Antonius Babo in Mannhein; er wurde am 9. September 1725 getauft. Bereits als 16-Jähriger war er an der Heidelberger Universität immatrikuliert. Er ist dort verzeichnet als Lambertus Babo, Mannheimensis, logices studiosus. Am 1. September 1747 schloss er seine erste Ehe mit Maria Anna Kräutlein (Kreitlin, Krettelin) in der Pfarrkirche zu Mundenheim bei Mannheim. Sie wurde am 20. Mai 1706 in Zell im Zillertal geboren und ist am 18. August 1765 als Taufpatin einer Konvertitin bezeugt. Maria Anna starb am 15. Januar 1785. Johann Lambert war zum Zeitpunkt ihres Todes bereits 60 Jahre alt. Das Grabmal in der katholischen Weinheimer St. Laurentiuskirche trägt folgende Inschrift: „Hier ruhet unter den großen Stein Nr. 1 Maria Anna Babo, gebohrene Kreitlin des kurfürstlig pfalz bairischen wirklich geheimen Regierungs u. Hofkammerrath auch Anwaldschultheißen zu Mannheim dann Mitherrn zu Strassheim Herrn Johann Lambert Babo fromm getreu gewesener Ehegattin. Sie ward gebohren den 20. May 1706, starb dahier den 15. Jenner 1785, zu deren Seelenheil ein Anniversarium auf den Sterbetag nebst jährlicher Austheilung von fünf Gulden unter arme Bethende in hiesiger Pfarrkirche gestiftet worden. Sie ruhe in seeligen Frieden.“ Ihr Grabstein wurde von dem aus Speyer stammenden Bildhauer Franz Conrad Linck geschaffen. Von 1752 bis 1757 war Johann Lambert als Stadtschreiber in Oggersheim tätig. In seinem Abschiedswunsch schrieb er, der sich in der Unterschrift als Polygraph (Vielschreiber) bezeichnete: Finisfelixcoronatopus (Ein glückliches Ende krönt das Werk). Johann Lambert wurde dann Stadtschreiber beziehungsweise Ratsschreiber in Weinheim an der Bergstraße. Zu seinen Aufgaben gehörten die Führung der Rats- und Gerichtsprotokolle, die Grundbücher, die Testamentbücher, die Steuerlisten und Stadtrechnungen, die Verantwortlichkeit für den Schriftwechsel der Stadt, besonders mit den vorgesetzten Dienststellen, die Verantwortlichkeit für die ordentliche Aufbewahrung und Erhaltung der städtischen Urkunden und Akten, Verhandlungen mit der Landesherrschaft oder mit militärischen Instanzen. Rechtswissenschaftliche Kenntnisse waren im Allgemeinen erforderlich. Das Amt wurde nicht jährlich neu besetzt, sondern meist über einen längeren Zeitraum ausgeübt. Johann Lambert Babo löste in Weinheim Franz Joseph Büchler ab, der von 1744 bis 1757 Stadtschreiber in Weinheim war, dann diese Aufgabe in Mannheim hatte und 1760 wieder zurückkehrte. Er starb am 27. Mai 1772 und wurde auf dem Weinheimer Friedhof beerdigt. Da die Pfalz katholisch regiert wurde, wurde auch das Amt des Schreibers mit einem Katholiken besetzt. Das Amt des Stadtschreibers scheint nicht viel eingebracht zu haben. Franz Joseph Büchler besaß 1766 ein Vermögen von 45 Gulden (so viel wird versteuert), zwei Äcker, zwei Weingärten und einen Pflanzgarten. Von einem Hausbesitz ist nichts bekannt. Im Ratsprotokoll von 1757 ist zu lesen: „12. Mai 1757 Hochlöblicher Oberamt communiciret unterm 29ten huj (d. Monats G.R.) Churfürstlichen u. Hohen Regierungs-Aufnahmebefehl für dermaligen Stadtschreiber Babo zur Nachricht mit dem weiteren Befehl, daß hierunter die weiter notige verfügt werden soll.“ Johann Lambert Babo hatte bereits Erfahrungen in dieser Tätigkeit. Er übte nach seinem Amtsantritt Kritik am Schatzungswesen der Stadt. Die Stadt führte kein Lagerbuch. Das Ab- und Zuschreibeprotokoll war unordentlich geführt und viele Weinheimer zahlten keine Abgaben, da sie nicht in den Schätzungsregistern vertreten waren. Auch in der Registratur und in anderen Bereichen gab es Mängel. Im Ratsprotokoll vom 22. Januar 1759 findet sich folgender Eintrag: „Stadtschreiber Babo traget Rath und Gemeind abermalen vor, wie daß er das Schatzungswesen zum Nachtheil des Churfürstlichen und Städtischen arary degestalten angetroffen, und hiergegen aller angeordneten Müh aus den Ursachen, weilen die Stadt kein Lagerbuch habe, das Ab und Zuschreibungsprotokoll in einem solchen betrübten zustand seye, daß solches durch die viele Tausend ausgerisseneen Blatt und ohncontinuierten Punkte einem confusen Chaos gleichet, nicht zu steuern gewesen, mithin ohne renovation dasselbe nicht mehr in Ordnung zu bringen seye. Nenbtliche Beschaffenheit habe es mit der Registratur und vielen anderen städtischen Sachen. Besonders befinden sich in der Stadt so viele nicht mit erforderlichem Schutz versehene Haushaltungen und Einwohner, die der Bürgerschaft großen Abtrag causierten und nicht einmal in dem Schatzungsregister befindlich, noch bisher einige andere Gelder entrichtet. Da nun Stadtschreiber dieses alles und mehreres schon öfters erinert, bisher aber von Rath und Gemeind nicht die mindeste Vorkehrung zur nötigen remedur schuldigst getan worden und er zum Voraus siehet, daß dieser und der vielen anderen unordnungen halber die schwerste Verantwortung ihm mit zuwachsen dürfte, so will er dieses alles repetendo erinnert und um Einricht- Abstall und resp. Aenderung hiermit gegettennhaben, indem heirzu ihn seine, zum andern aber die Pflichten des Raths und Gemeind anweiseten. Uns sollte ihm nächstens etwas zur Schuld und last dießertwegen geleget werden, so berufe er sich zu seiner Excusation auf die so öfters und diese besondere letzte Anzeig, welche er hiermit dem Rathsprotokolle zur künftigen ebenfalls nötigen Probführung einverleiben wolle. In fidem J.L. Babo Stadtschreiber Weinheim 1759 22. Januar.“ 1760 ging er nach Mannheim und tauschte mit Büchler die Tätigkeit. Im Ratsprotokoll vom 27. März 1760 steht: „Hochlöblicher Oberamt communiciret Hohen Regierungs Rescriptum, daß die zwischen den beiden Stadtschreibern Büchler und Babo verabredete Dienstpermutation unterm 14ten Februar gnädigst bewilligt und ersterer seinen vorhin allschon geleisteten Pflichten von Oberamts wegen erinnert worden sei.“ Wer die Ämter tauschen wollte, geht nicht hervor. Möglicherweise wollte Babo in seine Geburtsstadt, auch wegen der Streitigkeiten in Weinheim, wo sich trotz Kritik wenig änderte. Auch Büchler wollte sicher wieder an seine alte Wirkungsstätte. Jedenfalls war Babo ab 1760 in Mannheim. 1763 wurde er Anwaltschultheiß und zugleich Hofkammerrat beim residierenden Pfalzgrafen und Kurfürsten Carl Theodor. Später wurde er zum Hofkammerdirektor und am 8. April 1785 zum wirklichen pfälzisch-bairischen Geheimrat ernannt. In Mannheim begann sein weiterer Aufstieg. 1775 schlug er vor, ein Komödienhaus zu bauen. Dazu erarbeitete der Hofkammerrat ein Gutachten. Der Antrag wurde wegen der Kosten abgelehnt. Erst am 25. August wurde ein neuer Antrag mit 58.405 Gulden bewilligt. Im ehemaligen Arsenal entstand das neue Schauspielhaus, das am 12. Januar 1776 dem Spital St. Borromeus angeschlossen wurde. Am 16. September 1776 wurde es durch kurfürstliches Edikt selbständig gemacht und unter die Aufsicht von Babo gestellt. Ausgenommen war die Schaubühne, zu deren Direktor 1777 Marchand ernannt wurde. Babo hatte die gesamte wirtschaftliche Leitung des Theaterwesens, zusammen mit Bier-, Wein- und Teeausschank. In einer Verordnung vom 16. September 1776 hieß es: „I. Das ausschließliche Recht, alle Spektakel, Komödien, und Taschenspiele, Gaukler und Seiltänzer, auch alle übrigen Neuigkeiten, von fremden Thieren, Figuren etc. Damit hauptsächlich alle jene Bälle, Redouten, öffentliche Gesellschaften und Concerte, so nicht in dem Churfürstlichen Schlosse, und Theater bei Hof aufgeführet werden, in demselben allein zu halten. II. Der unbeschränkte Wein-, Bier-, Liqueur-, Caffee-, Chocolade- und Theeschank, die Haltung eines oder mehrere Billards, und sonstige erlaubte Kartenspiele.“ Zu seinem Dienstbereich gehörte zeitweise auch das Hoftheater. Am 7. Juni 1777 wurde er durch ein Rescript des Kurfürsten „von der zeithero mit guten Erfolg besorgten Ökonomie bei der deutschen Schaubühne“ abgelöst. Sein Nachfolger wurde Graf Savioli. Bis 1787 war er noch als Theaterbaukommissarius tätig. 1777 war das sogenannte Schüllhaus auf Vorschlag von Babo als Theater umgebaut worden. Am 8. April 1785 wurde er „in Rücksicht vieljährig geleisteten und auch noch leistenden treu ersprüsslichen diensten zum wirklichen pfalz-bairischen Geheimrat“ ernannt. Am 8. September 1790 ernannte Kurfürst Carl Theodor in seiner Eigenschaft als Reichsvikar Babo zum Reichsfreiherrn. Er erhielt ein Wappen. Schon zuvor war er auf einem Denkmal auf dem Mannheimer Marktplatz verewigt worden. Darauf wird er als Mannheimer Propraetor bezeichnet. Am 19. Mai 1785 heiratete er in zweiter Ehe Maria Anna Cordula Sartorius, die Tochter des Weinheimer Deutschordensverwalters Franz Simon Sartorius und dessen Ehefrau Helena Catharina. Sie wurde am 8. August 1765 geboren, war also 40 Jahre jünger als Johann Lambert. Sie überlebte ihn um 28 Jahre und starb am 7. Januar 1827. Maria Anna brachte viel Grundbesitz in die Ehe, eine ganze Anzahl Güter auf der Weinheimer Gemarkung. Lambert Gregor wurde so Besitzer des ritterschaftlichen Gutes zu Ingelheim sowie der Güter zu Straßenheim, Heppenheim und Weinheim und des Zehnten zu Bammersthal. 1795 wurde er mit dem Reichslehen der von Sickingen zu Ladenburg belehnt. Allerdings war die Situation des Reichsfreiherrn in der Zeit der Revolutionskriege nicht rosig. Die Kurpfalz geriet in die Auseinandersetzung zwischen Frankreich, Preußen und Österreich. Über die Lage des Freiherrn von Babo erfahren wir aus einem Briefwechsel mit der Gräfin Marianne Oberndorff aus dem Jahre 1793. Zu dieser Zeit lag er „mit Frau, Kind, Mägde, Bedienten und Kutscher krank darnieder.“ In Mannheim besaß er zwei große Häuser. 1792 quartierten sich dort 13 Soldaten ein, wofür er 1.100 Gulden zahlen mußte. Er fürchtete, wegen „Bommern und Feuerkugeln“ um seine kostbaren Möbel. „Soeben höre ich, daß Herrgraf von Lehnbach und seine Frau, welche zu Deutsheim gewesen und ihre Habseligkeiten von da nacher Mannheim bringen wollen, von denen Franzosen über Rhein erwischt seyn sollen. Aus denen beylagen werden Euer Excellenz die Laage von gestern verlesen. Die verflossene Nacht seynd dahier zu Weinheim, wohindas Lazaret der pfälzer aus dem Elsaß gebracht worden über 200 elendig kranke und bleßierte Bayern vom Pfälzischen contingent dahier eingelanget und gleich darauf rückte das Regiment Kayser, das 2400 Mann stark war, uns 54 officier hatte, mit etwas über 600 Mann und 17 Officier im elendig und betrübtesten Zustan auch in der Naht hier ein, um die Wintercampagne zu machen.“ Aus der Ehe mit Maria Anna entsprossen drei Kinder: Der Sohn Josef Albert Christian von Babo, am 3. Juli 1789 geboren, starb am 10. Oktober 1869 als Besitzer des Straßenheimerhofes. Er hatte keine Kinder. Der zweite Sohn Lambert Joseph von Babo (1790–1862) gelangte im 19. Jahrhundert zur Berühmtheit und war ein bedeutender Bürger von Weinheim. Das Paar hatte außerdem die Tochter Anna Maria, von der nur das Datum ihrer Beisetzung am 23. Juli 1786 bekannt ist. 8.9.1790 Erhebung in den Reichsfreiherrenstand Theaterkommissarius

Quellenangaben

1 Karl Zinkgräf: Freiherr Lambert v. Babo und sein Denkmal in Weinheim a. d. Bergstraße. (Druck: Diesbach, Weinheim) 1912

Datenbank

Titel Babo Herberstein Kappus Khoss Pico Roesler Schleinitz Vivenot Zois Zwierzina
Beschreibung

Reichsadelstand Wien 5.1.1573 (für Thomas KHOß, genannt Domitius Römisch-katholisch - Erbländischer Adelstand 19.4.1629 (blühend), Österreichischer Freiherrnstand 1875 (erloschen).


Reichsadelstand Wien 5.1.1573 (für Thomas KHOß, genannt Domitius, Leibtrabant des Königs Rudolf zu Ungarn und des Erzherzogs Ernst zu Österreich). [1]

Erbländisch-österreichischer Adelstand mit „von und zu Sternegg“ 19[4].4.1629 (für Matthias KHOß, Pflegsverwalter der Herrschaft Pilichgräz). [1]

Erbländisch-österreichischer Adelstand mit „von Kossen“ 15.2.1710 (für Johann Jakob KOß, bischöflich-freisinischer Rat und Gerichtsgegenschreiber bei der Herrschaft Laakh in Krain. [1]

Österreichischer Freiherrnstand 1.2.1875, Diplom 24.12.1876 (für August KHOSS von STERNEGG, k.k. Ministerialrat). [2]

Wappen (1629):

Geviertet. 1 und 4 in Blau ein eingebogener nach oben gerichteter goldener Sparren, begleitet von drei goldenen Sternen. 2 und 3 in Rot eine zum Spalt blickende natürliche Amsel auf einem grünen Dreiberg stehend. – Auf dem gekrönten Helm mit rechts schwarz-roten und links blau-goldenen Decken, die natürliche Amsel auf dem Dreiberg, zwischen zwei, rechts Schwarz über Rot, und links von Gold über Blau quer geteilte Büffelhörner, deren voneinander gekehrte Mundlöcher mit drei Lilienstäben und zwar rechts mit goldenen und links mit schwarzen, besteckt sind.

[3]

Wappen (1710):

Ein aufrechtgestellter, dreigeteilter Schild, aus dessen Fuß eine silberne Spitze bis an den obersten Rand emporsteigt, darin eine auf einem Dreiberg stehende, rechts stehende natürliche Amsel; vorne in Rot eine silberne doppelte Lilie, hinten in Blau drei (2, 1) sechszackige goldene Sterne. - Auf dem gekrönten Helm, mit rechts rot-silbernen und links blau-goldenen Decken die im Schild beschriebene Amsel, jedoch in ihrem rechten Fuß die silberne doppelte Lilie führend.

[3]

Wappen (1875):

Schild wie 1629. - Auf dem Schildeshaupt ruht die Freiherrnkrone mit einem darauf ins Visier gestellten gekrönten Turnierhelm, mit rechts blau-goldenen und links rot-schwarzen Decken. - Die Helmkrone trgt einen grünen Dreiberg mit einer darauf stehenden natürlichen Amsel zwischen zwei, rechts von Gold über Blau, und links von Schwarz über Rot quergeteilten Büffelhörnern, deren voneinander gekehrte Mundlcher mit drei Lilienstäben und zwar rechts mit schwarzen und links mit goldenen, besteckt sind. - Schildhalter: zwei zueinandergekehrte goldene rot-bezungte Greife auf einer Broce-Arabeske stehend.

[3]

LITERATUR: [1] FRANK, Karl Friedrich – „Standeserhebungen und Gnadenakte für das Deutsche Reich (!) und für die Österreichischen Erblande bis 1806“, Bd. 3 (K-N), Schloss Senftenegg 1972, Seite 27-28 (Khoß v. Sternegg) und Seite 66 (Koß v. Kossen). [2] FRANK-DÖFERING, Peter – „Adelslexikon des Kaisertums Österreich 1804-1918“, Bd. 2 (1823-1918), Herden, Wien 1989, Seite 362, Rz. 415. [3] Wappenabbildungen nach dem Original Diplomen mitgeteilt von Georg Khoss. Österreichisches Bibliographisches Lexikon (1815-1950), Akademie der Wissenschaften - Wien: ÖBL 1815-1950, Bd. 3 (Lfg. 14), S. 317 - Khoss von Sternegg, Johann (1823 - 1903), Generalmajor ÖBL 1815-1950, Bd. 3 (Lfg. 14), S. 317 - Khoss von Sternegg, August Frh. (1819 - 1878), Jurist ÖBL 1815-1950, Bd. 3 (Lfg. 14), S. 317, 318 - Khoss von Sternegg, Josef (1862 - 1931), Verwaltungsbeamter [4] Bearbeiter: Georg KHOSS.


Hochgeladen 2013-10-25 10:16:45.0
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