Notizen zu dieser Person
Er war 1297 Ratsherr, 1311 Bürgermeister. Man findet ihn vielfältig in Contracten und Kaufbriefen als Zeuge angeführt, z. B. als Herr Thomas, Abt zu St. Michael, die Mühle 1314 zur Netze verpachtet, desgl. da die Herren Groten an das Kloster Ebsdorff einen Hof zu Wesensted verkauften im Jahr 1317, item da die Gebrüder von Bischopinge an evendieses Kloster 1342 den Zehnten zu Gustede überlassen. Er verlangte für sich und seine gesamte Familie das Jus Patronatus der Vicarien 1 & 2 S. Nicol. ad S. Joh. Vic. 2 Petri & Aldegundis ad S. Joh. und Vic. 4, 5, 6, Crucis ad S. Spirit. in foro im Jahre 1333.
"Die Mühle, von der das urahlte Geschlecht der von der Möhlen, lateinisch De Molendino , den Nahmen geführet, ist heute zu Tage E. Hoch-Edl. Magistrat dieser Stadt zuständig und hat ehemahls jetzt gedachter Familie erb- und eigen zugehöret, wie denn Ditmarus II. sammt seinem Schwieger-Sohn Nicolaus Semmelbeckern Anno 1399 dieselbe annoch bewohnet, biß sie endlich mit consens der gantzen Freundschaft erstmahls an Herrn Johann von Empsen, nachmahls an E. Hoch-Edl. Rath verkauffet worden. Hieraus ist nun leichtlich anzunehmen, daß die Benahmung von der Möhlen nicht der Uhrsprüngliche rechte Nahme dieses Geschlechts sey; sondern ein angenommener, den es von den orte seiner Wohnung bekommen und durch den vielfältigen Gebrauch behalten habe. Ich habe demnach viel Zeit und Mühe angewandt in Durchlesung alter Schrifften, um zu sehen, ob ich nicht hinter den rechten Nahmen kommen möchte. Allein ich muß dem ohngeachtet in wahrscheinlichen Mutmaßungen acquiesciren. Herr Albertus de Molendino I. wird bißweilen Albertus Wolvertus genennet, und weil Anno 1277 und folgenden Jahren ein Wolbertus de Melbek unter hiesigen Raths-Personen angetroffen wird: so glaube ich, daß derselbe Albertus de Melbek obgedachten Alberti de Molendino Vater, und folglich der Geschlechts-Nahme von Melbek gewesen sey. In welcher Meynung ich ferner gestärket worden, da ich gefunden, daß mehr gemeldeter Herr Albertus de Molendino Anno 1348 den Anniversarium Herrn Johannis von Melbeck und seyner Ehefrauen Mycken als ein naher Anverwandter angeordnet.
Das Wapen, so diese vornehme Familie geführet, war ein rother oder rubinfarbiger Schild, durch welchen überzwerg eine silberne Straße oder Streiff ging, belegt mit drey schwartzen achtzahnichten Mühl- oder Kamm-Rädern. Auff dem Helm stunden zwey ausgebreitete und gegeneinandergesetzte rothe ."