♂ Johann MÖHLENKAMP
Eigenschaften
Art |
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Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Johann MÖHLENKAMP |
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Notizen zu dieser Person
Die Behandigung mit der Mühle zu Rönsberg (Rumsberch) erhiet "Johann in der Müllekamp" am
14. Februar 1624. Als Mühlenpächter konnte er es auch zu einem recht bemerkenswerten Vermögen
bringen. Johann Möhlenkamp, dessen Name uns in vielen Protokollen des Beecker Hofesgerichtes entgegentritt, war der bedeutenste und meist genannte Dahrlehensgeber im Bereich des Kirchspiels Hamborn. 1638 streckte Johann Möhlenkamp dem Inhaber des Lehnhofs zu Beeck, Wennemar Lehnhof, 400 Taler vor. 1645 lieh er die gleiche Summe an Gerhard Buschmann zu Hasselt und 100 Taler an Overbeck zu Beeck. An das Ehepaar gört Hannis zu Alsum gab er ebenfalls ein Darlehen.
Sein Geld legte er weiterhin im Erwerb von Ländereien an. Hier ist der Ankauf der Kreuzberger oder Östrichtshufe in Beeck zu nennen. Außerdem erwarb Johann Möhlenkamp auf Meidericher Gebiet Grundstück, die zum Hofesverband Lakum gehörten. Dadurch wurden er und seine Besitznachfolger Hofesgeschworene des Hofes Lakum. In Urkunden von 1627 und 1635 ist Möhlenkamp als Lakumer Hofesgeschworener genannt.
Von 1652 bis zu seinem Tode amtierte Johann Möhlenkamp als Schöffe des Gerichtes Hamborn. Von Dienstleistungen an die Landesherrschaft war das Möhlengut befreit.
aus Franz Rommel: Schulte-Marxloh, Hofes und Familiengeschichte, Seite 243
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