Friedrich V. VON NÜRNBERG

Friedrich V. VON NÜRNBERG

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Friedrich V. VON NÜRNBERG
Beruf Burggraf v.Nürnberg

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1333
Tod 21. Januar 1398

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Notizen zu dieser Person

Friedrich war der Sohn von Burggraf Johann II. von Nürnberg und Gräfin Elisabeth von Henneberg. Seit dem Tod des Vaters 1357 trug er den Titel eines Burggrafen und war damit verantwortlichfür die Sicherung der strategisch bedeutsamen kaiserlichen Burg von Nürnberg. Der neue Burggraf musste bis 1361, genau wie sein Vater vor ihm, eine Nebenregierung von dessen jüngeren Bruder Albrecht tolerieren. Friedrich V. werden außergewöhnliche Geschäftstüchtikeit und gute Kenntnisse des Lateinischen nachgesagt, was ihn dazu befähigte, Urkunden selbst zu entwerfen. In diesem Zusammenhang ist es nicht verwunderlich, dass er sich auch über die Grenzen seiner Besitzungen in der Reichspolitik betätigte. Er erneuerte die Reichstreue des Hauses Hohenzollern, sie führte ihn an die Seite Kaiser Karls IV.. Im Dienst des Kaisers übernahm er das Amt eines Reichshauptmanns an der Spitze eines Landfriedenbundes in Franken, danach war er als Reichslandvogt im Elsass und später in Oberschwaben tätig. Sein Einsatz für die kaiserliche Sache führte dazu, dass Karl IV. ihn mit dem Privileg von 1363 als ersten Burggrafen in den Reichsfürstenstand erhob. Ihm wurde in Form einer Goldbulle des Kaisers bestätigt, dass das Haus Hohenzollern ein edles Glied des Reiches - nobile membrum sacri imperii - sei und seit alters her dem Reichsfürstenstand angehöre sowie die Privilegien der Kurfürsten genieße. Zu diesen Rechten zählte unter anderen auch das Privilegium de non evocando, d. h. der unbeschränkten Gerichtsgewalt,die das Eingreifen des Kaisers nur bei landesherrlicher Rechtsverweigerung zuließ. Durch Käufe gelang es Friedrich V., das Gebiet der Hohenzollern zu vergrößern. So wurde beispielsweise die Stadt Hof im Jahre 1373 von den Vögten von Weide erworben. Friedrich V. dankte im Jahre 1397 ab und starb 1398 auf der Plassenburg, wo er sich zur Ruhe gesetzt hatte.

Friedrich V. wollte eine Teilung des Hohenzollerngebiets vermeiden und legte seinen Söhnen Johann III. und Friedrich VI. nahe, darauf zu verzichten. Das Prinzip der Primogenitur hatte sichbei den Hohenzollern noch nicht durchgesetzt. So wurde in der Dispositio Fridericiana des Jahres 1385 festgelegt, dass die Brüder die ersten zehn Jahre gemeinsam herrschen sollten. Bestimmte Schlösser, Regalien und Bergwerke sollten unteilbar sein. Der Fürst forderte seine Söhne dazu auf, auch danach bei einer gemeinsamen Regierung zu verbleiben. Doch für den Fall, dass sie dies nicht wollten, sah die Dispositio Fridericiana folgende Teilung vor, an die sich die Brüder auch hielten: Die Nürnberger Burg und das Landgericht betreuten sie gemeinsam. Das Land der Hohenzollern wurde in die beiden Hauptgebiete Bayreuth und Ansbach aufgeteilt. Da Johann bereits 1420 ohne einen Erben verstarb, fiel das gesamte Gebiet nach dessen Tod an Friedrich.

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Hochgeladen 2010-01-01 18:12:26.0
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