Tochter des Grundherrn VON SCHULTEN (VA 068|1-0067)
♀ Tochter des Grundherrn VON SCHULTEN (VA 068|1-0067)
Eigenschaften
Art | Wert | Datum | Ort | Quellenangaben |
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Name | Tochter des Grundherrn VON SCHULTEN (VA 068|1-0067) |
Ereignisse
Art | Datum | Ort | Quellenangaben |
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Geburt | geschätzt 1555 | Burg Sittensen nach diesem Ort suchen | |
Heirat | vor 1576 | Scheeßel nach diesem Ort suchen |
Ehepartner und Kinder
Heirat | Ehepartner | Kinder |
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vor 1576 Scheeßel |
Claus II. WICHERN (VA 068|1-0066) |
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Notizen zu dieser Person
EF WICHERN
ev
Ihr Ehemann wird in den Schatzregister von 1587, 1594, 1596 und 1597 ohne Steuerabgaben wie die anderen genannten Wirte zu Westeresch erwähnt, aber mit einer "Morgengabe": dies war eine Jungfernabgabe des Gatten nach der Brautnacht (an den Vater der Braut), was ein altgermanisches Recht war, und dann eine spätmittelalterliche Form der Übertragung von Lehnsrechten, die dem Adel vorbehalten war. Was war nun geschehen.Ein in Not geratener adligen Grundherr kommt zu Geld, wenn er einen Hof verkauft oder seine Tochter gewinnbringend verheiratet. Dies mit einem bürgerlichen führte dazu, daß der Hof, in den sie eingeheiratet hatfür die Zeit ihres Lebens abgabenfrei war, und nach ihrem Tod der Wirt neu bemeiert und wieder versteuert wurde. Eine andere Variante war,daß das uneheliche Kind, seinerzeit als Bastard benannt, dennoch auf gleiche Weise anerkannt und versorgt wurde. # Es ist anzunehmen, daß der Hof bis 1548 spätestens an die Burgherren von Schulten bemeiert war.
Datenbank
Titel | |
Beschreibung | |
Hochgeladen | 2011-04-26 09:35:53.0 |
Einsender | Hartmut Oskar Mensendiek |
h.mensendiek@web.de | |
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