Goerdt (Gerhardt) STIENEN

Goerdt (Gerhardt) STIENEN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Goerdt (Gerhardt) STIENEN

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 24. November 1765 Werthausen, Duisburg, NRW, Germany nach diesem Ort suchen
Tod 6. März 1832 Werthausen, Duisburg, NRW, Germany nach diesem Ort suchen
Heirat 11. Juli 1790 Friemersheim, Duisburg, NRW, Germany nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
11. Juli 1790
Friemersheim, Duisburg, NRW, Germany
Enneken (Anna) PLATZEN

Notizen zu dieser Person

Hofaufsitzer Beruf: Ackerer, kaufen am 13.April 1807 eine Kate am Rheindamm Kauf-Contract über zweidrittel der Gebäude und des Gartens von Heckhoff in Werthausen Bürgermeisterei Hochemmerich Hochemmerich den 13.04.1807 Heute unter obenstehendem Dato wurde zwischen den Eheleuten und Akkersleuten Jacob Heckhoff und Gretgen op den Hoff, wohnhaft zu Emmerich, als Verkäufern einer Seits, sodann den Eheleuten Jacob Bierhaus und Fiderika Decken wohnhaft zu Homberg, und den Eheleuten Goerdt Stienen und Enneken Platzen, wohnhaft zu Werthausen als Ankäufern anderer Seits folgender freundschaftlicher Kaufkontrakt abgeschlossen Artikel 1. Die Eheleute Jacob und Gretgen Heckhoff verkaufen an die obengenannten Eheleute Bierhaus und Stienen zu einem ewigen Eigenthum und Erbe, mit allen Lasten und Unlasten Rechten und Gerechtigkeiten, ihr zu Werthausen unter Nummer zwei und dreißig zwischen Breeuers Haus und Heckhoffs Häuschen gelegenes Haus neben der, dazugehört habenden Scheune und zweidrittel des dahinter gelegenen Gartens; Auch den Theil des zu dem Hause gehört habenden Hofplatzes und Mithofes, der durch den, zur Bezeichnung vor der vorder Thür hingeschlagenen Pfahl und hinten durch die Scheune begrenzt worden, und das alles zusammen ahngesähn die Größe von dreißig Aren haben wird, und daßselbe vom heutigen Tage an, anzutreten und mit demselben, als mit ihrem Eigenthum zu schalten und zu walten wobei besonders bemerkt wird, dass von den zwei Brodten, die von Stienen und Heckhoffs jährlich an die Küsterei zu Emmerich gegeben wurden, nur acht kylogramms, oder sechzehn Pfund zur Last dieser jetzt verkauften Parzelle bleiben, der Rest aber vier Kylogramm oder acht Pfund von dem noch unverkauften Heckhoffs Häuschen, nebst dem dazu vorbehaltenem Hofplatze und dahinter liegenden Gartenland Antheile getragen werden soll. Artikel 2 Als Kaufschilling von dem im ersten Artikel beschriebenen Hause nebst bezeichnetem Zubehör, sind zwischen Verkäufern und Ankäufern Ein Tausend Reichsthaler oder drei Tausend Frances verabredet worden; von denen die Eheleute Bierhaus die eine Hälfte; die Eheleute Stienen die andere Hälfte zu bezahlen haben und zwar in folgenden Terminen. Die Hälfte des Kaufschillings soll von den Ankäufern um Ostern künftigen Jahres entrichtet werden, die ander Hälfte aber binnen den ersten vier darauf folgenden Jahren; Auch werden die Ankäufer den Verkäufern von dem nicht abgeführten Theil der Kaufschillinge jährlich vier pro Cento an Zinsen zu bezahlen; und damit Verkäufern dieses Kaufschillings und der ihnen daran gebührenden Zinsen, wie auch Schaden und Kosten dessen ihnen gesichert seyn mögen, so behalten sie sich nicht allein das jetzt Verkaufte Parzel zu ihrem Unterpfande vor, sondern es verbürgen sich auch für die fünfzehn Hundert Francs, die die Eheleute Bierhaus an Verkäufern auszuzahlen haben; Der Herr Oberamtmann Scheidmann in Meurs, und für die fünfzehn Hundert Francs, die zur Last der Eheleute Stienen sind, der respecive Bruder und Schwager derselben Hannes Platzen, wohnhaft in Friemersheim und beide Bürgen werden in dieser Eigenschaft gegenwärtigen Kaufakt mit unterzeichnen. Artikel 3 Die zu Heckhoffs Hause gehörige Pumpe behält sich der Verkäufer vor, wogegen derselbe aber auch auf seine eigene Katen, einen Pütz oder Brunnen machen lassen will, der nicht nur beiden Ankäufern, sondern auch der Eigenthümern oder Bewohner des noch unverkauften Heckhoff Häuschen gemeinschaftlich seyn, aber auch von allen dreien, von einem jeglichen nämlich zum dritten Theile so lange er von ihm gebraucht wird, im Stande gehalten werden soll. Artikel 4 Außer der oben benannten Pumpe, behält der Verkäufer sich auch noch vor, den da stehenden Haufen Ziegelsteine, die drei steinernen Kuhbäcke, das vorrätige Holz und überhaupt Alles, was auf dem Hofe und in der Scheune nicht nagelfest ist. Artikel 5 Die Lasten des Kontraktes und der Einregistrierung des selben, verpflichten sich die Ankäufer allein zu bezahlen. Artikel 6 Die Sorge, des Leutenants der Donanen, der zuletzt in dem verkauften Hause wohnt, zum Räumen deß Selben zu bewegen, bleibt wie von sich selbst versteht, blos die Verpflichtung des Ankäufer Artikel 7 Die von dem verkauften Parzel fürs Jahr 1804 zu bezahlende Kontribution wird der Verkäufer bezahlen. Die jährlichen Zinsen erst von dem künftigen Januar an, zu laufen anfangen wogegen aber die Ankäufer sich verpflichten, dem Verkäufer am ersten Januar künftigen Jahres eine Entschädigung von Neunzig Francs zu entrichten von denen jeder Ankäufer die hälfte zu bezahlen haben wird. Nach dem dieses alles erst freundschaftlich verabredet war, wurde darüber gegenwärtiger Akt in dreifacher Abschrift aufgesetzt, vorgelesen, genehmigt, vor allen Interessenten sowohl, als von den Bürgen der Ankäufer unterzeichnet und jedem der Ankäufer ein Exemplar, das dritte aber dem Verkäufer in Verwahrung gegeben. So geschehen Emmerich Tag, Monat und Jahr wie oben Jacob Heckhoff Gritgen op den Hof Jacob Bierhaus Friederika Deke Merk XX zeichen von Goerdt Stienen dieses attestiert ........... Sarich Enneken Platzen Johannes Platzen als Bürge Scheidtmann Rückseite Endes Unterzeichnete bescheinigen hirmit, von den Eheleuten Goerdt Stienen zu Werthausen, deren Antheil zu dem Kaufschilling des in dieser Urkunde benannten Hauses und dessen Zubehör dem mit fünfhundert Franken richtig empfangen zu haben. Sie quittieren also hirmit die eben benannte Summe und erklären, dass sie dieses Capidals und dessen Zinsen wegen an den besagten Eheleuten Stienen nicht die geringste Forderung weiter zu machen haben. So geschehen Emmerich den sechzehnten Junius Jahres achtzehnhundert und neunzehn Jacob Heckhoff Gritgen op den Hoff abgeschrieben: Klaus Sefzig, im Juni 2007

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Titel Stienen
Beschreibung
Hochgeladen 2012-04-07 18:24:53.0
Einsender user's avatar Klaus Sefzig
E-Mail sefzig@t-online.de
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