Maria AGNES GLEHN

Maria AGNES GLEHN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Maria AGNES GLEHN
Beruf Taglöhnerin 21. April 1856 Gemünd, Schleiden, Euskirchen, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [1]
Beruf Taglöhner 6. Februar 1834 Gemünd, Schleiden, Euskirchen, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [2]

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 29. Oktober 1796 Reifferscheid, Ahrweiler, Rheinland-Pfalz, Deutschland nach diesem Ort suchen [3]
Taufe 30. Oktober 1796 Reifferscheid, Ahrweiler, Rheinland-Pfalz, Deutschland nach diesem Ort suchen [4] [5]
Tod 25. März 1871 Gemünd, Schleiden, Euskirchen, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [6]
Heirat 5. Februar 1825 Gemünd, Schleiden, Euskirchen, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [7] [8] [9]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
5. Februar 1825
Gemünd, Schleiden, Euskirchen, NRW, Deutschland
Paul SAUERBIER

Quellenangaben

1 Zweitschrift Standesamt Gemünd Heirat 1856/5, S. 1
Autor: Standesamt Gemünd
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Gemünd H 1856/5
 5 Heller No. 5. Heiraths=Urkunde. Bürgermeisterei Gemünd. Kreis Schleiden. Regierungsbezirk Aachen. Im Jahre achtzehn hundert fünfzig und sechs, den einundzwanzigsten des Monats April, nachmittags drei Uhr, erschien vor mir Hubert Reuter Bürgermeister von Gemünd als Beamten des Personenstandes, in dem Gemeindehause daselbst: Einerseits: der Johann Peter Zeppenfeld geboren zu Gemünd am sechsten Mai achtzehnhundertfünf und zwanzig alt dreißig Jahre, Standes Fuhrmann wohnhaft zu Gemünd Regierungsbezirk Aachen, großjähriger ehelicher Sohn des verstorbenen Nicolas Zeppenfeld Standes Ackerer wohnhaft zu Gemünd und dessen Ehefrau Anna Catharina Komp Standes ohne besondern wohnhaft zu Gemünd, letztere hier anwesend und in die Ehe einwilligend. Andererseits: die Anna Sauerbier geboren zu Gemünd am sechsten Februar Jahres achtzehnhundertvierunddreißig alt zweiundzwanzig Jahre, Standes ohne wohnhaft zu Gemünd Regierungsbezirk Aachen, großjährige eheliche Tochter des Paulus Sauerbier Standes Taglöhner wohnhaft zu Gemünd und dessen Ehefrau Agnes Glehn Standes Taglöhnerin wohnhaft zu Gemünd, beide hier anwesend und in die Ehe einwilligend und forderten mich auf, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beiden öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthüre des Gemeindehauses zu Gemünd Statt gehabt haben, nämlich die erste am sechsten April und die andere am dreizehnten April letzthin, daß ferner die Urkunden über die An= kündigung dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlich angeheftet gewesen sind und mir kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist. Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nachweise ihres Alters und ihrer gesetzlichen Befugniß zur Eingehung dieser Heirath beigebrachten Urkunden, nämlich: 1. die Geburts-Urkunde des Bräutigams vom siebenten May achtzehn hundert fünf und zwanzig, Nummero achtzehn; 2. jene der Braut vom sechsten Februar achtzehnhundert vier und dreißig, Nummero vier; 3. die Sterbe Urkunde des Vaters des Bräutigams vom zwölften October achtzehn hundert vier und vierzig Num= mero ein und dreißig, befinden sich sämmtlich in der hier ---Seitenwechsel--- hier deponierten Personenstands=Urkunde eingetragen. Weil in dem Geburtsakte der Braut der Name deren Mutter "Gehlen" Statt Glehn angegeben, so haben die Brautleute, so wie die Eltern der Braut und die vier sie kennenden Zeugen, die Identität der Person eidlich bekundet. Habe ich, um jener Anfforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesung aller vorbe= zogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von dem Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches, den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich hiermit im Namen des Gesetzes, daß der Johann Peter Zeppenfeld und die Anna Sauerbier gesetzlich verheiratet sind. Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde im Beisein der nachbenannten vier Zeugen, nämlich: 1. des Johann Mathias Jacobs, vierund vierzig Jahre alt, Standes Kiefer, wohnhaft zu Gemünd 2. des Johann Winand Heok, vier und dreißig Jahre alt, Standes Ackermann, wohnhaft zu Gemünd 3. des Carl Volkmann, zweiund sechszig Jahre alt, Standes Buchbinder, wohnhaft zu Gemünd 4. des Peter Schmitz vierzig Jahre alt, Standes Drechsler, wohnhaft zu Gemünd in doppelter Urschrift aufgesetzt und nach vorheriger Vorlesung mit den neuen Ehegatten und den Zeugen unterschrieben habe. Die Mutter des Bräutigams erklärte wegen Gesichtsschwäche nicht unterschreiben zu können und die Mutter der Braut erklärte schreibensunkundig zu seyn. Der Vater der Braut hat mit unterschrieben. Sämmtliche Zeugen erklärten mit den Brautleuten weder verwandt noch verschwägert zu seyn. Joh Peter Zeppenfeld Joh. M. Jacobs Anna Saurbier Paulus Sauerbier Johann Wienand Heck. Carl Volkmann Peter Schmitz Reuter Bürgermeister
2 Zweitschrift Standesamt Gemünd Geburt 1834/4
Autor: Standesamt Gemünd
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Gemünd G 1834/4
 No 4 Geburts=Urkunde. Gemeinde Gemünd Kreis Schleiden Regierungs=Bezirk Aachen. Im Jahr tausend acht hundert vier und dreißig, den sechsten des Monats Februar morgens ??? Uhr, erschien vor mir Wilhelm Rudolph Schöller Bürgermeister von Gemünd als Beamten des Personenstandes Paulus Sauerbier acht und dreißig Jahre alt, Standes Taglöhner, wohnhaft zu Gemünd, Regierungs= Departement Aachen, welcher mir ein Kind weiblichen Geschlechts vorzeigte und mir erklärte, daß dies Kind den sechsten des Monats Februar Jahres tausend acht hundert vier und dreißig morgens ein Uhr geboren ist von Paulus Sauerbier und von Agnes Gehlen seiner Ehefrau, Standes Taglöhner wohnhaft zu Gemünd in der - Straße, im Hause Nro. - , und erklärte ferner diesem Kinde den Vornamen Anna zu geben. Diese Vorzeigung und Erklärung haben Statt gehabt in Beiseyn des Johann Wilhelm Herbrand acht und zwanzig Jahre alt, Standes Rothgerber wohnhaft zu Gemünd und des Mathias Kresch drei und fünfzig Jahre alt, Standes Taglöhner wohnhaft zu Malsbenden und haben vorbenannter erklärender Theil sowohl als die beiden Zeugen, nach ihnen geschehener Vorlesung, gegen= wärtige Urkunde mit mir unterschrieben. Sogeschehen zu Gemünd wie oben Paulus Sauerbier J.W. Herbrand Mathias Kreisch Schöller
3 familysearch.org, https://familysearch.org/pal:/MM9.1.1/NCL7-ZYG
Kurztitel: familysearch
4 familysearch.org, https://familysearch.org/pal:/MM9.1.1/NCL7-ZYG
Kurztitel: familysearch
5 GEDBAS, Josef Haeger, http://gedbas.genealogy.net/person/show/1030432148
Autor: Josef Haeger
Angaben zur Veröffentlichung: Verein für Computergenealogie
Kurztitel: GEDBAS, Josef Haeger
6 GEDBAS, Josef Haeger, http://gedbas.genealogy.net/person/show/1030432148
Autor: Josef Haeger
Angaben zur Veröffentlichung: Verein für Computergenealogie
Kurztitel: GEDBAS, Josef Haeger
7 GEDBAS, Josef Haeger, http://gedbas.genealogy.net/person/show/1030432623
Autor: Josef Haeger
Angaben zur Veröffentlichung: Verein für Computergenealogie
Kurztitel: GEDBAS, Josef Haeger
8 Zweitschrift Standesamt Gemünd Geburt 1834/4
Autor: Standesamt Gemünd
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Gemünd G 1834/4
 No 4 Geburts=Urkunde. Gemeinde Gemünd Kreis Schleiden Regierungs=Bezirk Aachen. Im Jahr tausend acht hundert vier und dreißig, den sechsten des Monats Februar morgens ??? Uhr, erschien vor mir Wilhelm Rudolph Schöller Bürgermeister von Gemünd als Beamten des Personenstandes Paulus Sauerbier acht und dreißig Jahre alt, Standes Taglöhner, wohnhaft zu Gemünd, Regierungs= Departement Aachen, welcher mir ein Kind weiblichen Geschlechts vorzeigte und mir erklärte, daß dies Kind den sechsten des Monats Februar Jahres tausend acht hundert vier und dreißig morgens ein Uhr geboren ist von Paulus Sauerbier und von Agnes Gehlen seiner Ehefrau, Standes Taglöhner wohnhaft zu Gemünd in der - Straße, im Hause Nro. - , und erklärte ferner diesem Kinde den Vornamen Anna zu geben. Diese Vorzeigung und Erklärung haben Statt gehabt in Beiseyn des Johann Wilhelm Herbrand acht und zwanzig Jahre alt, Standes Rothgerber wohnhaft zu Gemünd und des Mathias Kresch drei und fünfzig Jahre alt, Standes Taglöhner wohnhaft zu Malsbenden und haben vorbenannter erklärender Theil sowohl als die beiden Zeugen, nach ihnen geschehener Vorlesung, gegen= wärtige Urkunde mit mir unterschrieben. Sogeschehen zu Gemünd wie oben Paulus Sauerbier J.W. Herbrand Mathias Kreisch Schöller
9 Zweitschrift Standesamt Gemünd Heirat 1856/5, S. 1
Autor: Standesamt Gemünd
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Gemünd H 1856/5
 5 Heller No. 5. Heiraths=Urkunde. Bürgermeisterei Gemünd. Kreis Schleiden. Regierungsbezirk Aachen. Im Jahre achtzehn hundert fünfzig und sechs, den einundzwanzigsten des Monats April, nachmittags drei Uhr, erschien vor mir Hubert Reuter Bürgermeister von Gemünd als Beamten des Personenstandes, in dem Gemeindehause daselbst: Einerseits: der Johann Peter Zeppenfeld geboren zu Gemünd am sechsten Mai achtzehnhundertfünf und zwanzig alt dreißig Jahre, Standes Fuhrmann wohnhaft zu Gemünd Regierungsbezirk Aachen, großjähriger ehelicher Sohn des verstorbenen Nicolas Zeppenfeld Standes Ackerer wohnhaft zu Gemünd und dessen Ehefrau Anna Catharina Komp Standes ohne besondern wohnhaft zu Gemünd, letztere hier anwesend und in die Ehe einwilligend. Andererseits: die Anna Sauerbier geboren zu Gemünd am sechsten Februar Jahres achtzehnhundertvierunddreißig alt zweiundzwanzig Jahre, Standes ohne wohnhaft zu Gemünd Regierungsbezirk Aachen, großjährige eheliche Tochter des Paulus Sauerbier Standes Taglöhner wohnhaft zu Gemünd und dessen Ehefrau Agnes Glehn Standes Taglöhnerin wohnhaft zu Gemünd, beide hier anwesend und in die Ehe einwilligend und forderten mich auf, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beiden öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthüre des Gemeindehauses zu Gemünd Statt gehabt haben, nämlich die erste am sechsten April und die andere am dreizehnten April letzthin, daß ferner die Urkunden über die An= kündigung dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlich angeheftet gewesen sind und mir kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist. Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nachweise ihres Alters und ihrer gesetzlichen Befugniß zur Eingehung dieser Heirath beigebrachten Urkunden, nämlich: 1. die Geburts-Urkunde des Bräutigams vom siebenten May achtzehn hundert fünf und zwanzig, Nummero achtzehn; 2. jene der Braut vom sechsten Februar achtzehnhundert vier und dreißig, Nummero vier; 3. die Sterbe Urkunde des Vaters des Bräutigams vom zwölften October achtzehn hundert vier und vierzig Num= mero ein und dreißig, befinden sich sämmtlich in der hier ---Seitenwechsel--- hier deponierten Personenstands=Urkunde eingetragen. Weil in dem Geburtsakte der Braut der Name deren Mutter "Gehlen" Statt Glehn angegeben, so haben die Brautleute, so wie die Eltern der Braut und die vier sie kennenden Zeugen, die Identität der Person eidlich bekundet. Habe ich, um jener Anfforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesung aller vorbe= zogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von dem Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches, den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich hiermit im Namen des Gesetzes, daß der Johann Peter Zeppenfeld und die Anna Sauerbier gesetzlich verheiratet sind. Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde im Beisein der nachbenannten vier Zeugen, nämlich: 1. des Johann Mathias Jacobs, vierund vierzig Jahre alt, Standes Kiefer, wohnhaft zu Gemünd 2. des Johann Winand Heok, vier und dreißig Jahre alt, Standes Ackermann, wohnhaft zu Gemünd 3. des Carl Volkmann, zweiund sechszig Jahre alt, Standes Buchbinder, wohnhaft zu Gemünd 4. des Peter Schmitz vierzig Jahre alt, Standes Drechsler, wohnhaft zu Gemünd in doppelter Urschrift aufgesetzt und nach vorheriger Vorlesung mit den neuen Ehegatten und den Zeugen unterschrieben habe. Die Mutter des Bräutigams erklärte wegen Gesichtsschwäche nicht unterschreiben zu können und die Mutter der Braut erklärte schreibensunkundig zu seyn. Der Vater der Braut hat mit unterschrieben. Sämmtliche Zeugen erklärten mit den Brautleuten weder verwandt noch verschwägert zu seyn. Joh Peter Zeppenfeld Joh. M. Jacobs Anna Saurbier Paulus Sauerbier Johann Wienand Heck. Carl Volkmann Peter Schmitz Reuter Bürgermeister

Datenbank

Titel Schuch/Schönau
Beschreibung
Hochgeladen 2016-10-18 12:49:25.0
Einsender user's avatar Wolfgang Schuch
E-Mail w.schuch@gmx.de
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