Anne GERTRUD BOLLIG

Anne GERTRUD BOLLIG

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Anne GERTRUD BOLLIG [1] [2] [3] [4] [5] [6]
Beruf Taglöhnerin 1. Mai 1826 [7]

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Taufe 24. Juni 1760 Rüngsdorf, Bad Godesberg, Bonn, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [8] [9]
Tod 1852 (ermittelt aus der ursprünglichen Angabe "aft 1 may 1826 bef 28 sep 1852") Schweinheim, Bad Godesberg, Bonn, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [10] [11]
Todo 1. Januar 2011
Heirat 30. März 1786 Rüngsdorf, Bad Godesberg, Bonn, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [12] [13]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
30. März 1786
Rüngsdorf, Bad Godesberg, Bonn, NRW, Deutschland
Johannes WILHELM SCHUCH

Quellenangaben

1 familysearch.org
Kurztitel: familysearch
2 familysearch.org
Kurztitel: familysearch
3 familysearch.org
Kurztitel: familysearch
4 Personenstand Reader
Autor: Leo Aretz
Kurztitel: PR2
5 Personenstand Reader
Autor: Leo Aretz
Kurztitel: PR2
6 Personenstand Reader
Autor: Leo Aretz
Kurztitel: PR2
7 Zweitschrift Standesamt Godesberg Heirat 1826/15
Autor: Standesamt Godesberg
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Godesberg H 1826/15
 Nro 15 Heiraths=Urkunde. Gemeinde Godesberg Kreis Bonn Regierungs=Departement von Köln. Im Jahre tausendachthundertsechsundzwanzig, den ersten May erschienen vor mir Wilhelm von Franken Bürgermeister von Godesberg als Bematen des Personenstandes, der Stephan Anton Schugt sechsund zwanzig Jahre alt, geboren zu Godesberg Regierungs Departement von Cöln, Standes ledig Ackerknecht, wohnhaft zu Plittersdorf Reg.=Dept. von Cöln, Sohn des zu Godesberg verstorbenen Taglöhners Wilhelm Schugt, und der noch lebenden Taglöhnerin Anna Gertrud Bollig letzere wohnhaft zu Godesberg, Reg=Dept. von Cöln, welche hier zugegen und einwilligt Und die Jungfrau Carolina Ernst dreiundzwanzig Jahre alt, geboren zu Godesberg Reg.=Dept. von Cöln Standes ohne, wohnhaft zu Godesberg Reg.=Dept. von Cöln Tochter des Taglöhner Hermann Ernst, und der Margaretha Lotzen Eheleute beide wohnhaft zu Godesberg Reg.=Dept. von Cöln, welche beide hier zugegen und einwilligen Dieselben haben mich aufgefordert, die zwischen Ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen; und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Herath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeinde=Hauses zu Godesberg Statt gehabt haben, nämlich die erste am achten Januar, und die andere am fünfzehnten Januar laufenden Jahres daß ferner die Urkunde dieser Ankündigung gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und endlich, daß mir kein Widerspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist, habe ich, um besagter Aufforderung zu willfahren, und nachdem ich die zu gegenwärtiger Handlung beigebrachten und gegenwärtigen Urkunde ange= fügten Beläge, namentlich: die Geburts=Urkunden der eheschließenden Personen. Offenkun digkeitsakt des Stephan Anton Schugt und ein Geburtsschein der Carolina Ernst, ferner die Sterbe=Urkunde des Wilhelm Schugt. So wie auch daß 6. Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches laut vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt: ob sie einander eheligen wollten? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat: so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Staphan Anton Schugt und Carolina Ernst hierdurch miteinander gestzlich verheirathet sind. Worüber ich genwärtige Urkunde errichtet habe in Gegenwart des Nicolas Kamp sechs und vierzig jahre alt, Standes Taglöhner zu Godesberg wohnhaft, welcher ein Oheim der neuen Ehegattin des Frolein Schugt neun und dreißig Jahre alt, Standes Taglöhner zu Godesberg wohnhaft, welcher ein Bruder des neuen Ehegatten des Johann Brascheid fünfundzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer zu Plittersdorf wohnhaft, welcher ein Bekannter des neuen Ehegattens und des Conrad Liesem dreiunddreißig Jahre alt, Standes Ackerer, zu Lannersdorf wohnhaft, welcher ein Bekannter des neuen Ehegatten zu seyn erklärten, und haben die besagten Zeugen, so wie der neuen Ehegatte, diese Urkunde, nachdem dieselbe ihnen vorgelesen worden, mit mir unterschrieben, ferner hat der Vater der neuen Ehegattin mit unterschrieben die neue Ehegattin und die beiden Mütter der neuen Eheleute erklärten Schreibens unerfahren zu sein. Die Löschung des Wortes "leute" und die Ueberschrift des Wortes "gatte" gutgeheißen. ??? Anton ??? ???? Franken ??? ???? Joahnn Brascheid Conrad ???
8 Personenstand Reader
Autor: Leo Aretz
Kurztitel: PR2
9 Kopie des Kirchenbuch Rüngsdorf 2 Taufen 1747-1770 - Heiraten 1744-1781 - Sterben 1749-1781 - Uneheliche Taufen 1748-1779
Angaben zur Veröffentlichung: Pfarrei Rüngsdorf
Kurztitel: Kopie KB Rüngsdorf 2
10 Zweitschrift Standesamt Godesberg Heirat 1826/15
Autor: Standesamt Godesberg
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Godesberg H 1826/15
 Nro 15 Heiraths=Urkunde. Gemeinde Godesberg Kreis Bonn Regierungs=Departement von Köln. Im Jahre tausendachthundertsechsundzwanzig, den ersten May erschienen vor mir Wilhelm von Franken Bürgermeister von Godesberg als Bematen des Personenstandes, der Stephan Anton Schugt sechsund zwanzig Jahre alt, geboren zu Godesberg Regierungs Departement von Cöln, Standes ledig Ackerknecht, wohnhaft zu Plittersdorf Reg.=Dept. von Cöln, Sohn des zu Godesberg verstorbenen Taglöhners Wilhelm Schugt, und der noch lebenden Taglöhnerin Anna Gertrud Bollig letzere wohnhaft zu Godesberg, Reg=Dept. von Cöln, welche hier zugegen und einwilligt Und die Jungfrau Carolina Ernst dreiundzwanzig Jahre alt, geboren zu Godesberg Reg.=Dept. von Cöln Standes ohne, wohnhaft zu Godesberg Reg.=Dept. von Cöln Tochter des Taglöhner Hermann Ernst, und der Margaretha Lotzen Eheleute beide wohnhaft zu Godesberg Reg.=Dept. von Cöln, welche beide hier zugegen und einwilligen Dieselben haben mich aufgefordert, die zwischen Ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen; und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Herath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeinde=Hauses zu Godesberg Statt gehabt haben, nämlich die erste am achten Januar, und die andere am fünfzehnten Januar laufenden Jahres daß ferner die Urkunde dieser Ankündigung gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und endlich, daß mir kein Widerspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist, habe ich, um besagter Aufforderung zu willfahren, und nachdem ich die zu gegenwärtiger Handlung beigebrachten und gegenwärtigen Urkunde ange= fügten Beläge, namentlich: die Geburts=Urkunden der eheschließenden Personen. Offenkun digkeitsakt des Stephan Anton Schugt und ein Geburtsschein der Carolina Ernst, ferner die Sterbe=Urkunde des Wilhelm Schugt. So wie auch daß 6. Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches laut vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt: ob sie einander eheligen wollten? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat: so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Staphan Anton Schugt und Carolina Ernst hierdurch miteinander gestzlich verheirathet sind. Worüber ich genwärtige Urkunde errichtet habe in Gegenwart des Nicolas Kamp sechs und vierzig jahre alt, Standes Taglöhner zu Godesberg wohnhaft, welcher ein Oheim der neuen Ehegattin des Frolein Schugt neun und dreißig Jahre alt, Standes Taglöhner zu Godesberg wohnhaft, welcher ein Bruder des neuen Ehegatten des Johann Brascheid fünfundzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer zu Plittersdorf wohnhaft, welcher ein Bekannter des neuen Ehegattens und des Conrad Liesem dreiunddreißig Jahre alt, Standes Ackerer, zu Lannersdorf wohnhaft, welcher ein Bekannter des neuen Ehegatten zu seyn erklärten, und haben die besagten Zeugen, so wie der neuen Ehegatte, diese Urkunde, nachdem dieselbe ihnen vorgelesen worden, mit mir unterschrieben, ferner hat der Vater der neuen Ehegattin mit unterschrieben die neue Ehegattin und die beiden Mütter der neuen Eheleute erklärten Schreibens unerfahren zu sein. Die Löschung des Wortes "leute" und die Ueberschrift des Wortes "gatte" gutgeheißen. ??? Anton ??? ???? Franken ??? ???? Joahnn Brascheid Conrad ???
11 Zweitschrift Standesamt Godesberg Sterben 1852/84
Autor: Standesamt Godesberg
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Godesberg S 1852/84
 No 84. Sterb=Urkunde. Gemeindde Godesberg Kreis Bonn. Regierungs-Bezirk Cöln. Im Jahre tausendachthundert zwei und fünfzig den neun und zwanzigsten des Monats September, Vor mittags eilf Uhr erschienen vor mir Franz Joseph Becker, Delegierter Beigeordneter des Bürgermeisters von Godesberg, als Beamten des Personenstandes, der Anton Schug, fünf und fünfzig Jahre alt, Standes Taglöhner , wohnhaft zu Godesberg, Regierungsbezirk Cöln welcher ein Bruder des Verstorbenen zu sein angab, und der Lambert Düren, vier und vierzig Jahre alt Standes Bäcker, wohn haft zu Godesberg, Regierungsbezirk Cöln welcher Nachbar des Verstorbenen zu sein angab und haben diese Beiden mir erklärt am acht und zwanzigsten des Monats September, des Jahres tausendacht hundert zwei und fünfzig, Abends um neun Uhr verstorben ist zu Godesberg der Severin Schug, Witwer zuerst von Anna Pesch und zuletzt von Josepha Auel, jetzt Ehegatte # gebürtig zu Godesberg, Regierungsbezirk Cöln, sechs und sechszig Jahre alt Standes Taglöhner, wohnhaft zu Godesberg, Regierungsbezirk Cöln, Sohn von Wilhelm Schug, Schuster, und von Anna Gertrud Bollig, beide zu Schwein heim verstoreben und haben vorbenantte erklär rende Personen nach ihnen geschehener Vorlesung den In halt der gegenwärtigen Urkunde genehmigt und mit mir unterschrieben. Anton Schug Lambert Düren P.Becker [Randbemerkung] # der Anna Braun, Zusatz genehmigt. A.S. L.D. P.B
12 familysearch.org
Kurztitel: familysearch
13 Standesamt Godesberg Geburt X/142
Autor: Standesamt Godesberg
Angaben zur Veröffentlichung: Stadtarchiv Bonn
Kurztitel: StA Godesberg G X/142
 Mairie von Godesberg No 142. Ortschaft von Schweinheim zu Godesberg. und Bezirk von Bonn. vom Neunzehnten Fructidor zehnten Jahres der Franken Republik. Geburts Akt von Maria Anna Schugt. Gebohren den Neunzehnten Fructidor um fünft Uhr des Morgens Tochter von Wilhelm Schugt Ackersmann und von Anna Gertrud Bolligen Eheleuten. Das Geschlecht des Kindes ist für Weiblich erkannt worden. Erster Zeuge Friedrich Schaffer wohnhaft in der Mairie Godesberg Ortschaft Godesberg alt siebenunddreÿsig Jahr. Ackersmann Zweiter Zeuge Peter Rieck wohnhaft in der Mairie Godesberg Ortschaft Godesberg alt sechsunddreÿsig Jahr. Ackersmann auf die Aufforderung die an uns gemacht worden von Wilhelm Schugt dem Paten und haben unterschrieben: Wilhelm Schugt erklährte nicht schreiben zu können, T Schaeffer Peter Rieck Beurkundet dem Gesetz gemäß von mir Franz Meder Maire von Godesberg, das Amt eines öffentlichen Beamten des Civilstandes versehend. Meder.

Datenbank

Titel Schuch/Schönau
Beschreibung
Hochgeladen 2016-10-18 12:49:25.0
Einsender user's avatar Wolfgang Schuch
E-Mail w.schuch@gmx.de
Zeige alle Personen dieser Datenbank

Herunterladen

Der Einsender hat das Herunterladen der Datei nicht gestattet.

Kommentare

Ansichten für diese Person