Peter NIESEN

Peter NIESEN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Peter NIESEN

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 16. Dezember 1807 [1]
Todo 1. Januar 2011 [2]

Quellenangaben

1 Jean Tennant Skar Forschungen
Autor: Jean Skar
Angaben zur Veröffentlichung: http://freepages.genealogy.rootsweb.ancestry.com/~irish/Klinkham/
Kurztitel: Jean Skar Forschungen
2 Standesamt Cronenburg Heirat 1846/1
Autor: Standesamt Cronenburg
Angaben zur Veröffentlichung: J. Gietzen
Kurztitel: StA Cronenburg H 1846/1
 No 1 Heiraths-Urkunde Bürgermeisterei Cronenburg Kreis Schleiden Regierungsbezirk Aachen. Im Jahr tausend achthundertvierzig undsechs, den zwanzigsten Tag des Monats Februar Nachmittags zwei Uhr, erschien vor mir Martin Joseph Hack Bürgermeister von Cronenburg als Beamten des Personenstandes, in dem Gemeindehause daselbst: Einerseits: der Junggesell Johann Peter Zimmers geboren zu Dahlem am siebenten July tausendachthundert dreizehn, zwei und dreißig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem Regierungsbezirk Aachen, großjähriger eheliche Sohn des verstorbenen Balthasar Zimmers Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem und dessen Ehefrau Anna Catharina Held Standes Hauswirthin wohnhaft zu Dahlem, der Vater wie erwähnt verstorben, die Mutter lebend bei dieser Verhandlung anwesend und in die vorliegende Heirath förmlich einwilligend. Andererseits: die Jungfer Helena Hermes geboren zu Waldorf am eilften December Jahres tausend acht hundert zwanzig, fünf und zwanzig Jahre alt, Standes Ackerin wohnhaft zu Waldorf Regierungsbezirk Aachen, großjährige eheliche Tochter des verstorbenen Johann Hermes Standes Schreiner wohnhaft zu Waldorf und dessen Ehefrau Magdalena Schroeder Standes Ackerin wohnhaft zu Waldorf, der Vater wie gesagt verstorben, die Mutter lebend, anwesend und einwilligend, und forderten mich auf, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beiden öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthüre des Gemeindehauses zu Dollendorf und Cronenburg Statt gehabt haben, nämlich die erste am achten Februar und die andere am fünfzehten Februar letzthin, daß ferner die Urkunden über die An= kündigung dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlich angeheftet gewesen sind und mir kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist. Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nachweise ihres Alters und ihrer gesetzlichen Befugniß zur Eingehung dieser Heirath beigebrachten Urkunden, nämlich: Die Geburtsurkunde des Bräutigams und die Sterbeurkun- de vom Vater der Braut, beide Urkunden in den hier deponier- ten Personenstandsregistern eingetragen, und zwar die Geburts urkunde wie vor allegirt, die Sterbeurkunde aber unterm ers= ten Merz tausendachthundert ein und zwanzig sub Nro acht zehn, dann von Seiten der Braut den Geburtsact und den Ster- beact des Vaters in einem vom Bürgermeister zu Dollendorf ausgestellten Auszeige enthaltend, und diesem Akte beigefügt. ---Seitenwechsel--- Habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesung aller vorbezogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von dem Ehestande handelnden Titels des bürgelichen Gesetzbuches, den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich hiermit im Namen des Gesetzes, daß der Johann Peter Zimmers und die Helena Hermes gesetzlich verheirathet sind. Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde in Beisein der nachbenannten Zeugen nämlich: 1. des Peter Feyen sieben undzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem, nicht verwandt 2. des Joseph Keller ein und dreißig Jahre alt, Standes Schreiner wohnhaft zu Dahlem nicht verwandt 3. des Peter Niehsen acht und dreißig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Dahlem nicht verwandt 4. des Mathias Hoeger, fünfunddreißig Jahre alt, Standes Maurer wohnhaft zu Baasem nicht verwandt in doppelter Urschrift aufgesetzt und mit den neuen Ehegatten und den Zeugen unterschschrieben habe. mit Ausnahme der Mutter des Bräutigams, welche erklärt nicht schreiben zu können. Geschehen zu Dahlem, Jahr, Monat und Tag wie Eingangs. gez: J.b. Zimmers, gez: Peter Niesen, " Magdalena Hermes Mathias Höger, " M. Schroeder, " P. Feyen, " J. Heller, gez: Hack Die Uebereinstimmung mit dem im Archiv des Königl. Landgerichts zu Aachen beruhenden Duplicat-Register beglaubigt. Aachen, den 1ten Juni 1886 Der Gerichtsschreiber. ???

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Titel Schuch/Schönau
Beschreibung
Hochgeladen 2016-10-18 12:49:25.0
Einsender user's avatar Wolfgang Schuch
E-Mail w.schuch@gmx.de
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