Gustav Emil BEHNKE

Gustav Emil BEHNKE

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Gustav Emil BEHNKE
Beruf Landwirt [1]
Beruf Kätner

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 19. Dezember 1906 Niederausmaß, Kulm, Westpreußen, Deutsches Reich nach diesem Ort suchen [2]
Tod 31. Juli 1949 Tighina, Tighina, Bessarabien, Rumänien nach diesem Ort suchen [3] [4]
Wohnen Kölln, Kulm, Danzig-Westpreußen, Deutsches Reich nach diesem Ort suchen [5] [6]
Heirat 8. Juli 1930 Dolken, Kulm, Westpreußen, Deutsches Reich nach diesem Ort suchen [7]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
8. Juli 1930
Dolken, Kulm, Westpreußen, Deutsches Reich
Alma Hedwig NICKEL

Quellenangaben

1 Todeserklärung Gustav Emil Behnke
Angaben zur Veröffentlichung: Der ehemalige Wehrmachtangehörige, Landwirt Gustav Emil Behnke, verheiratet mit Alma Behnke geborenen Nickel, deutscher Staatsangehörigkeit, zuletzt wohnhaft in Kölln, Kreis Kulm/Westpreußen, ist durch Entscheidung des Amtsgerichts Arnstadt - 5 II 23/52 - vom 26. Juni 1952 für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist der 31. Juli 1949 festgestellt. Der für tot Erklärte ist am 19. Dezember 1906 in Niederausmaß/Westpreußen geboren. Berlin, den 30. Januar 1953 Der Standesbeamte In Vertretung ??? ------------------------------------------------------------------------------------------ Eheschließung des für tot Erklärten am 8. Juli 1930 in Dolken/Westpreußen
2 Geburtsurkunde Gustav Emil Behnke
Angaben zur Veröffentlichung: Niederausmaß am 23. Dezember 1906 Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit nach bekannt, der Besitzer Rudolf Eduard Albrecht Behnke wohnhaft in Niederausmaß, evangelischer Religion, und zeigte an, daß von der Emilie Karoline Behnke geborene Slottke, seiner Ehefrau, evangelischer Religion, wohnhaft bei ihm zu Niederausmaß am neunzehnten Dezember des Jahres tausend neunhundert sechs vormittags um ein Uhr ein Knabe geboren worden sei und das das Kind die Vornamen Gustav Emil erhalten habe. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Rudolf Eduard Albrecht Behnke Der Standesbeamte Draheim Die Übereinstimmung mit dem Haupt-Register beglaubigt. Niederausmaß am 23ten Dezember 1906 Der Standesbeamte Draheim
3 Todeserklärung Gustav Emil Behnke
Angaben zur Veröffentlichung: Der ehemalige Wehrmachtangehörige, Landwirt Gustav Emil Behnke, verheiratet mit Alma Behnke geborenen Nickel, deutscher Staatsangehörigkeit, zuletzt wohnhaft in Kölln, Kreis Kulm/Westpreußen, ist durch Entscheidung des Amtsgerichts Arnstadt - 5 II 23/52 - vom 26. Juni 1952 für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist der 31. Juli 1949 festgestellt. Der für tot Erklärte ist am 19. Dezember 1906 in Niederausmaß/Westpreußen geboren. Berlin, den 30. Januar 1953 Der Standesbeamte In Vertretung ??? ------------------------------------------------------------------------------------------ Eheschließung des für tot Erklärten am 8. Juli 1930 in Dolken/Westpreußen
4 Gerichtsbeschluss zur Todeserklärung von Gustav Emil Behnke
Angaben zur Veröffentlichung: Beschluß Im Verfahren zum Zweck der Todeserklärung des verschollenen Gustav Emil Behnke hat das Amtsgericht in Arnstadt beschlossen: 1. Der verschollene Kriegsteilnehmer, Landwirt Gustav Emil Behnke geboren am 19.12.1906 in Niederausmaß/Westpr. zuletzt wohnhaft in Kölln, Kreis Kulm/Westpreußen wird für tot erklärt. 2. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Juli 1949 festgestellt. 3. Dieser Beschluss ergeht gebühren und auslagenfrei. Tatbestand und Entscheidungsgründe. Die Frau Alma Behnke geb. Nickel, wohnhaft in Arnstadt, Zimmerstrasse 14 hat als Ehefrau die Todeserklärung des in der Beschlußformel genannten Verschollenen beantragt und zur Begründung des Antrags glaubhaft gemacht, daß der verschollene Kriegsteilnehmer im Sinne des §4 des Gesetzes vom 4. Juli 1939 - RGBI. I. S. 1186 - §§ 1,2 der Verordnung vom 22. Februar 1949 - ZVOBI. S. 124 - gewesen und seit dem 19. Aug. 1944 verschollen ist. Der Antrag ist zulässig. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Arnstadt ist gegeben. Die zur Begründung der Todeserklärung erforderlichen Tatsachen sind nach den angestellten Ermittlungen für glaubhaft erachtet worden. Die Staatsanwaltschaft ist nach §22 des Gesetzes vom 4. Juli 1939 gehört worden. Ein Aufgebot ist nicht erlassen worden (s. §1 der Verordnung vom 20. Januar 1943 - RGBI. I. S. 66 - ). Der Kostenerlaß ist angeordnet durch die Landesjustizverwaltung. Arnstadt, den 26. Juni 1952 Frau Alma Behnke geb. Nickel, Arnstadt Amtsgericht. gez. Reichardt. Ausgefertigt: Arnstadt, den 27. Juni 1952. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. (Müller)
5 Todeserklärung Gustav Emil Behnke
Angaben zur Veröffentlichung: Der ehemalige Wehrmachtangehörige, Landwirt Gustav Emil Behnke, verheiratet mit Alma Behnke geborenen Nickel, deutscher Staatsangehörigkeit, zuletzt wohnhaft in Kölln, Kreis Kulm/Westpreußen, ist durch Entscheidung des Amtsgerichts Arnstadt - 5 II 23/52 - vom 26. Juni 1952 für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist der 31. Juli 1949 festgestellt. Der für tot Erklärte ist am 19. Dezember 1906 in Niederausmaß/Westpreußen geboren. Berlin, den 30. Januar 1953 Der Standesbeamte In Vertretung ??? ------------------------------------------------------------------------------------------ Eheschließung des für tot Erklärten am 8. Juli 1930 in Dolken/Westpreußen
6 Gerichtsbeschluss zur Todeserklärung von Gustav Emil Behnke
Angaben zur Veröffentlichung: Beschluß Im Verfahren zum Zweck der Todeserklärung des verschollenen Gustav Emil Behnke hat das Amtsgericht in Arnstadt beschlossen: 1. Der verschollene Kriegsteilnehmer, Landwirt Gustav Emil Behnke geboren am 19.12.1906 in Niederausmaß/Westpr. zuletzt wohnhaft in Kölln, Kreis Kulm/Westpreußen wird für tot erklärt. 2. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Juli 1949 festgestellt. 3. Dieser Beschluss ergeht gebühren und auslagenfrei. Tatbestand und Entscheidungsgründe. Die Frau Alma Behnke geb. Nickel, wohnhaft in Arnstadt, Zimmerstrasse 14 hat als Ehefrau die Todeserklärung des in der Beschlußformel genannten Verschollenen beantragt und zur Begründung des Antrags glaubhaft gemacht, daß der verschollene Kriegsteilnehmer im Sinne des §4 des Gesetzes vom 4. Juli 1939 - RGBI. I. S. 1186 - §§ 1,2 der Verordnung vom 22. Februar 1949 - ZVOBI. S. 124 - gewesen und seit dem 19. Aug. 1944 verschollen ist. Der Antrag ist zulässig. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Arnstadt ist gegeben. Die zur Begründung der Todeserklärung erforderlichen Tatsachen sind nach den angestellten Ermittlungen für glaubhaft erachtet worden. Die Staatsanwaltschaft ist nach §22 des Gesetzes vom 4. Juli 1939 gehört worden. Ein Aufgebot ist nicht erlassen worden (s. §1 der Verordnung vom 20. Januar 1943 - RGBI. I. S. 66 - ). Der Kostenerlaß ist angeordnet durch die Landesjustizverwaltung. Arnstadt, den 26. Juni 1952 Frau Alma Behnke geb. Nickel, Arnstadt Amtsgericht. gez. Reichardt. Ausgefertigt: Arnstadt, den 27. Juni 1952. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. (Müller)
7 Todeserklärung Gustav Emil Behnke
Angaben zur Veröffentlichung: Der ehemalige Wehrmachtangehörige, Landwirt Gustav Emil Behnke, verheiratet mit Alma Behnke geborenen Nickel, deutscher Staatsangehörigkeit, zuletzt wohnhaft in Kölln, Kreis Kulm/Westpreußen, ist durch Entscheidung des Amtsgerichts Arnstadt - 5 II 23/52 - vom 26. Juni 1952 für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist der 31. Juli 1949 festgestellt. Der für tot Erklärte ist am 19. Dezember 1906 in Niederausmaß/Westpreußen geboren. Berlin, den 30. Januar 1953 Der Standesbeamte In Vertretung ??? ------------------------------------------------------------------------------------------ Eheschließung des für tot Erklärten am 8. Juli 1930 in Dolken/Westpreußen

Datenbank

Titel Genealogisches Verzeichnis der Familie von Marcel Nehring
Beschreibung
Eine ständig aktualisierte Version dieses Stammbaums ist unter http://genealogie.marcel-nehring.de/ zu finden.

Hochgeladen 2018-05-11 20:39:14.0
Einsender user's avatar Marcel Nehring
E-Mail marcel.nehring@gmx.de
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