Notizen zu dieser Person
Auf der 48. Jülicher Provinzialsynode, gehalten in Düren, vom 17.-19. Mai 1661 bereiten die Delegierten der reformierten Gemeinde Weiden/Lürken, "Mewis Nacken, Eltister zur Weyden und Peter Stass von der Warden", die Synode auf die bevorstehende Berufung von Konrad Erphens zum Prediger der Gemeinde vor. Zurzeit wurde die Gemeinde von D Petrus Gilenius, M zu Stolberg bedient, der gleichzeitig noch zuständig für Eschweiler und Gemünd zuständig war. Im Protokoll unter § 13.5 steht:
"Die beide Gemeinden, Zurwyden und Loercken, geben kläglich zu erkennen, wasmaßen sie nuhn eine geraume Zeit hero nihmalen die Bedienung göttlichen Worts auf den Son- und Christagen, Osteren und Pfingsten gehabt haben, sonderen allein auf Werktagen und ungewisser Zeit bedienet worden, und das sie deswegen, weilen sich dahero bei dem gemeinen Man, so der Arbeit abwarten muss, grosser Verdruss und Unlust spueren lassen, sich einhellig dahin beschlossen, D Conradum Erffens zu ihrer besserer Bedienung mit Bewilligung des Synodi zu beruffen, mit Bitt, solchen Beruff gutzuheissen. Worauf diese zwoe Fragen vorgestellt worden: 1.) ob Synodus recht und woll thue, dass derselbe bei Lebzeiten des Herrn Gilenii die obgemelte zwei Gemeinden, weilen er (Gilenius) selbe der Gebuhr nach nit bedienen kan und Synodo dahero übel nachgeredt wird, durch einen anderen Prediger bedienen laessen? Antwort: Jae; 2.) ob man sulches D Gilenio nit zuvoren kund thun solle? Synodus urtheilet, dass die Eltisten vorbesagter Gemeinden schuldig seien, ihr Vornehmen zuvoren Herrn Gilenio zu offenbahren und denselben dahin zu persuadiren, dass er guttwillig von den Gemeinden abstehe. Wiedrigenfals solle er darüber nahmens Synodi durch Herrn Inspectorem primae Classis und Herrn Turcken ( Prediger von Linnich und Jülich) belanget und weiters die Auferbauung der Gemeinden gebürlich in Acht genhomen werden. Sunsten liest sich Synodus die Beruffung Herrn Conradi Erfens dieser Gestalt wolgefallen, dass dieselbe nach Kirchenordnung werstelligt gemacht werde."
Auf der 49. Provinzialsynode am 8.-10. Mai 1662 in Stolberg nehmen D Conradus Erfens, M zur Wyden und Loercken und die Eltisten Bartholomeus Noppenay und Peter Stass teil. M Gilenius ist verstorben.
Auf der 50. Provinzialsynode vom 24.-26. April 1663 in Linnich wird unter § 24 berichtet:
"1663 ahm 18. Februarii hat der Vogt zu Willenstein (Wilhelmstein) nahmens Wilhelm Weissweiler den Prediger zur Weyden D Conradum Erfens von dannen aus der Wohnung vertrieben, durch etliche Schützen allen Hausraht auf die Gassen werfen und das Haus zuschliessen lassen, unangesehen anno 1651 ihr offentlich exercitium gehabt."
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