Konrad (Conradum) ERFFENS

Konrad (Conradum) ERFFENS

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Konrad (Conradum) ERFFENS
Beruf Prediger 1661 bis 22. September 1679
Religionszugehörigkeit ev.ref.

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1635 Eschweiler,Aachen,Nordrhein-Westfalen,Deutschland,,Lürken nach diesem Ort suchen
Tod 22. September 1679
Wohnen Eschweiler,Aachen,Nordrhein-Westfalen,Deutschland,,Lürken nach diesem Ort suchen
Konfirmation 28. Juni 1656 Harderwyk,,Gelderland,Niederlande,, nach diesem Ort suchen
Immatrikulation 22. September 1659 Duisburg,,Nordrhein-Westfalen,Deutschland,, nach diesem Ort suchen
Heirat zu einem Zeitpunkt zwischen 1661 und 1663 Würselen,Aachen,Nordrhein-Westfalen,Deutschland,,Weiden nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
zu einem Zeitpunkt zwischen 1661 und 1663
Würselen,Aachen,Nordrhein-Westfalen,Deutschland,,Weiden
Agneta (Agnes) BÜNTEN

Notizen zu dieser Person

Auf der 48. Jülicher Provinzialsynode, gehalten in Düren, vom 17.-19. Mai 1661 bereiten die Delegierten der reformierten Gemeinde Weiden/Lürken, "Mewis Nacken, Eltister zur Weyden und Peter Stass von der Warden", die Synode auf die bevorstehende Berufung von Konrad Erphens zum Prediger der Gemeinde vor. Zurzeit wurde die Gemeinde von D Petrus Gilenius, M zu Stolberg bedient, der gleichzeitig noch zuständig für Eschweiler und Gemünd zuständig war. Im Protokoll unter § 13.5 steht:
"Die beide Gemeinden, Zurwyden und Loercken, geben kläglich zu erkennen, wasmaßen sie nuhn eine geraume Zeit hero nihmalen die Bedienung göttlichen Worts auf den Son- und Christagen, Osteren und Pfingsten gehabt haben, sonderen allein auf Werktagen und ungewisser Zeit bedienet worden, und das sie deswegen, weilen sich dahero bei dem gemeinen Man, so der Arbeit abwarten muss, grosser Verdruss und Unlust spueren lassen, sich einhellig dahin beschlossen, D Conradum Erffens zu ihrer besserer Bedienung mit Bewilligung des Synodi zu beruffen, mit Bitt, solchen Beruff gutzuheissen. Worauf diese zwoe Fragen vorgestellt worden: 1.) ob Synodus recht und woll thue, dass derselbe bei Lebzeiten des Herrn Gilenii die obgemelte zwei Gemeinden, weilen er (Gilenius) selbe der Gebuhr nach nit bedienen kan und Synodo dahero übel nachgeredt wird, durch einen anderen Prediger bedienen laessen? Antwort: Jae; 2.) ob man sulches D Gilenio nit zuvoren kund thun solle? Synodus urtheilet, dass die Eltisten vorbesagter Gemeinden schuldig seien, ihr Vornehmen zuvoren Herrn Gilenio zu offenbahren und denselben dahin zu persuadiren, dass er guttwillig von den Gemeinden abstehe. Wiedrigenfals solle er darüber nahmens Synodi durch Herrn Inspectorem primae Classis und Herrn Turcken ( Prediger von Linnich und Jülich) belanget und weiters die Auferbauung der Gemeinden gebürlich in Acht genhomen werden. Sunsten liest sich Synodus die Beruffung Herrn Conradi Erfens dieser Gestalt wolgefallen, dass dieselbe nach Kirchenordnung werstelligt gemacht werde."
Auf der 49. Provinzialsynode am 8.-10. Mai 1662 in Stolberg nehmen D Conradus Erfens, M zur Wyden und Loercken und die Eltisten Bartholomeus Noppenay und Peter Stass teil. M Gilenius ist verstorben.

Auf der 50. Provinzialsynode vom 24.-26. April 1663 in Linnich wird unter § 24 berichtet:
"1663 ahm 18. Februarii hat der Vogt zu Willenstein (Wilhelmstein) nahmens Wilhelm Weissweiler den Prediger zur Weyden D Conradum Erfens von dannen aus der Wohnung vertrieben, durch etliche Schützen allen Hausraht auf die Gassen werfen und das Haus zuschliessen lassen, unangesehen anno 1651 ihr offentlich exercitium gehabt."

Der Einsender hat festgelegt, dass für diese Datenbank keine Quellenangaben angezeigt werden sollen.

Datenbank

Titel
Beschreibung
Hochgeladen 2013-11-24 18:39:12.0
Einsender user's avatar Manfred Wimmers
E-Mail manfred.wimmers@gmx.de
Zeige alle Personen dieser Datenbank

Herunterladen

Der Einsender hat das Herunterladen der Datei nicht gestattet.

Kommentare

Ansichten für diese Person