Merten WIMMERS

Merten WIMMERS

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Merten WIMMERS
Beruf Lehen 1566
Religionszugehörigkeit ev.ref.
title Ältester der Reformierten

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1525
Tod nach 1583
Erbstreit 1566
Letzte Erwähnung 1583

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

NN

Notizen zu dieser Person

Merten versucht 1566 wieder an das Erbe heranzukommen, auf das sein Vater Jannes 1545 verzichtete. Er verklagt deshalb seinen Vetter Leonhard Wimmer, ein Sohn des Albert Wimmer, auf Rückgabe seines Erbteils an den Lehn- (Klein-Vellrath) und Scheffengütern (Wallrather Hof), aber wie es scheint, ohne großen Erfolg. Allerdings findet man Merten 1566 eingetragen als Lehensnehmer von Klein-Vellrath, das vorher seinem Vetter Leonhard gehörte.

Als Ältester im Konsistorium des reformierten Neuenhovener Quartiers erscheint Merten Wimmers anno 1580, den 13ten April auf der Synode in Bedburg. Dort wird u.a. das Geschäftsgebaren des Predigers Thomas Merkelbach gerügt. Merkelbach war 1560 noch Kaplan in Rheindahlen, heiratete 1564, nach dem er schon früher in den Dienst der Gräfin Elisabeth von Dyck getreten war, und wurde Prediger.
" Belangent das apologeticum scriptum und ganzen handel Thomae Merckelbach, ist beschlossen, daß der synodus etliche bruder zwischen diesem und dem negstkunftigem synodo, nemlich Ottonem Gilveraidt, Ottonem Tonsorem, Merten Stromenger und Merten Wimmers, zu Thomam abfertigen solle und ihme sein eignes scriptum mit dem schreiben und der admonition (=Ermahnung, Verwarnung), so Johannes Badius in namen des synodi an ihn getan, conferieren und noch darneben bruderlich ermahnen, er wolle sich der vermischten empter eußern - wie er auch hiebevoren zu tun vom synodo treuherzig ermahnet worden, welcher noch auf heutigen tag in selbiger meinung bestehet und schleust, daß er beiderlei empter ohne große ergernus dero kirchen nicht kunne vertreten - und alles, was sie hierinnen bei und mit ihme verhandeln, auf dem negstkunftigem synodo referieren und einbringen; daruf man alsdan nach gelegenheit dern sachen zu procedieren hat."

Eine weitere, ebenfalls heikle Aufgabe für Merten Wimmers geht aus dem Protokoll des Neuenhovener Konsistoriums hervor:
"Anno (15)83 am letzten junii: Dieweil die Bedburischen soldaten durch gefenglich hinschleifen und schwerlich rasunen (= Erpressung von Lösegeld) die Digkische untertanen hoch betruben und untreglich beschedigen, dessen dan der kirchen glidmaßen auch gleichfals teilhaftig werden, und dieweil der wohlgeborne graf von Newen Ahr sich der kirchen hat unterworfen und daher der zu gehorsamen schuldig; ist vor ratsam angesehen, Seine Gnaden, solches zu mindern, durch der kirchen Vorstand als herrn Badium und andere, zu ermanen. Ist derhalben solche werbung an ihnen, Baldium, zu tun, Merten Wemmers und Jasparo Wachendorff uferlacht."

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Hochgeladen 2013-11-24 18:39:12.0
Einsender user's avatar Manfred Wimmers
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