Werner II. VON MERODE

Werner II. VON MERODE

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Werner II. VON MERODE
Beruf Ritter und vermutlich Kölner Ministerialer

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt zu einem Zeitpunkt zwischen 1170 und 1180
Tod nach November 1227
Ministerialischer Zeuge 1218
Zeuge November 1227
Verzichtserklärung 20. September 1226 bis 13. November 1226
Heirat etwa 1200

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
etwa 1200

Notizen zu dieser Person

Die Verzichtsurkunde von 1226 ist für die Klärung der Herkunft der Familie von erheblicher Bedeutung. Sie führt zurück auf die Geschichte von Brockendorf, die durch mehrere Urkunden aus den ersten Jahrzenten des 12. Jhs. belegt ist: Im Juli 1094 verkauft der Freie Erlefried dem Abt Hermann von St. Pantaleon in Köln mehrere Hörige.Wohl einige Jahre später erwarb der Abt von dem "nobilis vir" Erlefried, seiner Frau Mathilde und seinen Kindern Heinrich und Gertrud die villa Brockendorf bei Elsdorf, Kreis Bergheim. In den 20er Jahren des 12. Jhs. erhob dann Erlefrieds Schwiegersohn Werner, der die Gertrud geheiratet hatte, unberechtigte Ansprüche auf Brockendorf. Erzbischof Friedrich von Köln vermittelte, und Abt Gerhard von Pantaleon zahlte an Werner noch einmal 6 Mark nach (undatierte Urkunde, zwischen 1127 und 1130 entstanden). Der Streit um Brockendorf ging aber weiter. In einer zwischen 1123 und 1131 entstandenen Urkunde berichtet Abt Gerhard, wie der Ankauf von Brockendorf zustande gekommen ist. Der Mönch Hartfried, der den Hof verwaltete, habe dann später Land hinzugekauft und sich mit Wernerus de Kerpene als Vogt und dessen Sohn Carsilius dahingehend geeinigt, dass er diesen 1/2 Mark und 2 Malter Hafer aus dem Hof als Schatzung gegeben habe. Dafür seien Werner und Carsilius damit einverstanden gewesen, dass statt der Leute, die ihr Land zur Arrondierung des Hofes Brockendorf verkauft hatten, nur einer aus dem Hof zu den drei gesetzlichen Terminen im Jahr zum Vogtding in Angelsdorf erscheine. Später habe Carsilius versucht, diese Vereinbarung zu übergehen, habe aber dann doch die Einhaltung zugesagt, nachdem ihm und einem gewissen Wiricus von dem damaligen Hofesverwalter, dem Mönch Rutbert, 9 solidi gezahlt worden seien. Carsilius habe auch zugestimmt, dass jeder, der sich künftig über die Vereinbarung hinausgehende Rechte anmaße, verflucht sein solle und Erzbischof Friedrich von Köln habe die bestätigt.

Den Urkunden ist zu entnehmen, dass Werner der Schwiegersohn des Erlefried, identisch ist mit dem Werner von Kerpen, der vor 1131 gestorben sein muss, denn sein Sohn Carsilius wird in der Urkunde von Abt Gerhard als Vogt, demnach Nachfolger seines Vaters bezeichnet. Die Leistungen, die Pantaleon für den Vergleich zu erbringen hatte - 1/2 Mark und 2 Malter Hafer - ,finden sich 1226 im Besitz Werner II. von Merode, wobei aus den 2 Maltern Hafer inzwischen 3 geworden sind. Dieser Werner muss also ein Nachkomme des Vogts Werner von Kerpen sein. Dazu stimmen auch die Vornamen Werner und Karsil, von denen der erstere bis heute bei den Merode gebräuchlich ist und der letztere bis ins 15.Jh. in der Familie geführt wurde. Ob aber Carsilius der Vater von Werner II. von Merode ist, ist fraglich, das könnte auch ein anderer Sohn von Werner von Merode, dem Schwiegersohn Erlefrieds, gewesen sein.

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Hochgeladen 2013-11-24 18:39:12.0
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