Merten WIMMERS

Merten WIMMERS

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Merten WIMMERS
Beruf der blind ist
Religionszugehörigkeit ev.ref.

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt vor 1640
Bestattung 26. November 1710 Jüchen,Rhein-Kreis Neuss,Nordrhein-Westfalen,Deutschland,,Gierath nach diesem Ort suchen
Wohnen Jüchen,Rhein-Kreis Neuss,Nordrhein-Westfalen,Deutschland,,Gierath nach diesem Ort suchen
Wohnen Jüchen,Rhein-Kreis Neuss,Nordrhein-Westfalen,Deutschland,,Gierath nach diesem Ort suchen
Konfirmation 15. Mai 1660 Jüchen,Rhein-Kreis Neuss,Nordrhein-Westfalen,Deutschland,, nach diesem Ort suchen
Stiftung des Martin Wimmers 10. Mai 1710 Jüchen,Rhein-Kreis Neuss,Nordrhein-Westfalen,Deutschland,,Gierath nach diesem Ort suchen

Notizen zu dieser Person

1711, Innhalt des letzten Willens und Vermächeniß Merten Wimmers zu Gehradt

1711, den 26 Jannuary hatt Jan im Hoff, beyseins Jan Steffens zeitlichen Eltisten , wieauch Jan Essers und Jan im Hoff dem Prediger den letzten Willen und Vermächeniß Merten Wimmers seel von Gehradt, der den 26 Novmb. 1710 begraben ist, in originali von Hn. Weidefeld 1710 den 10. May geschrieben, vorgezeyget, ümb darauß die clausula concerreates betr. einen Schulmeister zu Gehradt, und die Armen in das Consistorial Buch zu guter Nachricht zu verzeichnen. Diese clausulæ concernentes lauten, wie folgt, daß Er / nemblich Merten Wimmers / auß seinen Erbmittelen ahn die Reformirte zu Gehr. und Gubberadt, zum Behuff einer Schuhlen alß Gehalt eines reformirten Schulmeisters, gibt eine summa von anderthalb hundert Reichsthl., jeden p… albus cölnisch, und diese Gelder sollen jhärlichs biß zum ewigen Tage an den reformirten Schulmeister verpensioniret werden, doch solle seinen Erben, so langh sie die pensionis davon richtigh geben, freystehen das Geld zu behalten, wann aber dieselbe diese Gelder erlegen, so sollen wiederumb bey anderauff gewisse Unterpfände außgesetzet werden, und solle die pension alsobald nach seinem Todt ihren Ahnfangh nehmen.

Zweytens, vermachet er auch ahn die reformirte Armen zu Gehr. und Gubberaadt die h… von zwantzigh fünff Thaler, jeden zu viertzigh Stüberen gerechnet.

Vor diese obrg.. sämbtliche Gelder stellet er bey ohnverhofften Mißbezahlungsfall zum gewissen und ahngreifflichen Unterpfand, sein Hauß und Hoff, wie auch - 3 Morgen Lands dem ...hall nach, worinnen der Garten begriffen, noch - 3 Morgen ahm Pillgerwegh, ein Vorhaupt der Wegh, eine lange Seidt Wilhelm Strommenger. Noch - 7 Viertel ahn gemelten Wegh , einer langen Seidt Wittibe Holtz - und - 1 Morgen ahm Kirchwegh, so von Gubberadt nach Gehradt leytet. Den einen Morgen aber ahn Pilgerwegh eine lange Seydt Jan Winckelmans Erben hatt er beyden Jan Essers Söhnen, Jan und Alberten vorlängst gegeben, wegen ihre getrewer Mühe, und gethaner Auffwartungh, solle aber ohnverhöffentlich jemand von seinen Erben diese Vermächniß nicht gestatten wollen, so begehretr er, daß beydes geist. Und weltliche Obrigkeit dessen Theil der sich wiedersetzen würde, alsoforth den Armen zuerkommen, und geben mögen …

Hierbey geben die im negst vorigem paragrapho benennte Jan im Hoff, Jan Steffens, und Jan Essers zu Vernehmer, daß obzwar in der ietzt.. letzten Willens Bezeugungh enthalten, daß Merten Wimmers ahn die Armen - 25 Dahler vermachet, jedoch derselbe bey guter Vernunfft und Verstande bald hernacher vor ihnen bezeuget, und sie auß seinem Maule gehöret haben, wie seine beständige Meynungh wehre, daß die Armen alles Geld, das er selber zu seiner Verpflegungh nicht nötigh haben, und nach seinem Todt in seiner Kisten gefunden werden würde, ge..iessen Gedächtnuß zum Behuff der Armen außgethan werden solle, alß nun ..ehrbesagter Merten Wimmers den 24 Novemb. 1710 zeitlichen Todes verblichen, und das Geld gezehlet worden ist, so haben sich befunden 60 Reichsthaler, welches Geldt gegen eine beständige Obligation und gemeinsahmes Unterpfand auff inter… außgethan, und zum Behuff der Armen ehe..es zenthbahr gemachet werden solle.

Nb. Das originale der obgl. Vermächniß Merten Wimmers ist dem Prediger eingezeichet, und denen Schrifften vor die Armen der reformirten Religion Gemeinen J. C. zu Jüchen beygeleget.

Der Einsender hat festgelegt, dass für diese Datenbank keine Quellenangaben angezeigt werden sollen.

Datenbank

Titel
Beschreibung
Hochgeladen 2013-11-24 18:39:12.0
Einsender user's avatar Manfred Wimmers
E-Mail manfred.wimmers@gmx.de
Zeige alle Personen dieser Datenbank

Herunterladen

Der Einsender hat das Herunterladen der Datei nicht gestattet.

Kommentare

Ansichten für diese Person