Notizen zu dieser Person
Cron, Johann Balthasar: † vor 1781 Zweibrücken (?); auch als “Balthasar Cronen” angegeben (vgl. Stürmer: Mühlenrecht, a.a.O., S. 34 und S. 122 mit unter - schiedlichen Angaben); um 1750 Müller auf der Klostermühle Hornbach; in diese Mühle war das Dorf Brenschelbach gebannt. Gegen das Bannrecht der Hornbacher Klostermühle wehrte sich die Gemeinde und ließ andernorts (wohl auf der Brenchelbacher Mahlmühle) mahlen. Dagegen klagte der Hornbach Klostermüller Balthasar Cronen vor dem Oberamt Zweibrücken. Die Brenchelbacher Gemeinde versuchte, ihre Mahlfreiheit mit einer Rechtsgewohnheit zu begründen, wobei sie aber den Beweis schuldig blieb. Das Oberamt stellte deshalb am 29.1.1750 fest, daß die Gemeinde Brenschelbach “die Nicht-Bannalität” nicht beweisen kann. Der Klage des Müllers wurde im Bannalitätsprozeß entsprochen. Auch im nachfolgenden Appellationsverfahren wurde die Klage der Gemeinde aufgrund der Beweislage abgewiesen (vgl. Stürmer: Mühlenrecht, a.a.O., S. 34, 122; LA Speyer B2 Nr. 1116 2). In einem Prozeß ge - gen den Beständer des Rinckweiler Hofes, erklärte Balthasar Cron, daß "der Rinckweiler Hof unter meinen Mahlzwang gehöre", und deshalb die Bewohner verbunden seien, ihr Mehl bei ihm ausmahlen zu lassen (vgl. LA Speyer Best. B2 Nr. 1116 1: „Bannalitätsstreitigkeiten des Rinkweiler Hofbeständers mit dem Müller Balth. Cron als Erbbeständer der Bannmühle zu Hornbach, 1762-1767“; Stürmer: Mühlenrecht, a.a.O., S. 122). Zwischen 1748 und 1758 kam es zu Streitigkeiten zwischen dem Müller Balthasar Cron und der Gemeinden Brenschelbach und Rie - schweiler (vgl. LA Speyer Best. B2 Nr. 1116/2: „Streitigkeiten der Gemeinden Brenschelbach und Rieschweiler mit dem Müller Balthasar Cron zu Hornbach, 1748-1756“). Nach dem wirtschaftlichen Ruin des Müllers auf der Hornbacher Mahlmühle, Johann Henrich *Weber und der Versteigerung der Mühle, war Cron der Ersteigerer und Betriebsnachfolger auf der Mahlmühle in Hornbach, wie sich aus dem “Pfalz-Zweibrückischen Häuserbuch von 1757/58 der Stadt Hornbach” der Müller Johann Balthasar Cron war auch der Müller auf der Cronschen Walkmühle. Im Hornbacher Häuserbuch von 1757 heißt es unter Nr. 206: „Eine 1 stöckichte gemeinschaftl. Lohe Mühl, einseits das Bädergäßchen, anderseits folgender, zieht vornen auch aufs Bäder - gäßgen und Schwolbbach ist dem Closter jährl. 2 fl Waßerfallzinß schuldig hält ….. “ (vgl. Zweibrücker Arbeitsgemeinschaft für Fa - milienforschung [Hrsg.]: Pfalz-Zweibrückisches Häuserbuch der Stadt Hornbach, S. 78). Im Zusammenhang mit der neu errichteten Walkmühle in Ixheim und deren hohem Qualitäts- und Produktionsstandard heißt es: Von Hornbach selbst kamen die Weißgerber, Wollenweber und Strumpfstricker, die dortige Cronsche Mühle übergehend (vgl. Drumm, Ernst: Die Walkmühle in Ixheim; in: Aus heimatlichen Gauen, Beilage z. Pfälzischen Merkur, Nr. 49 vom 10.12.1929). Literatur/Urkunden: - LA Speyer Best. B2 Nr. 947 12: „Klage von Balthasar Cron, Erbbestandsmüller zu Hornbach gegen die Beständer des Wahler und Bickenaschbacher Hofs zu Hengstbach wegen der Mahlpflicht der genannten Beständer, 1757-1759“ - LA Speyer Best. B2 Nr. 1116 1: „Bannalitätsstreitigkeiten des Rinkweiler Hofbeständers mit dem Müller Balth. Cron als Erbbestän - der der Bannmühle zu Hornbach, 1762-1767“