Notizen zu dieser Person
von Pomer, Ludwig Wilhelm Christoph Hermann *Crailsheim 26.1.1866.Diak.Verw. in Sindelfingen 90. St.Pfv. II in Bopfingen 91. Pfv. amZuchthaus in Ludwigsburg 93. St. Vik. in Ellwangen 94. Pfr. inMarktlustenau 95; in Merklingen a.W. 1905/06. W.K.r. 18. Pensioniert1926; Wohnte in Murrhardt, +daselbst 13. Dez. 1937. Sein Vater: Luwigvon Pomer, geb. 1833. Stadt- & Kirchenpfleger in Crailsheim.+30.4.1916. Murrhardt, 10.10.1937. Schreiben an Theodor Seybold: "Sehr geehrter Herr Amtsgerichtsrat! Meinen herzlichsten Dank nicht bloß, sondern auch meine lebhaftesteBewunderung möchte ich Ihnen zollen für den großartigen und doch soselbstlosen Bienenfleiß, mit welchem Sie zu den PomerianaWissenswertes aus allen möglichen Quellen zusammengetragen haben. Esgehört wirklich ein hoher Idealismus her, sich so für andererInteressen einzusetzen. Auch Herr Stadtpfarrer Müller ist darob voneinem Staunen ins andere geraten, als ich ihm Ihre Auszüge zeigte. Ichselbst habe natürlich reichlichen Gebrauch davon gemacht und mit Ihrergütigen Erlaubnis das meiste abgeschrieben. Trotzdem möchte ich mir gestatten, noch zur Ergänzung einige Fragen anSie zu richten, wenn Sie dessen nicht überdrüssig werden. Um Ihnenmöglichst wenig Mühe zu machen, stelle ich die Fragen auf besonderemBlatt zusammen. So dass gleich die Antwort beigefügt werden kann. Zu Ihrer Notiz S 18 Ziffer 79 habe ich einiges zu berichtigen bzw.festzustellen. Von einer "Erneuerung des Adels von 1581" konnteformell nichts nachgewiesen werden, auch nicht im StuttgarterStaatsarchiv. Vermutlich ist dies auch nicht für nötig befundenworden, da der Adel nach der noch vorhandenen und in meinem Besitzbefindlichen Urkunde meiner Ahnen mit allen ihren ehelichenLeibeserben und derselben Erbens-Erben Mann- und Frauen-Personen inewige Zeit verliehen und dieselben in den Stand und Grad des Adels"unserer und des Heiligen Reichs, auch unserer Königreiche, erblichenFürstentümer und Länder erhoben worden sind und ein Verzicht daraufnirgends nachgewiesen ist, wenn meine Vorfahren auch nach IhrerAuswanderung aus Österreich und ihrer Einwanderung ins HerzogtumWürttemberg in Anbetracht ihrer veränderten sozialen Stellungbegreiflicherweise keinen Gebrauch von ihrer Adelung machten. Der erste, der später sein Recht geltend gemacht hat, ist meinGroßvater, der königliche Revierförster Ferdinand von Pomer inMariä-Kappel gewesen (1798-1869). Seine Ernennung erfolgte im Reg.Blat 1839 mit den Worten: " seine königliche Majestät haben geruhtvermöge höchster Entschließung vom 1. April die erledigteRevierförsterstell zu Simmozheim dem Waldschützen von Bommer zuHohenklingen zu übertragen." Bei meiner eigenen definitiven Ernennungzum Pfarrer in Marktlustenau wurde ich aufgefordert, die Führung desAdelsprädikats nachzuweisen. Ich habe hierauf die 1586 in Wiennotariell beglaubigte Kopie des Adelsbriefes von 1581 vorgelegt undohne Erinnerung wieder zurückerhalten, womit die Frage offenbarerledigt war. Die Notiz im Eberhardtschen Stammbaum stammt von mir. ImAdelsbrief selbst wird der Name durchweg nicht Pommer, sondern Pomergeschrieben. Nochmals verbindlich dankend empfehle ich mich Ihnen mit deutschemGruß als Ihr ergebener Hermann v. Pomer, Pf. 5 Beil. Und 1 Umschlag mit 12 Mark"