Notizen zu dieser Person
KB Westerbuhr gestorben 23.1.1710 Ocke Hanschen kleines Kind
Im Mai 1728 forderte der Fürst von Ostfriesland seine Pastoren auf, ihm die Religionszugehörigkeit der Untertanen mitzuteilen. Während die meisten Gemeinden des Harlingerlandes nur mitteilten, dass alle Bewohner der evangelisch-lutherischen Kirche zuzurechnen sei, nimmt sich der Werdumer Pastor Gossel etwas mehr Zeit: "als dasz etwa eines Schiffers am neuen Harlinger Siel nahmens Ocke Hanszken unterthänigst melden müszte, der geraume Jahre her sowenig zur Kirche als zum Heiligen Abendmahl sich gehalten, und dabey nicht nur allerhand nichtiger Ursachen solcher Unterlassung des Kirch- und Abendmahlgehens vorbringt, sondern auch die confuseste und unrichtigste Meinung, selbst von der Erlösung durch Christum von der Busze, vom Glauben und von derSeligkeit heget, auf selbiger hartnäckig bestehet
und sich durch allerhand groszentheils unvernünftige und mit sich selbst streitende Reden zu vertheidigen suchet, folglich in der That als einer keiner in der Römischen Kirche zugelassenenReligion zugethan zu rechnen seyn möchte. Sonst ist hiesigen Ortes fast alles, bekannter maszen, der evangelischen lutherischen Religion zugethan."
Die Regierung in Aurich reagiert sofort und erlässt folgendes Dekret: "Decretum von Ocke Hansken auf dem Harlinger Siel. (20.May 1728) Es soll der Ocke Hansken in den nöthigen Stücken derchristlichen Lehre von dem Prediger Zülphels zu Werdumb informieren lassen, wiedrigenfalls wieder ihn verfahren werden soll. Und soll besagter Prediger gegen Michaelis von dem Erfolg berichten. "
Der Bericht des Pastors stellt dann auf vier Seiten in winziger Schrift "die nötigen Stücke christlicher Lehre" dar, die er Ocke Hansken erläutert habe, eine Reaktion wird nicht festgehalten.