Notizen zu dieser Person
519 Uni. Köln, 1527 "Meister", Ratsherr zw. 1530/55, Bürgermeister zw. 1532/48 zu Recklinghausen, besitzt das Elternhaus am Markt zwischen "Harpenhaus" und Gerdt Meyboem bzw. seit 1534 Johann Wegemann, erbt 1531Güter zu Hillen, Suderwich und Hochlar, den Hof Bockolt in Overhardt, Land in der Martbecke, auf dem Kumberge und am Speckhorner Weg, Rentbriefe aus Jungfern- und Vogtbede des Essener Oberhofes Ehrenzell, kauft 1530 das Gut Berghausen von seinem Vetter Johann Rive und 1534 die andere Hälfte des Gutes Krabbendyck von Johann von Westerholt, dem Sohn desBalthasar von Westerholt in Dorsten (die eine Hälfte ist zwischen ihm und seiner Schwester Anna, der Frau des Johann von Ulenbrock, geteilt!), desgleichen 1539 von Johann Bitter, Bürger zu Bochum, 3/4 des Hovesgute zu Essel der Abtei Werden, erbt 1531 außerdem aus dem Nachlass seines Vetter Johann von der Heiden in Essen Rentbriefe im Wert von 225 Goldgulden, zahlt 1532 =3Goldgulden Türkensteuer. Bei seinem Heiratsdatum handeltes sich lediglich um eine Eheberedung.