Hermann VON COLLMATZSCH

Hermann VON COLLMATZSCH

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Hermann VON COLLMATZSCH
Beruf Ritter

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Tod nach 1407

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Notizen zu dieser Person

bezieht aus den Dörfern Kaufungen, Heiligenrode, Umbach und Sandershausen zusammen jährlich 20 Mark zu Martini
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Landgrafenregest Nr. 11087 1385 November 25
Abschrift: Staatsarchiv Marburg Ziegenberg Nr. 8 Cell. 400 b.
Regest: Landau, Ritterburgen 4, S. 315; Familien-Geschichte Uslar-Gleichen, S. 418 Nr. 347.
Hans und Hermann, gebrudere von Kolmatz, rittere, Hildebrand von Uslar und Dietrich sein Sohn, bekennen, daß der Landgraf Hermann (d.Gelehrte) von Hessen ihnen das Schloß Ziegenberg mit Zubehör für 700 Mark Göttinger Währung versetzt hat, rückzahlbar jährlich nach 1/4 jährlicher Kündigung zwischen Martini und Weihnachten. Das Schloß soll dem Landgrafen allezeit offen sein, und im Fall eines Krieges mit dem Herzog Otto (dem Quaden) von Braunschweig soll die Pfandbesitzer dem Herzog helfen dürfen ohne Verletzung ihres Gelübdes, nur sollen sie vom Ziegenberge aus dem Landgrafen keinen Schaden zufügen, vielmehr das Schloß getreulich bewahren. Wenn der Landgraf zur Führung des Krieges seine Amtleute und Diener auf dasselbe legt, so sollen diese die Pfandinhaber und deren Gesinde beköstigen, nach Beendigung des Krieges aber sollen die Amtleute etc. ihnen das Schloß wieder einräumen. Geht das Schloß im Kriege verloren, so sollen die landgräflichen Leute sich nicht vor Wiedergewinnung desselben oder vor Rückzahlung des Pfandschillings sühnen.
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Die Brüder Hermann, Ritter, Johann (Hans) und Konrad [von Trott] bekunden, dass sie mit Zustimmung des Johann [von Merlau], Abt von Fulda, den Brüdern Johann (Hans) und Hermann von Kolmatsch (Kolmats), Ritter, für 130 Gulden das Dorf Obersuhl (Obern Sula) im Amt und Gericht Wildeck weiterverpfändet haben. Das Dorf war bereits im Pfandgut ihres verstorbenen Vaters und Vetters enthalten. Hermann und die Brüder dürfen es innerhalb von vier Jahren in Schloss, Amt oder Gericht Wildeck zurückkaufen. Danach steht der Wiederkauf dem Kloster Fulda zu. Sollte den von Trott Amt und Gericht Wildeck vom Kloster Fulda entzogen werden, bevor das Dorf Obersuhl zurückgekauft wurde, dürfen sie den Wert für das Dorf dabei verrechnen.
Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 2, Avers 3)
Archivaliensignatur: HStAM\Urk. 75\657
Laufzeit:1396 November 9
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1407 März 20 253 Ritter Hermann von Kolmatsch und seine Söhne Burchard und Johann übertragen dem Stift Hilwartshausen den Pfandbesitz eines Hofes in Barlissen

Quellenangaben

1 v. Buttlar, Stammtafeln der hess. Ritterschaft

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Titel Ackermann-Ahnen
Beschreibung Familienforschung Europa Schwerpunkte Hessen, Niedersachsen Hugenotten + Waldenser Europäisches Mittelalter
Hochgeladen 2024-01-01 13:36:39.0
Einsender user's avatar Thomas Wolfgang Ackermann
E-Mail ackermann.fuldatal@googlemail.com
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