Notizen zu dieser Person
Im Jahr 1270 belehnte der Dekan und das Kapitel St. Stephan in Mainz die drei Söhne des Gumpert von Hohenfels, Konrad, Gumpert und Ekkehard, und die Söhne des inzwischen verstorbenen Volperts gen. Hosekin, Craft und Volpert, mit dem Zehnten vonAmönau, dem Gut verbunden mit dem Kirchenpatronat, sowie den Gütern in Steinershausen [Sterzhausen] und der Hälfte des Zehnten zu Asphe gegen 5 Talente Denanien jährlich als Erblehen.
Der deutsche Text dieser Urkunde Lautet:
„Wir, die Brüder Konrad, Gumpert und Ekkehard, und wir die Söhne des verstorbenen Volpert, genannt Hosekin, von Hohenfels, verpflichten uns mit dieser Urkunde Dazu, daß wir, weil die ehrenwerten Herren, Dekan und Kapitel der Stephanskirche zu Mainz, ihren Hof zu Amenau mit dem Patronsrecht der dortigen Kirche sowie Güter in Steinershausen [Sterzhausen], ferner Zehnten in Amenau und Amenau [Amönau und Oberndorf], Wanzbach [Warzenbach], Kerembach [Kernbach], Butelhausen und die Hälfte des Zehnten in Aspha uns unbefristet in Erbpacht gegeben haben, ihnen fünf Pfund Pfennige unserer Gegend jedes Jahr in der Mitte des Aprils als regelmäßige Pacht für selbige Güter und Zehnten entrichtet werden, wobei wir uns und unsere Erben zu vollständiger, in der genannten Weise auszuführender Zahlung verpflichten unter Strafe der Fälligkeit des doppelten Betrages im Versäumnisfall.