Notizen zu dieser Person
Geburtsdatum errechnet nach dem Sterbealter (66 Jahre). - Die Angaben Blaus zu Johannes Landgraf sind etwas unübersichtlich, da er ihn teilweise mit einem jüngeren Bruder namens Johann Anton verwechselt. Jedenfalls keine zwei Heiraten. Wird Hüttenmeister der Fürsten- oder Heldhütte (von da an Landgrafenhütte genannt; zwischen Kreuzberg und Mauth, Pfr. Freyung, Bistum Passau), die er nach Haertel 1687 oder 1688 erworben hatte (Haertel, Gen. 20, Heft 1, S. 20 und 25; ihre Angaben hierzu sind allerdings widersprüchlich); Winkelbauer folgt Blau und gibt für den Erwerb das Jahr 1677 an. Diese Hütte wird Johannes nicht von seiner Schwiegermutter Sara abgenommen, wie Blau schreibt, sondern ging durch Kauf am 8.8.1710 an Johann Jakob Stadler (vielleicht ein Bruder oder Neffe der Elisabeth?), verheiratet mit Maria Sara, über. Erst seit 1688, nicht früher, finden sich Taufpatenschaften des Hüttenmeisterehepaares Landgraf in den Freyunger KB (die erste von mir gefundene Eintragung stammt vom 4.2.1688, Aufn. 159, bei einem Kind eines Fuhrmanns an der Landgrafenhütte). - Bis auf die offenbar kurz nach der Hochzeit in Sonnenschlag geborene Tochter Eva Rosina blieb die Ehe anscheinend kinderlos, denn das Paar läßt in Ulrichsberg und in Freyung keine weiteren Kinder taufen; allerdings ist mir der Aufenthalt zwischen 1677 und 1688 nicht sicher bekannt. Bei Haertel, Gen. 20, Heft 1, S. 25 findet sich die (unbelegte) Angabe, Johann Landgraf habe von 1675 bis 1687 die Heldhütte betrieben, die er 1687 gekauft habe; wenn dies stimmen würde, müßte das Paar aber schon früher in der Pfr. Freyung als Taufpatenpaar in Erscheinung getreten sein. Mir scheint wahrscheinlicher, daß das Paar zumindest bis Anfang der 1680er Jahre in Sonnenschlag lebte, denn 1678 ist öfters ein Herr Johann Landgraf von der Hütten Pate in der Pfr. Ulrichsberg und Winkelbauer nennt bei einem Heiratskontrakt vom 28.4.1681 zwischen einem Brautpaar aus der Hütte Sonnenschlag einen Glasmacher Johann Landgraf unter den „Heiratsleuten" auf Seiten des Bräutigams.