Peter KURTH

Peter KURTH

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Peter KURTH
Beruf Ackerer 11. Mai 1861 [1]

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 19. Februar 1829 Roderath, Nettersheim, Euskirchen, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [2] [3] [4] [5]
Taufe 20. Februar 1829 Holzmühlheim, Nettersheim, Euskirchen, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [6]
Tod nach 25. Juli 1895 [7]
Todo 1. Januar 2011 mail nach diesem Ort suchen
Todo 1. Januar 2011
Todo 1. Januar 2011
Heirat 11. Mai 1861 Holzmühlheim, Nettersheim, Euskirchen, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [8] [9] [10]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
11. Mai 1861
Holzmühlheim, Nettersheim, Euskirchen, NRW, Deutschland
Apollonia SCHNICHELS

Quellenangaben

1 Zweitschrift Standesamt Holzmühlheim Heirat 1861/8
Autor: Standesamt Holzmühlheim
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Holzmühlheim H 1861/8
 No 8 Heiraths-Urkunde. Bürgermeisterei Holzmühlheim Kreis Schleiden Regierungsbezirk Aachen. Im Jahre achtzehnhundert einundsechszig, den elften des Monats Mai Nachmittags sieben Uhr, erschienen vor mir Peter Nelles Bürgermeister von Holzmühlheim als Beamten des Personenstandes, in dem Gemeindehause daselbst: Einerseits: der Peter Kurth geboren zu Roderath am neunzehnten Februar tausendachthundert neunundzwanzig alt zweiunddreißig Jahre, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath Regierungsbezirk Aachen großjähriger ehelicher Sohn des Johann Joseph Kurth Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath und dessen Ehefrau Anna Maria Theißen Standes ohne wohnhaft zu Roderath, beide verstorben. Andererseits: die Apollonie Schnichels geboren zu Buir am einundzwanzigsten Februar Jahres tausendachthundertdreißig alt einunddreißig Jahre, Standes Ackerinn wohnhaft zu Buir Regierungsbezirk Aachen großjährige eheliche Tochter des verstorbenen Christian Schnichels Standes Ackerer wohnhaft zu Buir und dessen Ehefrau Anna Barbara Hansen Standes Ackerinn wohnhaft zu Buir, hierbei zugegen und in die Heirath einwilligend und forderten mich aus, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beiden öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthüre des Gemeindehauses zu Holzmühlheim Statt gehabt haben, nämlich die erste am vierzehnten und die andere am einundzwanzigsten April letzthin, daß ferner die Urkunden über die An= kündigung dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlich angeheftet gewesen sind und mir kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist. Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nacheise ihres Alters und ihrer gesetzlichen Befugnis zur Eingehung dieser Heirath beigebrachten Urkunden, nähmlich: 1) Der Geburtsurkunde des Bräutigams, eingetragen in den hier de ponierten Civilstands-Registern unterm zwanzigsten Februar tausendachthundertneunundzwanzig sub Urkunde Numero vier 2) Der Sterbeurkunden der Eltern des Bräutigams eingetragen in genannten Registern, die des Vaters unterm vierund zwanzigsten November tausendachthunderteinunddreißig sub Urkunde Numero fünzehn, die der Mutter unterm dritten Sep- tember tausendachthundertdreiund fünfzig sub Urkunde Num mero zweiundzwanzig. In denselben Registern sind ferner ---Seitenwechsel--- eingetragen 3) die Sterbeurkunde des Großvaters mütterlicherseits des Bräutigams unterm sechsundzwanzigsten Januar tausend achthundertachtzehn sub Urkunde Nummero zwei 4) Die Sterbe Urkunde der Großmutter mütterlicherseits des Bräutigams un- term zehnten Februar tausendachthundertneun sub Urkunde Nummero sechs. 5 der Sterbeurkunde der Großmutter väter licherseits des Bräutigams ausgestellt durch den Bürgermeister von Antweiler und in beglaubigtem Auszuge beiliegend sub Littera A. 6 Hinsichtlich des Großvaters mütterlicherseits des Bräu tigams versichert der Bräutigam eidesstattlich, daß derselbe seiner Wissung verstorben und die vier Zeugen, obgleich sie den Bräutigamm kennen, versichern in gleicher Weise, daß ihnen vom Gegentheile nichts bekannt sei. 7) Der Ge- burtsurkunde der Braut sowie der Sterbeurkunde deren Vaters, eingetragen in hiesigen Registern, erstern unterm zweiundzwanzigsten Februar tausendachthundertdreißig sub Urkunde Nummero sechs, letzten unterm sechsten Januar tausendachthundertsiebenundfünfzig sub Ur- kunde Nummero Zwei. Habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesung aller vorbe= zogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von dem Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches, den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich hiermit im Namen des Gesetzes, daß der Peter Kurth und die Apollonia Schnichels gesetzlich verheirathet sind. Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde im Beisein der nachbenannten vier Zeugen, nämlich; 1. des Joseph Zingsheim, vierundzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath nicht anwerwandt, 2. des Johannn Zingsheim, sechsundzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath nicht anverwandt 3. des Lorenz Weber sechsundzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath Neffe des Bräutigams 4.des Joseph Zingsheim, fünfundzwanzig Jahre alt, Standes beig. Bürgermeister wohnhaft zu Roderath, nicht anverwandt, in doppelter Urschrift anufgesetzt und nach vorheriger Vorlesung mit den neuen Ehegatten und den Zeugen unterschrieben habe. Die Mutter der Braut erklärte nicht mehr schreiben zu können. Obige Unterschrift wird genehmigt. Geschehen zu Roderath wie Eingangs. Peter Kurth Apolonia Schnichels Joseph Ziegsheim Weber Joh. Zingsheim gez. Zingsheim Nelles
2 familysearch.org
Kurztitel: familysearch
3 familysearch.org
Kurztitel: familysearch
4 Zweitschrift Standesamt Holzmühlheim Heirat 1861/8
Autor: Standesamt Holzmühlheim
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Holzmühlheim H 1861/8
 No 8 Heiraths-Urkunde. Bürgermeisterei Holzmühlheim Kreis Schleiden Regierungsbezirk Aachen. Im Jahre achtzehnhundert einundsechszig, den elften des Monats Mai Nachmittags sieben Uhr, erschienen vor mir Peter Nelles Bürgermeister von Holzmühlheim als Beamten des Personenstandes, in dem Gemeindehause daselbst: Einerseits: der Peter Kurth geboren zu Roderath am neunzehnten Februar tausendachthundert neunundzwanzig alt zweiunddreißig Jahre, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath Regierungsbezirk Aachen großjähriger ehelicher Sohn des Johann Joseph Kurth Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath und dessen Ehefrau Anna Maria Theißen Standes ohne wohnhaft zu Roderath, beide verstorben. Andererseits: die Apollonie Schnichels geboren zu Buir am einundzwanzigsten Februar Jahres tausendachthundertdreißig alt einunddreißig Jahre, Standes Ackerinn wohnhaft zu Buir Regierungsbezirk Aachen großjährige eheliche Tochter des verstorbenen Christian Schnichels Standes Ackerer wohnhaft zu Buir und dessen Ehefrau Anna Barbara Hansen Standes Ackerinn wohnhaft zu Buir, hierbei zugegen und in die Heirath einwilligend und forderten mich aus, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beiden öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthüre des Gemeindehauses zu Holzmühlheim Statt gehabt haben, nämlich die erste am vierzehnten und die andere am einundzwanzigsten April letzthin, daß ferner die Urkunden über die An= kündigung dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlich angeheftet gewesen sind und mir kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist. Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nacheise ihres Alters und ihrer gesetzlichen Befugnis zur Eingehung dieser Heirath beigebrachten Urkunden, nähmlich: 1) Der Geburtsurkunde des Bräutigams, eingetragen in den hier de ponierten Civilstands-Registern unterm zwanzigsten Februar tausendachthundertneunundzwanzig sub Urkunde Numero vier 2) Der Sterbeurkunden der Eltern des Bräutigams eingetragen in genannten Registern, die des Vaters unterm vierund zwanzigsten November tausendachthunderteinunddreißig sub Urkunde Numero fünzehn, die der Mutter unterm dritten Sep- tember tausendachthundertdreiund fünfzig sub Urkunde Num mero zweiundzwanzig. In denselben Registern sind ferner ---Seitenwechsel--- eingetragen 3) die Sterbeurkunde des Großvaters mütterlicherseits des Bräutigams unterm sechsundzwanzigsten Januar tausend achthundertachtzehn sub Urkunde Nummero zwei 4) Die Sterbe Urkunde der Großmutter mütterlicherseits des Bräutigams un- term zehnten Februar tausendachthundertneun sub Urkunde Nummero sechs. 5 der Sterbeurkunde der Großmutter väter licherseits des Bräutigams ausgestellt durch den Bürgermeister von Antweiler und in beglaubigtem Auszuge beiliegend sub Littera A. 6 Hinsichtlich des Großvaters mütterlicherseits des Bräu tigams versichert der Bräutigam eidesstattlich, daß derselbe seiner Wissung verstorben und die vier Zeugen, obgleich sie den Bräutigamm kennen, versichern in gleicher Weise, daß ihnen vom Gegentheile nichts bekannt sei. 7) Der Ge- burtsurkunde der Braut sowie der Sterbeurkunde deren Vaters, eingetragen in hiesigen Registern, erstern unterm zweiundzwanzigsten Februar tausendachthundertdreißig sub Urkunde Nummero sechs, letzten unterm sechsten Januar tausendachthundertsiebenundfünfzig sub Ur- kunde Nummero Zwei. Habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesung aller vorbe= zogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von dem Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches, den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich hiermit im Namen des Gesetzes, daß der Peter Kurth und die Apollonia Schnichels gesetzlich verheirathet sind. Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde im Beisein der nachbenannten vier Zeugen, nämlich; 1. des Joseph Zingsheim, vierundzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath nicht anwerwandt, 2. des Johannn Zingsheim, sechsundzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath nicht anverwandt 3. des Lorenz Weber sechsundzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath Neffe des Bräutigams 4.des Joseph Zingsheim, fünfundzwanzig Jahre alt, Standes beig. Bürgermeister wohnhaft zu Roderath, nicht anverwandt, in doppelter Urschrift anufgesetzt und nach vorheriger Vorlesung mit den neuen Ehegatten und den Zeugen unterschrieben habe. Die Mutter der Braut erklärte nicht mehr schreiben zu können. Obige Unterschrift wird genehmigt. Geschehen zu Roderath wie Eingangs. Peter Kurth Apolonia Schnichels Joseph Ziegsheim Weber Joh. Zingsheim gez. Zingsheim Nelles
5 Zweitschrift Standesamt Holzmühlheim Geburten 1829/4
Autor: Standesamt Holzmühlheim
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Holzmühlheim G 1829/4
 No 4 Geburts=Urkunde. Gemeinde Holzmülheim Kreis Gemünd Regierungs=Bezirk Aachen. Im Jahre tausend acht hundert neun und zwanzig, den zwanzigs= ten des Monats Februar, morgens zehn Uhr, erschien vor mir Wilhelm Müller Bürgermeister von Holzmülheim als Beamten des Personenstandes, der Johann Joseph Kurth Achtund vierzig jahre alt, Standes Ackerer, welcher mir ein Kind männlichen Geschlechts vorzeigte und mir erklärte, daß dies Kind den Neunzehn ten des Monats Februar Jahres tausend acht hundert neun und zwanzig, abends zehn Uhr geboren ist von ihm selbst Johann Joseph Kurth und von anna Maria Theißen seiner Ehefrau, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath in der ~ Straße, im Hause Nro. ~, und erklärte ferner diesem Kinde den Vornamen Peter zu geben. Diese Vorzeigung und Erklärung haben Statt gehabt in Beisyn des Joseph Schmidges sieben undvierzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath und des anton Arhausen ein und sechszig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath und haben vorbenannter erklärender Theil sowohl als die beiden Zeugen, nach ihnen geschehener Vorlesung, gegen= wärtige Urkunde mit mir unterschrieben. Ogeschehen Engelgau im Jahr, Monat und Tag wie Eingangs. Johann Joseph Kurth Schmidges anton arhausen Wilhelm Müller
6 familysearch.org
Kurztitel: familysearch
7 Zweitschrift Standesdamt Köln-Süd Heirat 1895/208
Autor: Standesamt Köln-Süd
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Köln-Süd H 1895/208
 Nr. 208 B Köln, am fünfundzwanzigsten Juli tausend acht hundert neunzig und fünf. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zweck der Eheschließung: 1. der Fuhrmann Johann Joseph Kurth. der Persönlichkeit nach durch Heirathsanmeldungs= verhandlung bekannt, katholischer Religion, geboren den achten Februar des Jahres tausend acht hundert achtundsechszig zu Roderath Kreis Schleiden, wohnhaft zu Köln Mauritiuswall No 74, Sohn der Eheleute Peter Kurth, Ackerer und Apollonia Schnichels, wohnhaft zu Roderath. 2. die Dienstmagd Elisabeth Braun, der Persönlichkeit nach durch Heirathsanmeldungs= verhandlung bekannt, katholischer Religion, geboren den zweiten October des Jahres tausend achthundert achtundsechszig zu Mehren Kreis Daun, wohnhaft zu Köln große Brinkgasse No 2a, Tochter der Eheleue Anton Braun, Schneider und Margaretha Kaspers, wohnhaft zu Mehren. [Randbemerkung] Köln, den 15. August 1930 durch das am 22. Juli 1930 rechtskräftig gewordene Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts in Köln ist die Ehe zwischen dem Johann Joseph Kurth und der Elisabeth Kurth geborene Braun, geschieden worden. Der Standesbeamte Wolf Für richtige Abschrift Köln, den 3. Novembr 1930 ??? Justitzobersekretär --- Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3. der Kutscher Hermann Gruhn, der Persönlichkeit nach durch die Brautleute anerkannt, dreißig drei Jahre alt, wohnhaft zu Köln, Trutzen= berg No 13. 4. der Möbeltransporteur Clemens August Fleurig, der Persönlichkeit nach durch die Brautleute anerkannt, vierzigsieben jahre alt, wohnhaft zu Köln, Brüsseler= straße No 106. In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die einzeln und nacheinander die Frage: ob sie erklären, daß sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten beantworteten diese Frage bejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, daß er sie nun mehr Kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Joh. Jos. Kurth Elisabeth Kurth geb Braun Hermann Gruhn Clemens August Fleurig Der Standesbeamte Leimers Die Übereinstimmung mit dem Haupt=Register beglaubigt Köln am 25ten Juli 1895 Der Standesbeamte Leimers
8 familysearch.org
Kurztitel: familysearch
9 Zweitschrift Standesamt Holzmühlheim Heirat 1861/8
Autor: Standesamt Holzmühlheim
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Holzmühlheim H 1861/8
 No 8 Heiraths-Urkunde. Bürgermeisterei Holzmühlheim Kreis Schleiden Regierungsbezirk Aachen. Im Jahre achtzehnhundert einundsechszig, den elften des Monats Mai Nachmittags sieben Uhr, erschienen vor mir Peter Nelles Bürgermeister von Holzmühlheim als Beamten des Personenstandes, in dem Gemeindehause daselbst: Einerseits: der Peter Kurth geboren zu Roderath am neunzehnten Februar tausendachthundert neunundzwanzig alt zweiunddreißig Jahre, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath Regierungsbezirk Aachen großjähriger ehelicher Sohn des Johann Joseph Kurth Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath und dessen Ehefrau Anna Maria Theißen Standes ohne wohnhaft zu Roderath, beide verstorben. Andererseits: die Apollonie Schnichels geboren zu Buir am einundzwanzigsten Februar Jahres tausendachthundertdreißig alt einunddreißig Jahre, Standes Ackerinn wohnhaft zu Buir Regierungsbezirk Aachen großjährige eheliche Tochter des verstorbenen Christian Schnichels Standes Ackerer wohnhaft zu Buir und dessen Ehefrau Anna Barbara Hansen Standes Ackerinn wohnhaft zu Buir, hierbei zugegen und in die Heirath einwilligend und forderten mich aus, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beiden öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthüre des Gemeindehauses zu Holzmühlheim Statt gehabt haben, nämlich die erste am vierzehnten und die andere am einundzwanzigsten April letzthin, daß ferner die Urkunden über die An= kündigung dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlich angeheftet gewesen sind und mir kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist. Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nacheise ihres Alters und ihrer gesetzlichen Befugnis zur Eingehung dieser Heirath beigebrachten Urkunden, nähmlich: 1) Der Geburtsurkunde des Bräutigams, eingetragen in den hier de ponierten Civilstands-Registern unterm zwanzigsten Februar tausendachthundertneunundzwanzig sub Urkunde Numero vier 2) Der Sterbeurkunden der Eltern des Bräutigams eingetragen in genannten Registern, die des Vaters unterm vierund zwanzigsten November tausendachthunderteinunddreißig sub Urkunde Numero fünzehn, die der Mutter unterm dritten Sep- tember tausendachthundertdreiund fünfzig sub Urkunde Num mero zweiundzwanzig. In denselben Registern sind ferner ---Seitenwechsel--- eingetragen 3) die Sterbeurkunde des Großvaters mütterlicherseits des Bräutigams unterm sechsundzwanzigsten Januar tausend achthundertachtzehn sub Urkunde Nummero zwei 4) Die Sterbe Urkunde der Großmutter mütterlicherseits des Bräutigams un- term zehnten Februar tausendachthundertneun sub Urkunde Nummero sechs. 5 der Sterbeurkunde der Großmutter väter licherseits des Bräutigams ausgestellt durch den Bürgermeister von Antweiler und in beglaubigtem Auszuge beiliegend sub Littera A. 6 Hinsichtlich des Großvaters mütterlicherseits des Bräu tigams versichert der Bräutigam eidesstattlich, daß derselbe seiner Wissung verstorben und die vier Zeugen, obgleich sie den Bräutigamm kennen, versichern in gleicher Weise, daß ihnen vom Gegentheile nichts bekannt sei. 7) Der Ge- burtsurkunde der Braut sowie der Sterbeurkunde deren Vaters, eingetragen in hiesigen Registern, erstern unterm zweiundzwanzigsten Februar tausendachthundertdreißig sub Urkunde Nummero sechs, letzten unterm sechsten Januar tausendachthundertsiebenundfünfzig sub Ur- kunde Nummero Zwei. Habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesung aller vorbe= zogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von dem Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches, den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich hiermit im Namen des Gesetzes, daß der Peter Kurth und die Apollonia Schnichels gesetzlich verheirathet sind. Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde im Beisein der nachbenannten vier Zeugen, nämlich; 1. des Joseph Zingsheim, vierundzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath nicht anwerwandt, 2. des Johannn Zingsheim, sechsundzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath nicht anverwandt 3. des Lorenz Weber sechsundzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath Neffe des Bräutigams 4.des Joseph Zingsheim, fünfundzwanzig Jahre alt, Standes beig. Bürgermeister wohnhaft zu Roderath, nicht anverwandt, in doppelter Urschrift anufgesetzt und nach vorheriger Vorlesung mit den neuen Ehegatten und den Zeugen unterschrieben habe. Die Mutter der Braut erklärte nicht mehr schreiben zu können. Obige Unterschrift wird genehmigt. Geschehen zu Roderath wie Eingangs. Peter Kurth Apolonia Schnichels Joseph Ziegsheim Weber Joh. Zingsheim gez. Zingsheim Nelles
10 Zweitschrift Standesdamt Köln-Süd Heirat 1895/208
Autor: Standesamt Köln-Süd
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Köln-Süd H 1895/208
 Nr. 208 B Köln, am fünfundzwanzigsten Juli tausend acht hundert neunzig und fünf. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zweck der Eheschließung: 1. der Fuhrmann Johann Joseph Kurth. der Persönlichkeit nach durch Heirathsanmeldungs= verhandlung bekannt, katholischer Religion, geboren den achten Februar des Jahres tausend acht hundert achtundsechszig zu Roderath Kreis Schleiden, wohnhaft zu Köln Mauritiuswall No 74, Sohn der Eheleute Peter Kurth, Ackerer und Apollonia Schnichels, wohnhaft zu Roderath. 2. die Dienstmagd Elisabeth Braun, der Persönlichkeit nach durch Heirathsanmeldungs= verhandlung bekannt, katholischer Religion, geboren den zweiten October des Jahres tausend achthundert achtundsechszig zu Mehren Kreis Daun, wohnhaft zu Köln große Brinkgasse No 2a, Tochter der Eheleue Anton Braun, Schneider und Margaretha Kaspers, wohnhaft zu Mehren. [Randbemerkung] Köln, den 15. August 1930 durch das am 22. Juli 1930 rechtskräftig gewordene Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts in Köln ist die Ehe zwischen dem Johann Joseph Kurth und der Elisabeth Kurth geborene Braun, geschieden worden. Der Standesbeamte Wolf Für richtige Abschrift Köln, den 3. Novembr 1930 ??? Justitzobersekretär --- Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3. der Kutscher Hermann Gruhn, der Persönlichkeit nach durch die Brautleute anerkannt, dreißig drei Jahre alt, wohnhaft zu Köln, Trutzen= berg No 13. 4. der Möbeltransporteur Clemens August Fleurig, der Persönlichkeit nach durch die Brautleute anerkannt, vierzigsieben jahre alt, wohnhaft zu Köln, Brüsseler= straße No 106. In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die einzeln und nacheinander die Frage: ob sie erklären, daß sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten beantworteten diese Frage bejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, daß er sie nun mehr Kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Joh. Jos. Kurth Elisabeth Kurth geb Braun Hermann Gruhn Clemens August Fleurig Der Standesbeamte Leimers Die Übereinstimmung mit dem Haupt=Register beglaubigt Köln am 25ten Juli 1895 Der Standesbeamte Leimers

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Titel Schuch/Schönau
Beschreibung
Hochgeladen 2016-10-18 12:49:25.0
Einsender user's avatar Wolfgang Schuch
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