Anna Barbara HANSEN

Anna Barbara HANSEN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Anna Barbara HANSEN
Beruf Ackerin 11. Mai 1861 [1]
Beruf Ackerer 22. Februar 1830 Buir, Nettersheim, Euskirchen, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [2]

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt
Tod nach 11. Mai 1861 [3]
Heirat [4] [5] [6]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Christian SCHNICHELS

Quellenangaben

1 Zweitschrift Standesamt Holzmühlheim Heirat 1861/8
Autor: Standesamt Holzmühlheim
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Holzmühlheim H 1861/8
 No 8 Heiraths-Urkunde. Bürgermeisterei Holzmühlheim Kreis Schleiden Regierungsbezirk Aachen. Im Jahre achtzehnhundert einundsechszig, den elften des Monats Mai Nachmittags sieben Uhr, erschienen vor mir Peter Nelles Bürgermeister von Holzmühlheim als Beamten des Personenstandes, in dem Gemeindehause daselbst: Einerseits: der Peter Kurth geboren zu Roderath am neunzehnten Februar tausendachthundert neunundzwanzig alt zweiunddreißig Jahre, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath Regierungsbezirk Aachen großjähriger ehelicher Sohn des Johann Joseph Kurth Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath und dessen Ehefrau Anna Maria Theißen Standes ohne wohnhaft zu Roderath, beide verstorben. Andererseits: die Apollonie Schnichels geboren zu Buir am einundzwanzigsten Februar Jahres tausendachthundertdreißig alt einunddreißig Jahre, Standes Ackerinn wohnhaft zu Buir Regierungsbezirk Aachen großjährige eheliche Tochter des verstorbenen Christian Schnichels Standes Ackerer wohnhaft zu Buir und dessen Ehefrau Anna Barbara Hansen Standes Ackerinn wohnhaft zu Buir, hierbei zugegen und in die Heirath einwilligend und forderten mich aus, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beiden öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthüre des Gemeindehauses zu Holzmühlheim Statt gehabt haben, nämlich die erste am vierzehnten und die andere am einundzwanzigsten April letzthin, daß ferner die Urkunden über die An= kündigung dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlich angeheftet gewesen sind und mir kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist. Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nacheise ihres Alters und ihrer gesetzlichen Befugnis zur Eingehung dieser Heirath beigebrachten Urkunden, nähmlich: 1) Der Geburtsurkunde des Bräutigams, eingetragen in den hier de ponierten Civilstands-Registern unterm zwanzigsten Februar tausendachthundertneunundzwanzig sub Urkunde Numero vier 2) Der Sterbeurkunden der Eltern des Bräutigams eingetragen in genannten Registern, die des Vaters unterm vierund zwanzigsten November tausendachthunderteinunddreißig sub Urkunde Numero fünzehn, die der Mutter unterm dritten Sep- tember tausendachthundertdreiund fünfzig sub Urkunde Num mero zweiundzwanzig. In denselben Registern sind ferner ---Seitenwechsel--- eingetragen 3) die Sterbeurkunde des Großvaters mütterlicherseits des Bräutigams unterm sechsundzwanzigsten Januar tausend achthundertachtzehn sub Urkunde Nummero zwei 4) Die Sterbe Urkunde der Großmutter mütterlicherseits des Bräutigams un- term zehnten Februar tausendachthundertneun sub Urkunde Nummero sechs. 5 der Sterbeurkunde der Großmutter väter licherseits des Bräutigams ausgestellt durch den Bürgermeister von Antweiler und in beglaubigtem Auszuge beiliegend sub Littera A. 6 Hinsichtlich des Großvaters mütterlicherseits des Bräu tigams versichert der Bräutigam eidesstattlich, daß derselbe seiner Wissung verstorben und die vier Zeugen, obgleich sie den Bräutigamm kennen, versichern in gleicher Weise, daß ihnen vom Gegentheile nichts bekannt sei. 7) Der Ge- burtsurkunde der Braut sowie der Sterbeurkunde deren Vaters, eingetragen in hiesigen Registern, erstern unterm zweiundzwanzigsten Februar tausendachthundertdreißig sub Urkunde Nummero sechs, letzten unterm sechsten Januar tausendachthundertsiebenundfünfzig sub Ur- kunde Nummero Zwei. Habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesung aller vorbe= zogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von dem Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches, den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich hiermit im Namen des Gesetzes, daß der Peter Kurth und die Apollonia Schnichels gesetzlich verheirathet sind. Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde im Beisein der nachbenannten vier Zeugen, nämlich; 1. des Joseph Zingsheim, vierundzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath nicht anwerwandt, 2. des Johannn Zingsheim, sechsundzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath nicht anverwandt 3. des Lorenz Weber sechsundzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath Neffe des Bräutigams 4.des Joseph Zingsheim, fünfundzwanzig Jahre alt, Standes beig. Bürgermeister wohnhaft zu Roderath, nicht anverwandt, in doppelter Urschrift anufgesetzt und nach vorheriger Vorlesung mit den neuen Ehegatten und den Zeugen unterschrieben habe. Die Mutter der Braut erklärte nicht mehr schreiben zu können. Obige Unterschrift wird genehmigt. Geschehen zu Roderath wie Eingangs. Peter Kurth Apolonia Schnichels Joseph Ziegsheim Weber Joh. Zingsheim gez. Zingsheim Nelles
2 Zweitschrift Standesamt Holzmühlheim Geburten 1830/6
Autor: Standesamt Holzmühlheim
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Holzmühlheim G 1830/6
 No 6 Geburts=Urkunde. Gemeinde Holzmülheim Kreis Schleiden Regierungs=Bezirk Aachen. Im Jahr tausend acht hundert dreißig, den zwei und zwan zigsten des Monats Februar, mittags Elf Uhr, erschien vor mir Wilhelm Müller Bürgermeister von Holzmülheim als Beamten des Personenstandes der Christian Schnichels vier und dreißig Jahre alt, Standes Ackerer, wohnhaft zu Buer, Regierungs= Departement Aachen, welcher mir ein Kind Weiblichen Geschlechts vorzeigte und mir erklärte, daß dies Kind den Einund zwanzigsten des Monats Februar Jahres tausend acht hundert dreißig, Abends Neun Uhr geboren ist von ihm selbst Christian Schnichels und von anna Barbara Hansen seiner Ehefrau, Standes Ackerer wohnhaft zu Buer in der ~ Straße, im Hause Nro, ~, und erklärte ferner diesem Kinde den Vornamen Apolonia zu geben. Dies Vorzeigung und Erklärung haben Statt gehabt in Beiseyn des anton Schaefer Ein und dreißig Jahre alt, Standes Schäfer wohnhaft zu Buer und des Peter Fink fünf und Vierzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Engelgau und haben vorbenannter erklärender Theil sowohl als die beiden Zeugen, nach ihnen geschehender Vorlesung, gegen= wärtige Urkunde mit mir unterschrieben. Geschehen Engelgau im Jahr, Monat Tag und Stunde wie Eingangs. Christian Schnichels Anton Schäfer Peter Fink Müller
3 Zweitschrift Standesamt Holzmühlheim Heirat 1861/8
Autor: Standesamt Holzmühlheim
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Holzmühlheim H 1861/8
 No 8 Heiraths-Urkunde. Bürgermeisterei Holzmühlheim Kreis Schleiden Regierungsbezirk Aachen. Im Jahre achtzehnhundert einundsechszig, den elften des Monats Mai Nachmittags sieben Uhr, erschienen vor mir Peter Nelles Bürgermeister von Holzmühlheim als Beamten des Personenstandes, in dem Gemeindehause daselbst: Einerseits: der Peter Kurth geboren zu Roderath am neunzehnten Februar tausendachthundert neunundzwanzig alt zweiunddreißig Jahre, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath Regierungsbezirk Aachen großjähriger ehelicher Sohn des Johann Joseph Kurth Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath und dessen Ehefrau Anna Maria Theißen Standes ohne wohnhaft zu Roderath, beide verstorben. Andererseits: die Apollonie Schnichels geboren zu Buir am einundzwanzigsten Februar Jahres tausendachthundertdreißig alt einunddreißig Jahre, Standes Ackerinn wohnhaft zu Buir Regierungsbezirk Aachen großjährige eheliche Tochter des verstorbenen Christian Schnichels Standes Ackerer wohnhaft zu Buir und dessen Ehefrau Anna Barbara Hansen Standes Ackerinn wohnhaft zu Buir, hierbei zugegen und in die Heirath einwilligend und forderten mich aus, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beiden öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthüre des Gemeindehauses zu Holzmühlheim Statt gehabt haben, nämlich die erste am vierzehnten und die andere am einundzwanzigsten April letzthin, daß ferner die Urkunden über die An= kündigung dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlich angeheftet gewesen sind und mir kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist. Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nacheise ihres Alters und ihrer gesetzlichen Befugnis zur Eingehung dieser Heirath beigebrachten Urkunden, nähmlich: 1) Der Geburtsurkunde des Bräutigams, eingetragen in den hier de ponierten Civilstands-Registern unterm zwanzigsten Februar tausendachthundertneunundzwanzig sub Urkunde Numero vier 2) Der Sterbeurkunden der Eltern des Bräutigams eingetragen in genannten Registern, die des Vaters unterm vierund zwanzigsten November tausendachthunderteinunddreißig sub Urkunde Numero fünzehn, die der Mutter unterm dritten Sep- tember tausendachthundertdreiund fünfzig sub Urkunde Num mero zweiundzwanzig. In denselben Registern sind ferner ---Seitenwechsel--- eingetragen 3) die Sterbeurkunde des Großvaters mütterlicherseits des Bräutigams unterm sechsundzwanzigsten Januar tausend achthundertachtzehn sub Urkunde Nummero zwei 4) Die Sterbe Urkunde der Großmutter mütterlicherseits des Bräutigams un- term zehnten Februar tausendachthundertneun sub Urkunde Nummero sechs. 5 der Sterbeurkunde der Großmutter väter licherseits des Bräutigams ausgestellt durch den Bürgermeister von Antweiler und in beglaubigtem Auszuge beiliegend sub Littera A. 6 Hinsichtlich des Großvaters mütterlicherseits des Bräu tigams versichert der Bräutigam eidesstattlich, daß derselbe seiner Wissung verstorben und die vier Zeugen, obgleich sie den Bräutigamm kennen, versichern in gleicher Weise, daß ihnen vom Gegentheile nichts bekannt sei. 7) Der Ge- burtsurkunde der Braut sowie der Sterbeurkunde deren Vaters, eingetragen in hiesigen Registern, erstern unterm zweiundzwanzigsten Februar tausendachthundertdreißig sub Urkunde Nummero sechs, letzten unterm sechsten Januar tausendachthundertsiebenundfünfzig sub Ur- kunde Nummero Zwei. Habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesung aller vorbe= zogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von dem Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches, den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich hiermit im Namen des Gesetzes, daß der Peter Kurth und die Apollonia Schnichels gesetzlich verheirathet sind. Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde im Beisein der nachbenannten vier Zeugen, nämlich; 1. des Joseph Zingsheim, vierundzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath nicht anwerwandt, 2. des Johannn Zingsheim, sechsundzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath nicht anverwandt 3. des Lorenz Weber sechsundzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath Neffe des Bräutigams 4.des Joseph Zingsheim, fünfundzwanzig Jahre alt, Standes beig. Bürgermeister wohnhaft zu Roderath, nicht anverwandt, in doppelter Urschrift anufgesetzt und nach vorheriger Vorlesung mit den neuen Ehegatten und den Zeugen unterschrieben habe. Die Mutter der Braut erklärte nicht mehr schreiben zu können. Obige Unterschrift wird genehmigt. Geschehen zu Roderath wie Eingangs. Peter Kurth Apolonia Schnichels Joseph Ziegsheim Weber Joh. Zingsheim gez. Zingsheim Nelles
4 Zweitschrift Standesamt Holzmühlheim Heirat 1861/8
Autor: Standesamt Holzmühlheim
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Holzmühlheim H 1861/8
 No 8 Heiraths-Urkunde. Bürgermeisterei Holzmühlheim Kreis Schleiden Regierungsbezirk Aachen. Im Jahre achtzehnhundert einundsechszig, den elften des Monats Mai Nachmittags sieben Uhr, erschienen vor mir Peter Nelles Bürgermeister von Holzmühlheim als Beamten des Personenstandes, in dem Gemeindehause daselbst: Einerseits: der Peter Kurth geboren zu Roderath am neunzehnten Februar tausendachthundert neunundzwanzig alt zweiunddreißig Jahre, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath Regierungsbezirk Aachen großjähriger ehelicher Sohn des Johann Joseph Kurth Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath und dessen Ehefrau Anna Maria Theißen Standes ohne wohnhaft zu Roderath, beide verstorben. Andererseits: die Apollonie Schnichels geboren zu Buir am einundzwanzigsten Februar Jahres tausendachthundertdreißig alt einunddreißig Jahre, Standes Ackerinn wohnhaft zu Buir Regierungsbezirk Aachen großjährige eheliche Tochter des verstorbenen Christian Schnichels Standes Ackerer wohnhaft zu Buir und dessen Ehefrau Anna Barbara Hansen Standes Ackerinn wohnhaft zu Buir, hierbei zugegen und in die Heirath einwilligend und forderten mich aus, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beiden öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthüre des Gemeindehauses zu Holzmühlheim Statt gehabt haben, nämlich die erste am vierzehnten und die andere am einundzwanzigsten April letzthin, daß ferner die Urkunden über die An= kündigung dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlich angeheftet gewesen sind und mir kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist. Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nacheise ihres Alters und ihrer gesetzlichen Befugnis zur Eingehung dieser Heirath beigebrachten Urkunden, nähmlich: 1) Der Geburtsurkunde des Bräutigams, eingetragen in den hier de ponierten Civilstands-Registern unterm zwanzigsten Februar tausendachthundertneunundzwanzig sub Urkunde Numero vier 2) Der Sterbeurkunden der Eltern des Bräutigams eingetragen in genannten Registern, die des Vaters unterm vierund zwanzigsten November tausendachthunderteinunddreißig sub Urkunde Numero fünzehn, die der Mutter unterm dritten Sep- tember tausendachthundertdreiund fünfzig sub Urkunde Num mero zweiundzwanzig. In denselben Registern sind ferner ---Seitenwechsel--- eingetragen 3) die Sterbeurkunde des Großvaters mütterlicherseits des Bräutigams unterm sechsundzwanzigsten Januar tausend achthundertachtzehn sub Urkunde Nummero zwei 4) Die Sterbe Urkunde der Großmutter mütterlicherseits des Bräutigams un- term zehnten Februar tausendachthundertneun sub Urkunde Nummero sechs. 5 der Sterbeurkunde der Großmutter väter licherseits des Bräutigams ausgestellt durch den Bürgermeister von Antweiler und in beglaubigtem Auszuge beiliegend sub Littera A. 6 Hinsichtlich des Großvaters mütterlicherseits des Bräu tigams versichert der Bräutigam eidesstattlich, daß derselbe seiner Wissung verstorben und die vier Zeugen, obgleich sie den Bräutigamm kennen, versichern in gleicher Weise, daß ihnen vom Gegentheile nichts bekannt sei. 7) Der Ge- burtsurkunde der Braut sowie der Sterbeurkunde deren Vaters, eingetragen in hiesigen Registern, erstern unterm zweiundzwanzigsten Februar tausendachthundertdreißig sub Urkunde Nummero sechs, letzten unterm sechsten Januar tausendachthundertsiebenundfünfzig sub Ur- kunde Nummero Zwei. Habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesung aller vorbe= zogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von dem Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches, den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich hiermit im Namen des Gesetzes, daß der Peter Kurth und die Apollonia Schnichels gesetzlich verheirathet sind. Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde im Beisein der nachbenannten vier Zeugen, nämlich; 1. des Joseph Zingsheim, vierundzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath nicht anwerwandt, 2. des Johannn Zingsheim, sechsundzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath nicht anverwandt 3. des Lorenz Weber sechsundzwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Roderath Neffe des Bräutigams 4.des Joseph Zingsheim, fünfundzwanzig Jahre alt, Standes beig. Bürgermeister wohnhaft zu Roderath, nicht anverwandt, in doppelter Urschrift anufgesetzt und nach vorheriger Vorlesung mit den neuen Ehegatten und den Zeugen unterschrieben habe. Die Mutter der Braut erklärte nicht mehr schreiben zu können. Obige Unterschrift wird genehmigt. Geschehen zu Roderath wie Eingangs. Peter Kurth Apolonia Schnichels Joseph Ziegsheim Weber Joh. Zingsheim gez. Zingsheim Nelles
5 Zweitschrift Standesamt Holzmühlheim Geburten 1830/6
Autor: Standesamt Holzmühlheim
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Holzmühlheim G 1830/6
 No 6 Geburts=Urkunde. Gemeinde Holzmülheim Kreis Schleiden Regierungs=Bezirk Aachen. Im Jahr tausend acht hundert dreißig, den zwei und zwan zigsten des Monats Februar, mittags Elf Uhr, erschien vor mir Wilhelm Müller Bürgermeister von Holzmülheim als Beamten des Personenstandes der Christian Schnichels vier und dreißig Jahre alt, Standes Ackerer, wohnhaft zu Buer, Regierungs= Departement Aachen, welcher mir ein Kind Weiblichen Geschlechts vorzeigte und mir erklärte, daß dies Kind den Einund zwanzigsten des Monats Februar Jahres tausend acht hundert dreißig, Abends Neun Uhr geboren ist von ihm selbst Christian Schnichels und von anna Barbara Hansen seiner Ehefrau, Standes Ackerer wohnhaft zu Buer in der ~ Straße, im Hause Nro, ~, und erklärte ferner diesem Kinde den Vornamen Apolonia zu geben. Dies Vorzeigung und Erklärung haben Statt gehabt in Beiseyn des anton Schaefer Ein und dreißig Jahre alt, Standes Schäfer wohnhaft zu Buer und des Peter Fink fünf und Vierzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Engelgau und haben vorbenannter erklärender Theil sowohl als die beiden Zeugen, nach ihnen geschehender Vorlesung, gegen= wärtige Urkunde mit mir unterschrieben. Geschehen Engelgau im Jahr, Monat Tag und Stunde wie Eingangs. Christian Schnichels Anton Schäfer Peter Fink Müller
6 Zweitschrift Standesamt Holzmühlheim Sterben 1857/2
Autor: Standesamt Holzmühlheim
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Holzmühlheim S 1857/2
 No. 2 Sterbe=Urkunde. Bürgermeisterei Holzmülheim Kreis Schleiden Regierungsbezirk Aachen. Im Jahre achtzehn hundert fünfzig und sieben, den sechs= ten Tag des Monats Januar Nachmittags drei Uhr, erschien vor mir Peter Nelles, beigeordneter Bürgermeister von Holzmülheim als Beamten des Per= sonenstandes, der Rudoph Müller zwei und dreißig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Buir, Neffe des Verstorbenen, und der Joseph Hansen, neun und zwanzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Buir, Nachbar des Verstorbenen und haben diese beide mir erklärt, daß am heutigen Tage des Monats Januar des Jahres achtzehn hundert fünfzig und sieben, Mittags zwölf Uhr, verstorben ist, der Christian Schnichels, Ehemann von Anna Bar= bara Hansen, geboren zu Buir alt zweiundsechszig Jahre, Standes Ackerer wohnhaft zu Buir Regierungsbezirk Aachen, Sohn von Christian Schnichels Standes Ackerer und von Catharina Auel Eheleute, wohnhaft zu Buir beide todt. Nach geschehener Vorlesung dieser Urkunde habe ich dieselbe zugleich mit den Vorgenannten unterschrieben Geschehen zu Roderath am Tage wie Eingangs Rudolf Müller Joseph Hansen Nelles

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Titel Schuch/Schönau
Beschreibung
Hochgeladen 2016-10-18 12:49:25.0
Einsender user's avatar Wolfgang Schuch
E-Mail w.schuch@gmx.de
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