Notizen zu dieser Person
Einem Wohllöbl. Niedergericht haben Johann Friedrich und Heinrich David Poppenhagen, Johann Jürgen Willhoefft, uxor, noie. Louise JohannaHenriette, geb. Poppenhagen, Johann Peter Christian Martin Engel, uxor, noie. Anna Christiane Wilhelmine, geb. Poppenhagen, und Wilhelm Lorenz und Peter Albrecht von Duhn, tutor, noie. Johann Friedrich Hinrich und Johanna Friederike Elisabeth Poppenhagen, per Procuratorem implorande geziemend angezeigt: es sey am 26sten April dieses Jahres (1828) die Mutter der Imploranten Anna Catharina, geb. Wulff, des verstorbenen Helmuth Friedrich Poppenhagen Wittwe, verstorben, und die unmündigen Kinder sowohl, wie die Vormünder der Unmündigen, hätten es gerathen gefunden, die Erbschaft nur cum beneficio legis et inventarii anzutreten. Es mache diese Beneficial:Erbes Antretung ein Proclamnothwendig, und bitte Anwald, Ein Wohllöbliches Gericht geneige ein Proclam des Inhalts zu verstatten : “Das alle und jede, welche an die Verlassenschaft der verstorbenen Anna Catharina, gebornen Wulff, des früher verstorbenen Hellmuth Friedrich Poppenhagen Wittwe, oder an die Verlassenschaft des gedachten Ehemannes selbst, irgend einige rechtlicheAnsprüche, sey es ex capite hereditatis, vel crediti, vel tideinflionis, vel ex alio quocunque capite vel causa, zu haben vermeynen möchten, sich damit in termino gratiose praefigendo, Auswärtige mittelst Bestellung eines diesigen Bevollmächtigten, bey Strafe des Ausschluffel und desewigen Seillschweigens, zu meiden, und ihre Ansprüche zu rechtfertigen schuldig seyn sollen.”Diesem Petito ist gerichtlich alles Inhalts deferirt, und der 1ste December 1828 pro termino unico et peremtorio festgesetzt worden; welches diemit bekannt gemacht wird.Hamburg, den 12ten July 1828. --