Johannes BRAUN

Johannes BRAUN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johannes BRAUN
Beruf Müller
Religionszugehörigkeit rk

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 13. April 1737 Waldböckelheim nach diesem Ort suchen
Tod 2. Oktober 1781 Norheim nach diesem Ort suchen
Heirat 7. Mai 1759 Norheim nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
7. Mai 1759
Norheim
Maria Franziska WITT

Notizen zu dieser Person

- Weidenmühle:

liegt am östlichen Ortseingang von Norheim, heute Rotenfelser Str. 60.
Die Mahlmühle wurde 1726 von dem Müller Matthias Schmitt und seiner Frau Anna Maria als Eigentumsmühle mit Genehmigung der Freiherrn von Sickingen gebaut. Das über der Mahlstube angebrachte Wappen zeigt das Mühlrad mit den Insignien M.S. und A.M.S., sowie die Jahreszahl 1726. Die Norheimer Einwohner waren damals in die Mühle Witt gebannt. Der Müller Matthias Schmitt zahlte als Eigentümer lediglich einen Wasserfallzins von 12 Malter Korn. Nach Matthias Schmitt kam Friedrich Zeh als Eigentümer auf die Mühle. Von ihm wird berichtet, daß er 1771 die Mühle aus Altersgründen an Conrad Cron und dessen Ehefrau Anna Maria Cronin auf die Dauer von 6 Jahren verpachtete. Am 28.4.1772 kaufte dieser die Mühle vom vorherigen Müller Friedrich Zeh für 4000 fl. Cron konnte aber seine Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllen, worauf der Vertrag zurück abgewickelt wurde. Zeh fand als neuen Käufer den Schwager des Norheimer Bannmüllers Joseph Witt, den Johannes Braun. Der neue Kaufvertrag wurde am 2.5.1772 abgeschlossen. Gegen diesen Kauf beschwerte sich der Müller Conrad Cron, der sich auf seinen 6jährigen Pachtvertrag berief, der zudem für 4 Jahre unkündbar war. Cron soll so hieß es dann, seine Zahlungen nicht pünktlich geleistet haben. Braun, der neue Eigentümer, wollte Cron weiter als Mühlenpächter behalten. Braun ließ die Mühle um einen 3. Mahlgang erweitern und geriet dadurch mit seinem Schwager, dem Bannmüller Joseph Witt in Streit, der ihn beim Oberamt Kreuznach verklagte. Die Klage wurde teilweise abgewiesen, Braun durfte allerdings den 3. Mahlgang nur als Schälgang betreiben. Nach Brauns Tod führte seine Witwe die Mühle weiter und erhielt am 2.8.1782 eine sickingische Konzession. Zu Beginn des 19. Jh. ging das Eigentum an der Mühle auf den Müller Jacob Brosius über

Quellenangaben

1 Die Katholiken zu Norheim und Ebernburg (1697-1799) Spengel: Mühlen im Gebiet der mittleren und unteren Nahe, a.a.O., Bd. 2

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Titel Familienliste
Beschreibung Familienforschung quer durch Deutschland
Hochgeladen 2023-08-22 17:15:46.0
Einsender user's avatar Harald Thomas
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