♂ Johann Hinrich BORCHERS
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Johann Hinrich BORCHERS |
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Notizen zu dieser Person
14.09.1863: der Mooranbauer Johann hinrich Borchers aus Mehedorf nahm 1818 vom Altvater Hans Mangels in Ostendorf ein Darlehen von 500 M. auf, stellte darüber eine Verschreibung aus, worin er dem Gläubiger sein ganzes Vermögen zur gerichtlichen Hypothek setzte. Diese Obligation cedierte (Forderungsrecht überlassen) Hans Mangels 1840 an den Superintendanten Cammann, versäumte aber das im Entwurf unter derselben befindliche Cession (Überlassung,Abtretung)Treamentzu vollziehen. Nach dem Tod des Cammann 1861 ist jenes Capital der Louise Rolffs, geb. Cammann überwiesen. Hans Mangels ist inzwischen verstorben, die mündliche von ihm vorgenommene Cession nicht nachzuweisen. Daher beantragt der Senator E. Rolffs das Edictalverfahren. Der ursprüngliche Schuldner Borchers ist ebendfalls tot. Das Schuldverhältnis ist durch Stellungnahme erst auf Peter Witthohn, danach auf Hermann Blohm übergegangen.(St.I.)
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