Johann Georg SCHABER

Johann Georg SCHABER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johann Georg SCHABER

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt vor 1785 Sindelfingen nach diesem Ort suchen
Auswanderung vor 1805 Schlesien nach diesem Ort suchen
Wohnen

Notizen zu dieser Person

Emigrant identification 6147
First name Johann Georg
Last name Schaber
Emigration year 18. Jh.
Continent Westeuropa
Country of destination Schlesien
Last place of residence Sindelfingen
Marital status led. (?)
Sex m
Number of adults 1
Comments "Actum in Cons(ilio) Reg(iminis) 27.3.1805, Nr. 2494: Oberamt-Verweser b(erichtet) den Untersuchungs-Erfund in der Pflegschafts-Sache desJahr(e)G. Schaber aus Teschen. rescr(iptum) demselben: Aus seinem unterm 15. d.M. erstatteten B(ericht) habe man mit nicht geringem Befremden ersehen, welche Unordnungen und Unlauterkeiten sich der gewesene Oberamtmtmann Krafft in Bezug auf das pflegschaftl(ich) (verwaltete) Vermögen des in Teschen ansäßigen Johann Georg Schaber aus Sindelfingen habe zu Schulden kommen lassen, indem er gegen alle Ordnung mit Übergehung des Gerichts u. Ausschließung des gerichtl(ich) bestellten Pflegers die Verwaltung dieses Vermögens an sich gezogen, bei der Abrechnung mit den Schaberischen Schuldnern seine eigenen Forderungen eingemischt, zu Verschwendung des Schaberischen Vermögens durch s(eine) Nachsicht mit beigetragen, einen Teil der Schaberischen Activ-Posten ordnungswidrig an sich gebracht, eingegangene(s) Bargeld, statt solches unverweilt an die Obrigkeit in Teschen zu übersenden, lange Zeit in seinen Händen behalten und in der über seine Verwaltung (er)stellten Rechnung mehrere Einnahms- und AusgabePosten unrichtig eingetragen habe. Da man nun gegen denselben die gebührende Ahndung eintreten zu lassen entschlossen sei, so habe der OberamtV(erweser) ihm aufzuerlegen, daß er den im Protocoll sich vorbehaltenen VerantwortungsNachtrag innerhalb 14 Tagen um so zuverläßiger einzusenden habe als man sonst, ohne solchen abzuwarten, die definitive Verfügung ergehen lassen werde. In der Hauptsache selbst aber wolle man den OberamtV angewiesen haben, der Obrigkeit in Teschen eine vollständige Specification sämtl. Einnahmen aus dem Schaberischen Vermögen und auf seine Rechnung geschehene Ausgaben samt dem sich darauf beziehenden Untersuchungs-Erfund mit dem Ansinnen mitzuteilen, daß Schaber veranlaßt werden möchte, sowohl seine bestimmte Erklärung über jedenPunkt in der rechtl(ich) erforderlichen Form abzugeben als auch zu völliger Berichtigung seiner Vermögens-Angelegenheiten einen hinlängl(ich) bevollmächtigten Gewalthaber aufzustellen, worauf dann der OberamtV die Erledigung der Sache auf jede dienliche Weise sich angelegen sein zu lassen und, wenn eine gütliche Erörterung der vorhandenen Anstände nicht zu Stande käme, dieselbe vor Gericht zu ziehen und im Wege Rechtens entscheiden zu lassen habe. Was übrigens die in seinem Bericht angezeigte Forderung des Jacob Fr. Höhr aus Degerloch betreffewelcher eidlich zu erhärten sich erboten habe, daß (er) die dem Schaber aufgerechneten 9 fl nicht bezahlt erhalten habe, (obgleich) die von ihm ausgestellten Quittung, und eine von ihm förml(ich) anerkannte Abrechnung das Gegenteil erweisen, so habe der OberamtV dem Höhr diese gegen ihn vorliegenden Beweise ernstl(ich) vorzuhalten und, wenn er nichts mit Bestand dagegen vorbringen könne, ihn nicht nur mit s(einer) Forderung gänzl(ich) abzuweisen, sondern ihm auch wegen s(einer) falschen Angabe einen kl(einen) Fr(evel) Strafe anzusetzen".
Point of destination Teschen
County Böblingen
Archive Hauptstaatsarchiv Stuttgart

Datenbank

Titel Emigrants from Sindelfingen
Beschreibung
Hochgeladen 2019-04-27 14:49:38.0
Einsender user's avatar Karl Held
E-Mail karl.held1@btinternet.com
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