Karl Friedrich REUFF

Karl Friedrich REUFF

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Karl Friedrich REUFF
Beruf Metzger

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 27. März 1762 Sindelfingen nach diesem Ort suchen
Auswanderung vor 1797
Wohnen Boeblingen nach diesem Ort suchen
Heirat 4. November 1790 Sindelfingen nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
4. November 1790
Sindelfingen
Rebecca LOEFFLER

Notizen zu dieser Person

Emigrant identification 5793
First name Karl Friedrich
Last name Reuff
Emigration year 18. Jh.
Continent unbekannt
Country of destination unbekannt
Last place of residence Sindelfingen
Second name Reif, Carl
Marital status verh. (?)
Sex m
Number of adults 1
Comments (Gewesene ?) Ehefrau Rebecca geb. Löffler/ in II. Ehe "Kettler". Actum in Consilio Regiminis d.d. 18.11.1803, Nr. 8640: Oberamt und Stadtgericht zu Böblingen zeigen die Protestation u(ntertänigst) an, welche der Kastenknecht Christian Reuf namens seines abwesenden Bruders Carl Friedrich Reuff(en) aus Sindelfingen gegen die Verabfolgung des Reuffischen Vermögens an die Kettlerischen Eheleute in Prag eingelegt hat. Der Oberamtmann Kraft in Sindelfingen hat in einem Bericht vom 5. Apr. 1803 bestimmt angegeben, daß das Carl Reifische Eheweib von ihrem Mann geschieden worden sei und der Vermögens-Ausfolge von Seiten der Obrigkeit um deswillen nichts im Weg stehe, weil ihr von zurückgelassenen Schulden nichts bekannt sei. Nach dem Bericht aus Böblingen und - was noch mehr ist - nach den bei dem Ehegericht vorhandenen älteren Akten hingegen ist das Carl Reifische Eheweib nicht geschieden, sondern von ihrem Ehemann ex capite quasi desertionis belangt worden, und die Sache (sei) so weit gekommen, daß der Termin zur Ehescheidung anberaumt gewesen, die ehegerichtliche Verhandlung (aber deshalb) einen Stillstand gefunden (habe), weil das renitierende Eheweib ihren Ehemann eines begangenen Ehebruchs beschuldigte, einen Extr(akt.) Prot(ocolli) des gem(einschaftlichen) Oberamt Calw vorlegte und den Auftrag erhielt, die adulterien-Bezichts-Sache näher zu untersuchen. Wahrscheinlich ist damals der Carl Reif durchgegangen und also die Ehescheidungs-Sache seit Juli 1797 auf sich erliegen geblieben, das Carl Reifische Eheweib aber als deserta in den Besitz des gemeinschaftl(ichen) oder ihr zustehenden Vermögens belassen worden. Es ist also ein ganz unrichtiges Vorgeben des Oberamt(mannes) Kraft(en), die Reifin sei geschieden worden. Vielmehr ist in dem Requisitions-Schreiben des K.K. Ober-Landesgubernii zu Prag und selbst in der Supplik der Reufin (!) geb. Löfflerin enthalten, daß sich dieselbe an einen Kutscher namens Kettler in Prag verheiratet habe, ohne daß von ihrer Ehetrennung von dem Reifen darinnen etwas gedacht wäre. Dadurch ist die Chruf(ürstl.) Regierung induciert worden, jenem Landesgubernio die Verabfolgung des Vermögens zuzusichern, weil man in der Meinung gestanden, daß solches ein unbezweifeltes Eigentum der Reufin sei. Vor allen Dingen wäre also der Oberamtmann Kraft zur Verantwortung zu ziehen und an ihn zu rescribieren. Conc(ept) Rescr(iptum) an das Oberamt Sindelfingen: Er werde sich erinnern, daß er ... aufgefordert worden, Bericht zu erstatten über (durch K.K. Landesgubernio zu Prag vorgebrachte Ansprüche ...) u. daß er, (der Oberamtmann), in solchem von sich herkommen lassen, daß die Supplikantin Rebecca Kettlerin geb. Löfflerin von ihrem Ehemann Carl Friedrich Reuf(en) eherichterlich geschieden worden sei. Da weder die Ehegerichts-Registratur noch die übrigen eingekommenen Nachrichten mit seiner bestimmt geschehenen Anzeige übereinstimmen, so habe er unverweilt darüber zu berichten, zu welcher Zeit sich der Carl Reif von seinem Eheweib entfernt habe, ob das Oberamt Calw nicht (eine Stellungnahme) wegen des Bezichts eines mit der Anna Maria Faßnachtin begangenen Ehebruchs verlangt habe, ob und wie lange die Reufin sich als deserta in Sindelfingen aufgehalten und im Besitz des Vermögens geblieben, zu welcher zeit sie sich mit dem in Sindelfingen befindlich gewesenen Kutscher Kettler in eine Bekanntschaft eingelassen, ob sie mit diesem im Land copuliert worden oder ob und wann sie mit oder ohne Vorwissen der Obrigkeit daraus gezogen sei, ob man zur Zeit der vermeintlich erfolgten erfolgten Ehescheidung eine Vermögens-Separation vorgenommen und was sich dabei ergeben habe, zu welcher zeit dem David Schifner in Böblingen ein Capital von 250 fl angeliehen worden, in welcher Form die Reufin die Vollmacht dazu erteilt und was es mit dem übrigen etwa im Land gestandenen und zurückgelassenen Vermnögen für eine Beschaffenheit habe. Daran... "
County Böblingen
Archive Hauptstaatsarchiv Stuttgart

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Titel Emigrants from Sindelfingen
Beschreibung
Hochgeladen 2019-04-27 14:49:38.0
Einsender user's avatar Karl Held
E-Mail karl.held1@btinternet.com
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