Notizen zu dieser Person
1849 Besitzer von Krumbeck / Oldesloe (Carl Ludwig Ernst) aus: Staats-Handbuch für die Herzogthümer Schleswig-Holstein auf das Jahr 1849.
Aus: " Allerhöchst privilegierte schleswig-holsteinische Anzeigen" (1850)
Verzeichniß
Der im 3ten Quartal des 1850sten Jahres bei den
Holsteinischen Oberdicasterien zur Verhandlung
kommenden Sachen.
10. Der Ziegler Fr. Puls zu Krumbeck, Eitant,
ctr. den Landsassen Pogge auf Krumbeck, Citaten, we-
gen einer Forderung von 315 A Crt. nebst Verzugs-
zinsen und Kosten.
Montag den 8ten Juli,
event. Freitag den 5ten Juli.
Aus "Allerhöchst privilegierte schleswig-holsteinische Anzeigen" (1873)
Nr. 13.
Zweite Bekanntmachung.
Wenn der Landsasse Carl Ludwig Ernst Pogge
zu Krumbeck nachstehend aufgeführte Grundstücke, als:
1) das adel. Gut Krumbeck cum pert.,
2) die in Schmachthagen, adel. Guts Schulenburg,
belegenen, durch Kaufvertrag seines Vorbesttzers
mit dem wail. Vogt Pöhlsen vom 10. Novbr.
1838 erworbenen Vogteiländereien (Fol. 1 des
Schuld- und Pfandprotocolls für Schulenburg),
3) die ehemals Gosler'sche Käthe mit Land auf
der Pölitzer Feldmark (Fol. 30 des Schuld-
und Pfandprotocolls für Pölitz),
verkauft hat und von demselben die Erlassung eines
Evictionsproclams beantragt worden ist, so werden
hierdurch Alle und Jede, mit alleiniger Ausnahme
der protocvllirten Gläubiger, welche an die bczeichne-
tcn Grundstücke dingliche' Forderungen und Ansprüche
zu haben vermeinen, aufgefordert,' solche, bei Strafe
der Präclusion, binnen 12 Wochen, vom Tage der
letzten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet,
bei dem Unterzeichneten Gerichte rechtsbehörig anzu--
melden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines
hiesigen Vertreters.
Oldesloe, den 19. December 1872.
Königliches Amtsgericht.
(1090)' Art
Nr.24
Dritte und letzte Bekanntmachung.
Wenn der Landsasse Carl Ludwig Ernst Pogge
zu Krumbeck nachstehend aufgcführte Grundstücke, cilö:
1) das adcl. Gut Krumbeck cum pert.,
2) die in Schinachthagen, adcl. Guts Schulenburg,
bclcgenen, durch Kaufvertrag seines Vorbesitzers
mit dem wail. Vogt Pöhlsen vom lO. Nvvbr.
1838 erworbenen Vogieilänvercien (Fol. 1 des
schuld- und Pfandprotocolls für Schulenburg),
3) die ehemals Gosler'scbe Käthe mit Land auf
der Pölitzer Feldmark (Fol. 30 des Schuld-
und Pfandprotocolls für Pölitz),
verkauft hat und von demselben die Erlassung eines
Evictionsproclams beantragt worden ist, so werden
hierdurch Alle und Jede, mit alleiniger Ausnahme
der protocollirten Gläubiger, welche an die bezeichne-
len Grundstücke dingliche Forderungen und Ansprüche
zu haben vermeinen, aufgcfordert, solche, bei Strafe
der Präclusion, binnen 12 Wochen, vom Tage der
letzten Bekanntmachung dieses Prvclams angerechnet,
bei dem unterzeichneten Gerichte rcchtsbehörig anzu-
mcldeu und zwar Auswärtige unter Bestellung eines
hiesigen Vertreters.
Oldesloe, de» 19. Decembcr 1872.
Königliches Amtsgericht.
C10903 Art.
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