Bartholomäus RITZER

Bartholomäus RITZER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Bartholomäus RITZER

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 23. August 1752 Wolfratshausen nach diesem Ort suchen [1]
Tod 3. Januar 1818 Wolfratshausen nach diesem Ort suchen [2]
Heirat 11. Mai 1789 Wolfratshausen nach diesem Ort suchen [3]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
11. Mai 1789
Wolfratshausen
M. Anna PERMOSER

Notizen zu dieser Person

Wasenmeister in Holzkirchen, starb an "Schlagfluß".

Eine nette Episode aus dessen Leben beschreibt Bernhard Müller-Wirthmann "Raufhändel, Gewalt und Ehre im Dorf" in: "Kultur der einfachen Leute", hgg. von Richard van Dülmen, S. 94f:
"... Ebenfalls beim ´Wasserlassen´ entzündete sich der Streit zwischen dem Bauern Veit Pichlmayr, sog. Graf zu Buberkor, aus der Hofmark Allmannshausen und Bartholomäus Sitzer [!], Wagenmeister [!!] aus Wolfratshausen. Letzterer kam von der Oberstube des Wirtshauses zu Aufkirchen herab, um sich zu erleichtern, dabei betitelte der Graf ihn einen "Schnitterhund" [!!!] und versetzte ihm einen Stoß. Daraufhin hatte der so herausgeforderte "sich in die untere Zechstube verfüget und den Kläger befraget, wer er seie"; dieser gab ihm zur Antwort: "Du bist ein Schnitter und Er, Graf ein Baur", worauf B. Sitzer, vom Zorn gepackt, dem standesbewußten Bauersmann eine Ohrfeige versetzte. Wegen dieser Tätlichkeit verklagte der den vermeintlichen Schnitter [!!!!] und brachte zudem gegen ihn vor, der Beklagte habe ihn "ohne mindeste Ursach" einen Lümmel genannt. Weil Sitzer die Ohrfeige zugegeben hat, muß er geringe 2 Schilling (17 Kreuzer, 1 Heller) Strafe bezahlen, der andere Prozeßteil wird vertagt, da der Verurteilte für die Richtigkeit seiner Darstellung Zeugen anbringen will (anno 1780)."
(Dem Autor waren die Begriffe Wasenmeister und Schinder anscheinend nicht bekannt, die Namen Ritzer und Biberkor sind nicht richtig gelesen.)

Es war dies die Zeit, in der von Staats wegen die Aufhebung des Abdeckereizwanges betrieben wurde (1794 ). Die Rechte der Viehbesitzer sollten gestärkt werden. Die Einteilung nach festen Abdeckereibezirken und die zahlenmäßige Beschränkung blieb allerdings bestehen. Die Viehbesitzer konnten aber wählen, welchen Abdecker sie in Anspruch nehmen wollten. Die Wasenmeister hatten dem Besitzer die Haut gegen den tariflich festgelegten Ausziehlohn zurückzuerstatten. Lag eine minder gefährliche Seuche vor, waren sie verpflichtet, die Haut in Kalkmilch einzulegen und aufzuarbeiten, wobei sie für den erhöhten Arbeitsaufwand den doppelten Ausziehlohn beanspruchen konnten. Bei den sog. pestartigen Seuchen war die Haut nach wie vor "als ganz unbrauchbar" zu zerschneiden und der gesamte Kadaver acht Schuh tief zu vergraben.

Bereits im Vorfeld der Reform gab es heftige Proteste der Betroffenen. Am 12. Dezember 1792 wurde der Landesregierung eine Petition "von sämmtlichen Wasenmeistern in Bayern" überreicht, in der sich diese gegen weitere Kürzungen ihres ohnehin kaum ausreichenden Einkommens wandten. Namentlich erwähnte Wortführer der Initiative waren der Münchner Wasenmeister Adam Kuisl und der Wolfratshausener Wasenmeister Barthlmee Ritzer.

Die Wasenmeister rechneten vor, dass einem guten Durchschnittseinkommen von 312 fl reguläre Betriebskosten von 360 fl gegenüberstanden, wobei noch zusätzliche Ausgaben für Nahrung, Kleidung u.a. hinzukämen. Außerdem beklagten sie ihre soziale Diskriminierung.

Das Obristjägermeisteramt unterstützte die Forderungen der Wasenmeister, schließlich mussten sie ja auch für die kurfürstlichen Jagdhunde sorgen. Die Hofkammer war allerdings der Ansicht, durch die Reform sei es durchaus beabsichtigt, dass eine größere Anzahl von kleinen Abdeckereien eingehen werden. Es ist daher nicht verwunderlich, dass zu Beginn des 19. Jahrhunderts der Anteil ehemaliger Abdecker an den Räuberbanden hoch war.

Größere Wasenmeistereien konnten überleben, bei vielen dörflichen und kleinstädtischen Abdeckereien wurden die negativen Reformfolgen durch eine Ausweitung des landwirtschaftlichen Erwerbs aufgefangen.
(Nowosadtko, S.341-343)

Quellenangaben

1 Reinhard Rieplommen von Balthasar Ritzer, Listen-Nr. 79
2 Reinhard Rieplommen von Balthasar Ritzer, Listen-Nr. 79
3 Reinhard Rieplommen von Balthasar Ritzer, Listen-Nr. 79

Datenbank

Titel Nachlass Johann Ritzer
Beschreibung
Johann Ritzer wurde am 01.02.1942 als Sohn von Michael Ritzer und dessen Ehefrau Anna geb. Obermayr in Pliening (Lkr. Ebersberg) geboren.

Er wuchs zunächst in Pliening, dann in Feldkirchen bei München auf. Er war in seiner Berufslaufbahn Studiendirektor (B, Ch, Ek) am Klenze-Gymnasium München, Leiter der Regionalen Lehrerfortbildung in Oberbayern-West sowie Leiter des Praktikumsamts. Er wohnte zuletzt in Walpertskirchen (Lkr. Erding).

Nach kurzer, schwerer Krankheit starb er am 4.5.2018.

Herr Ritzer begann mit seinen genealogischen Forschungen nach seiner Pensionierung.
Seine Hauptforschungsgebiete waren vor allem die Wasenmeister und Scharfrichter, zu der auch seine direkte männliche Ahnenlinie gehören.
Mütterlicherseits stammen seine Ahnen überwiegend aus dem nördlichen Landkreis Ebersberg und dem südlichen Landkreis Erding. Hier bestehen viele Ahnengemeinschaften mit mir.
Johann Ritzer war auch Gründungsmitglied des seit 2008 bestehenden Forschertreffens im Münchener Ostens.
Seit September 2020 arbeite ich nach und nach den genealogischen Nachlass von Herrn Ritzer auf, der mir dankenswerterweise von der Familie überlassen wurde.
Die vorläufige Präsentation auf GEDBAS soll vor allem eine Sicherung dieses Forscherlebenswerks sein.

Gerne nehme ich die Berichtigungen bei Fehlern bzw. Ergänzungen zu bereits in der Datenbank vorhandenen Personen vor. Eine Erweiterung der Datenbank wird nach aktuellem Stand nicht erfolgen!
Hochgeladen 2020-09-10 20:29:34.0
Einsender user's avatar Anton Andreas Huber
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