Philipp Joseph Ludwig Franz Salesius Johann Nepomuk Freiherr VON HILGERS

Philipp Joseph Ludwig Franz Salesius Johann Nepomuk Freiherr VON HILGERS

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Philipp Joseph Ludwig Franz Salesius Johann Nepomuk Freiherr VON HILGERS

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 9. Mai 1785 Haus Horr in Hülchrath nach diesem Ort suchen
Tod 10. Februar 1852 Neuwied nach diesem Ort suchen
Heirat 12. Oktober 1809

Notizen zu dieser Person

Zwischen 1794 und 1814 hatte die französische Herrschaft beiderseits des Rheins jahrhundertealte Strukturen grundlegend verändert, u.a. den Adel aufgehoben und die Feudalrechte abgeschafft.[8] Zehn Jahre später war man in Preußen zu der Staatsauffassung zurückgekehrt, nach der es auf die Dauer keine Monarchie ohne Adel, keinen Adel ohne Gutsbesitz, keinen Gutsbesitz ohne Majorat (Erstgeburtsrecht) geben konnte. Man wollte den alten Adel wieder herstellen und privilegierte Grundbesitzer zu Stützen der inneren Politik machen. Die Kabinetsordre vom 18. Januar 1826 stellte die von der französischen Herrschaft beseitigten Titel, Prädikate und Wappen des Adels wieder her.[8] Gemeinsam mit seinem Bruder Heinrich machte Philipp von Hilgers beim Oberpräsidenten der Rheinprovinz seinen Anspruch auf Wiedererstellung ihres Adelstandes geltend und stellte den entsprechenden Antrag auch für seine damals schon geborenen vier Söhne:
1) Franz Jacob Joseph Adolph Johann Nepomuc, geboren am 27. Jan. 1810
2) Remigius George Maria Johann Nepomuc, geboren am 29. Juli 1811.
3) Franz Otto Robert, geboren den 4. Juni 1813 und
4) Philipp Ludwig Caspar, geb. den 6. Jan. 1816[9]
Im Juli 1839 beantragte Philipp von Hilgers die Aufnahme seines jüngsten Sohnes, Friedrich Wilhelm, in die Adelsmatrikel. Das Innenministerium war einverstanden und bat den Oberpräsidenten um entsprechende Veranlassung.[10]

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Beschreibung
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sowie mit diesen verschwägerter Familien



Dr. A. Schultz von Dratzig
Mag. Art. N. Schultz von Dratzig


Work in Progress
Stand: 26.05.2024
Exportiert aus PAF 5

Tippfehler bitte ich zu entschuldigen, die Notizen sind bisweilen durch die Dateiumwandlung etwas unorthodox gesetzt (fehlende Leerzeichen und Absätze).

Kindschaftsverhältnisse wie adoptiert, Pflegschaft, Vormundschaft, zweifelhaft u. ä. erkennt das Gedbas-System leider nicht, daher haben manche Personen mehr als zwei Eltern. Bitte nachfragen.

Familiennamen, die mit Adelsprädikaten, Artikeln oder Präpositionen wie ab, de, le, van, von u. ä. beginnen, werden leider automatisch unter A, D, L, V u. ä. einsortiert und nicht unter dem eigentlichen Namen. Das liegt an der Unfähigkeit der Ausgangs-Software Nachnamen mit Vorsilben korrekt zu erkennen und einzusortieren. Familie von Müller findet man also nicht unter M wie es korrekt wäre, sondern unter V.

Der Zusatz (s. n.) hinter Adelsnamen steht für "sine nobilitate" und kennzeichnet Scheinadlige, also Personen, die Adelsnamen tragen, ohne adelsrechtlich dem Adelsstand anzugehören.
Dies ist der Fall bei: illegitimer Geburt von einer adlig geborenen Mutter, Adoption, weiblicher Namensübertragung auf Ehepartner und Kinder nach den Namensgesetzen etlicher republikanischer Staaten, Kauf.
Familienzweige, die ohne adelsrechtliche oder / und zivilrechtliche Berechtigung ein Adelsprädikat zum Namen hinzugefügt haben, werden ohne dieses geführt. Ein Hinweis hierauf findet sich in den jeweiligen Notizen zur Person.

Bei einigen Personen können die angegebenen Geburts- bzw. Heiratsdaten aus biologischen Gründen nicht stimmen. Dies ist in der Regel in den jeweiligen Notizen vermerkt.

Ein Quellen- und Literaturverzeichnis im PDF-Format kann gerne per email erbeten werden.
Hochgeladen 2024-05-26 07:53:56.0
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