Heinrich Peter DAHLEM

Heinrich Peter DAHLEM

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Heinrich Peter DAHLEM
Beruf Schuhmacher, Später Heizungswärter bei der US-Armee

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 25. November 1899 Pirmasens nach diesem Ort suchen
Bestattung Thaleischweiler, Südwestpfalz nach diesem Ort suchen
Taufe 25. Dezember 1899 Pirmasens nach diesem Ort suchen
Tod 20. Mai 1980 Zweibrücken nach diesem Ort suchen
Fact 1
Heirat 3. April 1926 Thaleischweiler, Südwestpfalz nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
3. April 1926
Thaleischweiler, Südwestpfalz
Katharina SCHNEIDER

Notizen zu dieser Person

Heinrich Peter Dahlem wird als DEUTSCHER Staatsbürger 1899 in Pirmasens geboren. 1. Weltkrieg 1914 - 1918 Am 5. Dezember 1918 verabschiedete die Nationalversammlung im Elsass-Lothringen (Mitgliedern des Landtages mit els.-loth. Mitgliedern des Reichstags, als Nationalrat für Elsass-Lothringen) endgültig das „unverletzliche Recht der Elsass-Lothringer, Mitglieder der französischen Familie zu bleiben“. Nach dem Vertrag von Versailles wurde am 17. Oktober 1919 das Reichsland beziehungsweise die Republik Elsaß-Lothringen aufgelöst und fortan von einer Generaldirektion in Paris verwaltet. Vertreibungen : Die Bewohner von Elsass-Lothringen wurden ab dem 14. Dezember 1919 in vier Gruppen eingeteilt, je nach Abstammung: A Vollfranzosen: Einwohner, die selbst oder deren Eltern/Großeltern vor 1870 in Frankreich oder Elsaß-Lothringen geboren waren B Teilfranzosen: ein Eltern- bzw. Großelternteil stammte schon vor 1870 aus Frankreich oder Elsaß-Lothringen C Ausländer: Einwohner, die selbst oder deren Eltern/Großeltern aus einem mit Frankreich verbündeten oder neutralen Staat stammten D Deutsche: Einwohner, die selbst oder deren Eltern/Großeltern aus dem übrigen Deutschen Reich oder aus Österreich-Ungarn stammten. Personen der Klasse D, nach 1870 eingewanderte Personen deutscher Abstammung und deren Nachkommen, wurden vertrieben. Etwa 100.000 Menschen aus Lothringen und ca. 150.000 Menschen aus dem Elsass mussten von Dezember 1918 bis Oktober 1920 das ehemalige Reichsland in Richtung Deutschland verlassen. Jeder Erwachsene durfte 30 kg Gepäck mitnehmen und pro Erwachsener war an Bargeld die Mitnahme von 2000 Mark, pro Kind die Mitnahme von 500 Mark erlaubt. Die übrigen Besitztümer wurden vom französischen Staat eingezogen. Heinrich Peter Dahlem ist Person der Klasse A. Also gelten er und seine Familie ab Dezember 1918 als "Vollfranzosen". Im Jahr 1932 wird die Familie Heinrich Peter Dahlem samt Ehefrau Katharina Schneider nebst den damals 3 Kindern wieder DEUTSCHE mittels Einbürgerungsbescheid des Freistaats Bayern. (siehe Dokument)

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