Notizen zu dieser Person
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Schreibweise auch Paal.
1728 bis zu seinem Tod Müller auf der Käsmühle in Bieber (https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%A4sm%C3%BChle).
1743 ersetzt er "das alte Mühlengebäude und die baufällige Scheune durch je einen Neubau. Dabei erhält das Fachwerkhaus an der Ostseite einen Vorbau, der die Mahleinrichtung aufnimmt, so dass der größte Teil des Hauses als Wohnung genutzt werden kann. In einem Fenstersturz dieses Anbaus findet sich die Jahreszahl 1743 sowie der Buchstabe 'B' für Ball eingemeißelt. Auf dem Dach lässt Ball eine originell geformte Wetterfahne mit der gleichen Jahreszahl und einem Radsymbol anbringen, die ebenfalls bis heute (1999) erhalten geblieben ist. (...)
Fünf Jahre nach dem Neubau der Mühle übernimmt Ball einen Kredit in Höhe von 50 Gulden bei der Kirche zu Bieber, den vor ihm Kaspar Schlitz innehatte. (...) Während Schlitz jedoch die geliehene Summe innerhalb von neun Jahren nicht abtragen konnte und 'umschulden' musste, gelingt dies Ball nach nur drei Jahren.
Schließlich stellt das Amt Steinheim 1753 noch einmal die Höhe der Pachtabgaben fest: 3 Malter Korn ständige Mühlenpacht, genau so viel wie vor 150 Jahren. 1755 will man es von Amts wegen noch etwas genauer wissen und lässt Johannes Ball vor einer kurfürstlichen Kommission erscheinen, die den Auftrag hat, das jeweilige Steueraufkommen sowie die Rechtmäßigkeit des Besitzes zu überprüfen. (...)
Seine Mühle hieße die Käsmühle, gibt Ball zu Protokoll, und 'würde von der sogenannten Bieberbach getrieben.' Sie sei eine Mahlmühle und nur mit einem einzigen Mahlgang versehen. Über den Erbauer sowie den Erbauungszeitpunkt weiß er nichts mehr zu berichten, ist aber der Meinung, dass die Mühle schon von Anfang an nur einen Mahlgang gehabt haben müsste.
Ferner sagt Ball aus, die Käsmühle 'wäre seine eigenthumbliche Mühl ohne Bestand.' Das ist aus seiner Sicht völlig richtig, denn einen Bestandsbrief oder eine herrschaftliche Konzession kann Ball, der immerhin seit 27 Jahren Besitzer der Käsmühle ist, so wenig nachweisen wie alle anderen befragten Müller. Die Gründe dafür lagen keineswegs allein bei den Müllern, sondern waren auch Schuld der meist etwas rückständigen kurmainzischen Verwaltung. (...)
Wie Ball weiter berichtet, sei sein unmittelbarer Vorgänger auf der Mühle sein Schwiegervater Erwin Egner gewesen, von dem er die Mühle anno 1728 bei der Erbteilung erhalten habe. Vor einer Erwerbssteuer, dem sogenannten Handlohn, hat Ball noch nie etwas gehört und infolgedessen 1728 auch keinen gezahlt.
Die Gebäude des Anwesens bestehen 1755 aus einem Wohnhaus und einer Scheune und sind von Ball 'vor einigen Jahren gebauet worden.' Man darf also annehmen, dass zumindest das heute noch bestehende eigentliche Mühlengebäude 1743 entstanden ist, da diese Jahreszahl auch, wie schon oben erwähnt, zweimal an der Mühle erscheint.
Die beiden Fragen auf wessen Kosten die fälligen Reparaturen durchgeführt würden und woher das dazu nötige Bauholz käme, beantwortet Ball damit, dass dies alles von ihm allein bezahlt werden müsse. Die Hoffnung der Kommission, hier vielleicht auf eine 'entfremdete' kurfürstliche Mühle zu stoßen, deren Müller oft derartige Privilegien besaßen, erwies sich damit als hinfällig. Ebenso ins Leere stieß die Fangfrage, welche Grundstücke zu der Mühle gehörten, die nicht Privatbesitz des Müllers seien. Ball antwortet darauf, zur Mühle gehörten gar keine Güter, aber er selbst habe inzwischen über 40 Morgen Ackerland und Wiesen dazu gekauft, nach heutiger Rechnung mehr als 8 Hektar Land.
Dieser Aufbau einer Landwirtschaft neben dem eigentlichen Mühlengewerbe war vermutlich als Ausgleich und zusätzliche Existenzsicherung gedacht, denn auf die Frage nach der Rentabilität seiner Mühle räumt Ball ein, 'an Mahlgästen ginge es ihm ab, und hätte kaum ein halb Jahr zu mahlen.' Dazu müsse er jährlich 3 Malter Korn an Mühlenpacht nach Steinheim zahlen und bei Bedarf noch Frondienste leisten. Nachdem er noch beteuert hat, von öden oder wüsten herrschaftlichen Mühlplätzen in seiner Umgebung nichts zu wissen, wird er von der kurfürstlichen Kommission entlassen.
Drei Jahre darauf, im Winter 1758, sterben innerhalb von sechs Tagen der Müller und seine Frau an einer (in Bieber epidemieartig auftretenden) fiebrigen Brustfellentzündung. (...) Pfarrer Arend (schrieb) damals ins Totenbuch 'ein sehr ehrenhafter, sehr gerechter und nicht minder den Armen gegenüber mildtätiger Mann' - ein extrem seltenes Lob für ein Mitglied der Müllerzunft.
(...) Dass die Müller der Käsmühle und ihre Verwandten keine armen Leute gewesen sein müssen, sieht man an einem 'Anniversarium cantandum', einem gesungenen Jahresgedächtnis, das zu ihrem Andenken für 50 Gulden gestiftet wird (nach Gries, Hartmut: 'Von Mühlen und Müllern in Bieber')."
Er starb an einer fiebrigen Brustfellentzündung.