Carl August VON JOEST

Carl August VON JOEST

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Carl August VON JOEST
Beruf Fideikomißherr, Kreisdeputierter
Religionszugehörigkeit KA
title Dr. jur.

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 18. Juli 1858 Köln nach diesem Ort suchen
Tod Riegsee (Oby.) nach diesem Ort suchen
Heirat 22. Juli 1891 Köln nach diesem Ort suchen [1]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
22. Juli 1891
Köln
Pauline PFEIFER

Notizen zu dieser Person

Ein Fideikommiss war früher ein unverkaüfliches, unberlastbares und nur im
Ganzen vererbbares Landgut. Aus lat. fideicommissum, urspr. "testamentarische
Verfügung, durch die der Erblasser dem Erben, zu dem er Vertrauen hat, einen
Gegenstand überlässt, der einer anderen Person, die rechtlich nicht als Erbe
zugelassen ist, zukommen soll", dann auch "der auf Treu und Glauben
anvertraute Vermögensteil selbst" (meist Grundbesitz) "Erbschaft, über die der
Erblasser für alle folgenden Generationen Verfügungen getroffen hat" Einem
Fideikommissherrn (Gutsherr) stand nur der Ertrag des Gutes zur freien Verfügung.
Seit 1939 gibt es in Deutschland diese Rechtsform nicht mehr.

Quellenangaben

1 DFA Band 30

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Titel
Beschreibung
Hochgeladen 2005-10-20 14:31:31.0
Einsender user's avatar Herbert Frohn
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