Franz Andreas FRANKEN

Franz Andreas FRANKEN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Franz Andreas FRANKEN
Beruf Ackerer

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 30. November 1820 Dürboslar nach diesem Ort suchen [1]
Taufe
Tod 29. Januar 1890 Dürboslar nach diesem Ort suchen [2]
Heirat 4. Februar 1859 Eschweiler nach diesem Ort suchen [3]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
4. Februar 1859
Eschweiler
Anna Sybilla JANSEN

Quellenangaben

1 Geburtsurkunde
 No.30 Geburts-Urkunde Gemeinde Freyaldenhoven Kreis Jülich Regierungs-Departement Aachen Im Jahre tausend acht hundert zwanzig, den ersten des Monats DecemberMorgens zehn Uhr, erschien vor mir Nicolas Nuellens Bürgermeister vonFreyaldenhoven als Beamten des Personenstandes, Franz Peter Frankendreißig sieben Jahre alt, Standes Schuster, wohnhaft zu DürboslarRegierungs-Departement von Aachen, welcher mir ein Kind männlichenGeschlechts vorzeigte und mir erklärte, daß dies Kind den dreißigstendes MOnats November Jahres tausend acht hundert zwanzig, Abends acht Uhrgebohren ist von Franz Peter Franken und von Catharina Agnes Troschseiner Ehefrau, Standes ohne wohnhaft zu Dürboslar und erklärte fernerdiesem Kinde die Vornamen Franciscus Andreas zu geben. Diese Vorzeigung und Erklärung haben Statt gehabt in Beiseyn des FranzThelen zwanzig neun Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu Setterich unddes Hertger Gellen vierzig Jahre alt, Standes Gemeindediener wohnhaft zuFreyaldenhoven und haben vorbenannter erklärender Theil sowohl als diesebeiden Zeugen, nach ihnen geschehener Vorlesung, gegenwärtige Urkundemit mir unterschrieben. Hertger Gellen erklärte nicht Schreiben zukönnen.
2 Sterbeurkunde
 Nr.6 Freialdenhoven am 29.Januar 1890 Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, derPersönlichkeit nach bekannt, der Viehwärter Laurenz Hubert Frankenwohnhaft zu Dürboslar und zeigte an, daß der Ackerer Franziskus AndreasFranken, neun und sechszig Jahre alt, katholischer Religion, wohnhaft zuDürboslar geboren zu Dürboslar, zuletzt verheirathet gewesen mit AnnaSibilla geborene Jansen zu Dürboslar Sohn des verstorbenen SchustersFranz Peter Franken und dessen verstorbener Ehefrau Catharina Agnesgeborene Trost zu Dürboslar zu DFürboslar am neun und zwanzigsten Januardes Jahres tausend acht hundert neunzig Vormittags um sieben einhalb Uhrverstorben sei. Der Anzeigende bekundet den Tod aus eigener Wissenschaft. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
3 Heiratsurkunde
 No.10 Heiraths-Urkunde Bürgermeisterei Eschweiler Kreis Aachen Regierungsbezirk Aachen Im Jahre achtzehn hundert fünfzig und neun, den vierten des MonatsFebruar Nachmittags drei Uhr, erschienen vor mir August PiechmontBürgermeister von Eschweiler als Beamten des Personenstandes, in demGemeindehause daselbst : einerseits : der Franz Andreas Franken geboren zu Dürboslar amdreißigsten November achtzehnhundert zwanzig alt acht und dreißigJahres, Standes Dienstknecht wohnhaft zu Eschweiler RegierungsbezirkAachen großjähriger Sohn des Franz Peter Franken Standes Taglöhnerwohnhaft zu Dürboslar und dessen Ehefrau Catharina Agnes Trost Standesohne wohnhaft zu Dürboslar, ersterer verstorben, letztere zugegen undeinwilligend andererseits : die Anna Sibilla Jansen geboren zu Güsten am dreißigstenOktober Jahres achtzehnhundert dreißig ein als sieben und zwanzig Jahre,Standes Dienstmagd wohnhaft zu Eschweiler Regierungsbezirk Aachengroßjährige Tochter des Laurenz Jansen Standes Dienstknecht wohnhaft zuGüsten und dessen Ehefrau Maria Catharina Schmitz Standes ohne wohnhaftzu Güsten beide zugegen und einwilligend und forderten mich auf, die zwischen ihnen verabredete Heirathgesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beiden öffentlichen Ankündigungendieser Heirath vor der Hausthüre des Gemeindehauses zu Eschweiler Stattgehabt haben, nämlich die erste am sechszehnten und die andere am dreiund zwanzigsten Januar letzhin, daß ferner die Urkunden über dieAnkündigung dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlichangeheftet gewesen sind und mir kein Einspruch gegen diese Verheirathungeingereicht worden ist. Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nachweiseihres Alters und ihrter gesetzlichen Befugniß zur Eingehung dieserheirath beigebrachten Urkunden, nämlich : 1. der Geburts-Urkunde des Bräutigams und der Sterbe-Urkunde seinesVaters welche beiligen sub Nr.A 2. der Geburts-Urkunde der Braut welche beiliegt sub Nr.B und nachdem die Mutter des Bräutigams an Eidesstatt versichert hatte,daß der vorliegende Geburts-Auszug des Bräutigams sich auf denselbenbeziehe, obgleich darin ihr Familiennamen statt Trost Trosch angegebenseie und ferner, daß der Sterbe-Auszug ihres Mannes sich auf denselbenbeziehe, obgleich dessen Vorname nur als Peter statt als Franz Peterbezeichnet seie. Habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesungaller vorbezogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von demEhestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches, denvorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sieeinander ehelichen wollten ? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortethat, so erkläre ich hiermit im Namen des Gesetzes, daß der Franz AndreasFranken und die Anna Sibilla Jansen gesetzlich verheirathet sind. Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde im Beisein dernachbenannten vier Zeugen, nämlich : 1. des Peter Fuhrmann zwanzig zwei Jahre alt, Standes Schuster wohnhaftzu Eschweiler 2. des Johann Driessen fünfzig zwei Jahre alt, Standes Bergmann wohnhaftzu Eschweiler 3. des Matthias Breuer vierzig sieben Jahre alt, Standes Fuhrmannwohnhaft zu Eschweiler 4. des Wilhelm Plum zwanzig ein Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zuSt.Thönis alle Nichtvberwandte der neuen Eheleuthe in doppelter Urschrift aufgesetzt und nach vorheriger Vorlesung mit denneuen Ehegatten und den Zeugen unterschrieben habe. Die Mutter des neuenEhegatten und die Eltern der neuen Ehegattin sowie der Zeuge Driessenerklärten Schreibens unerfahren zu sein.

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Hochgeladen 2005-10-20 14:32:52.0
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