Notizen zu dieser Person
1542 bis 1565 Müller a.d.Herrenm. in Bayreuth
Fritz Weigel schließt sich der Sekte der Wiedertäufer an,
von denen sich einige Vertreter in der Umgebung von Bayreuth eingenistet hatten,
die dort auch Anhänger fanden (z.B. in der Busbacher- und der Klingenmühle).
Die Bestrafung der Wiedertäufer war im Fürstentum Bayreuth sehr milde
im Gegensatz zu Bamberg, wo die Todesstrafe üblich war.
Weigel wird mit einer Kirchenbuße belegt:
Er sollte drei Sonntage unbekleidet vor der Kirche stehen.
Fritz Weigel bittet um Strafnachlaß, der auch gewährt wird,
"dieweil er seinen Irrthumb so offentlich bekent, auch sonst von Menigklich ...
ein guet gezeugknus seines lbens hat, so wollen wir Ime solch seine aufgelegte straff
nachfolgender gestallt ändern vnnd also das für die drej Sontag nur einen Sontag ...
vor der Kirchen entplost steen soll..."
Diese Strafe wird in eine Geldbuße von 4 Gulden umgewandelt und soll
zur Erbauung des neuen Gottesacker mit verwendet werden.
1545 reicht Weigel eine Bittschrift an den Hauptmann auf dem Gebirg,
Wolf von Schaumberg, ein, da er "sehr großen Wassermangel habe",
so daß er "mit seiner Schneidmühle ganz und gar darniederliege und nichts schneiden" könne.
Er habe die oberen Müller gebeten, das Wasser "hereinzuschlagen", aber von ihnen den Bescheid erhalten,
daß der Prettschneider, der auf der Schneidmühl der Stadt sei, kein Wasser hereinkommen ließe.
Der Hauptmann gibt dem Rat die Anweisung, für einen ordentlichen Wasserzufluß zu sorgen.
Bis zum Jahre 1562 wird Fritz Weigel (Weygell) in den Spitalrechnungen mehrmals aufgeführt,
als er für Dielen-schneiden entlohnt wird.
Dämmrich,Irmgard: Die Bayreuther Wassermühlen im Archiv f.Gesch.Ofr.
WEITERE BERUFE/WOHNORTE:
1562 Herrenmüller, verkauft 1565 die Herrenmühle an Heinrich Herbst und geht nach Heinersreuth,
1570 vielleicht nochmals "uff der Herrenmühle" genannt.