Anne Marie VON BEHREN

Anne Marie VON BEHREN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Anne Marie VON BEHREN

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 1732 in Wittloge (Hille) nach diesem Ort suchen
Bestattung 4. Februar 1812 Lavelsloh nach diesem Ort suchen
Tod 1. Februar 1812 Bramkamp nach diesem Ort suchen
Heirat 23. November 1758 Lavelsloh nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
23. November 1758
Lavelsloh
Johann Hinrich LÜDEKE ODER MÖHRING

Notizen zu dieser Person

Bemerkungen / Quellen:

Der Benutzer der Datenbank muß wissen, daß die Kirchenbücher von Lavelsloh...
...bei den Taufdaten
in den Einträgen von 1654 bis 1697 regelmäßig keine Taufnamen enthalten. Getauft wurden immer nur "Söhnlein" und "Töchterlein". In einigen wenigen Fällen ist später von anderer Hand ein Vorname nachgetragen worden. Von 1654 bis 1749 ist auch immer nur der Vater des Kindes genannt. Erst danach folgt die für die zweifelsfreie Familienzusammenstellung wichtige Angabe der Mutter.
...bei den Sterbedaten
von 1654 bis 1727 fast ausnahmslos das für die Identifikation von "Söhnlein" und "Töchterlein" wichtige Sterbealter nicht angeben ist. (siehe auch unten "In den frühen Familien........")
...bei unehelichen Geburten
bis 1875 die Vornamen der Mütter vielfach nicht korrekt angeben. Oftmals ist anstelle der vollständigen Vornamen nur der Rufname eingetragen. Öfters sind Hinweise auf das dritte oder vierte uneheliche Kind vorhanden, obwohl dies von den Vornamen der Mutter her nicht nachvollziehbar ist. In etlichen Fällen konnte der Bearbeiter das Kind deshalb nicht mit der Mutter verknüpfen und hat sie nur unter den Bemerkungen zum Kind angeben können. Gegebenenfalls können die Namen der Taufpaten noch eine "Familienzusammenführung" ermöglichen. Sie können beim Bearbeiter erfragt werden.
...bei den Familiennamen
galt bis etwa 1780 die Praxis, daß der einheiratende Mann den Namen der Ehefrau annahm. Heiratete er eine Witwe, führte er den Namen des verstorbenen Hofbesitzers fort.
In der Folge wurde aber vielfach bei Geburten und Sterbefällen immer wieder auch der Geburtsname des Ehemannes als Familienname verwendet. Bei der Zusammenstellung der Familien ergab sich dadurch ein buntes Namensbild. Einige Kinder führten den Familiennamen der Mutter, andere den des Vaters, obwohl der wiederum bei der Einheirat den Namen der Frau übernommen hatte. Im Todesfall starb der Vater unter Umständen wieder unter seinem Geburtsnamen, und auch die nach dem Namen des einen oder anderen Elternteils getauften Kinder heirateten und/oder starben manchmal später unter dem Namen des anderen Elternteils. Vielfach wurden bei den Taufen auch beide Familiennamen erwähnt ("Möhring oder Buschmann", "Buschmann sive Möhring", Möhring alias Buschmann", usw. - Manchmal kam auch noch der Hofname ins Spiel, so daß sich Namenskonstruktionen wie "Buschmann oder Möhring sive Sudbrink" ergaben.

Obige Umstände haben die Zusammenstellung der Familien sehr erschwert und könnten trotz größter Sorgfalt möglicherweise auch eine Fehlerquelle gewesen sein.

Um das Durcheinander in den Familiennamen nicht auf das Namensverzeichnis zu übertragen, hätten die Familiennamen auf einen einheitlichen, modernen Stand gebracht werden müssen. Dies hätte aber dem genealogischen Grundsatz widersprochen, den bei der Taufe einer Person genannten Familiennamen möglichst unverändert zu lassen, und zwar in seiner individuellen Schreibweise. (Beerens, Berens, Behrens, Berns, Behrend, Berend usw., oft schon innerhalb der gleichen Familie.)
Um das Namensverzeichnis, das ja den Einstieg in die Datenbank bewirkt, übersichtlich zu halten, sind deshalb "Leitnamen" vergeben worden. Beispiele: Moering, Möring, Möhring, Buschmann sive Möring usw. unter MÖHRING, Smees, Schmehe, Smed, Schmid unter SCHMIDT, Köstring, Köstering, Küstring und Küstering findet man unter Köstering/Küstering. - Unehel. Kinder sind in der Datenbank mit "Mutternamen gen Vaternamen" erfaßt (gen=genannt). Analog zur damaligen Praxis, daß ein unehel. Kind offiziell den Namen des Vaters trug, sind sie im Namensverzeichnis dem Namen des Vaters zugeordnet worden.
Die heiratsbedingte Namensänderung eines Mannes drückt sich in dem Zusatz "vulgo neuer Name" zum Geburtsnamen aus. Zuordnung im Namensverzeichnis unter dem neuen Familiennamen, also ist "Möhring vulgo Ostermeyer" unter "Ostermeyer" zu finden! Unter "Möhring" ist aber ein Hinweis "siehe auch Ostermeyer" angebracht.

In den "frühen" Familien stimmt unter Umständen die Zahl der Kinder nicht. Wie erwähnt, wurden nur Söhne und Töchter, ohne Angabe des Taufnamens, getauft, und bis 1727 wurde im Begräbnisregister fast kein Sterbealter genannt. Starb ein erwachsenes, verheiratetes Familienmitglied ohne Altersangabe, wurde diese Person der Ursprungsfamilie mit einem geschätzten Geburtsjahr immer dann zusätzlich zugeordnet, wenn dort mehr als eine "Tochter" oder ein "Sohn" vorhanden, eine eindeutige Zuordnung also nicht möglich war.

Abschließend muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß es bei den Ortsnamen "Steinbrink" und "Nordhausen" keine eindeutige Trennung im KB gegeben hat, weil beide ineinander übergingen. Ebenso ist oft nicht eindeutig erkennbar, ob es sich bei "Ströhen" um das Ksp. Lavelsloh oder das Ksp. Varrel handelt, wobei erschwerend hinzu kommt, daß auch Preußisch Ströhen gelegentlich nur als "Ströhen" bezeichnet wurde.

Identische Personen

In GEDBAS gibt es Kopien dieser Person, vermutlich von einem anderen Forscher hochgeladen. Diese Liste basiert auf den UID-Tags von GEDCOM.

Datenbank

Titel
Beschreibung
Hochgeladen 2008-07-25 22:46:37.0
Einsender user's avatar Dieter Lükens
E-Mail dieter.luekens@googlemail.com
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