Wilhelmina HESSELER

Wilhelmina HESSELER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Wilhelmina HESSELER

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 9. Juni 1789
Taufe 11. Juni 1789 Eckenhagen nach diesem Ort suchen [1]
Tod 20. April 1835 [2]
Heirat 20. März 1813 Eckenhagen nach diesem Ort suchen [3]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
20. März 1813
Eckenhagen

Quellenangaben

1 Eckenhagen
2 Standesamt Eckenhagen, (Fotokop.)
 ...erschien Christian Borner, 58 J.alt, Ackermann zun Borner, Ehemann der Verstorbenen und der Johann Wilhelm Hesseler, 55 J. alt, Ackermann zu Wiehl, Schwager der Verstorbenen und erklärten, daß am Montag, den 20 April 1835 des Nachmittags um 4 Uhr verstorben sey: Wilhelmina Hesseler, Ehefrau des Ackermanns Christian Borner, geb. zu Komp, 46 J. alt, Landwirthin zu Borner, Tochter des verstorbenen Ackermanns Wilhelm Hesseler u.d. der verstorbenen Landwirthin Maria Elisabeth Koch. Unterschrieben Johann Wilhelm Hesseler, der Declarant Borner erklärte schreibens unerfahren zu sein
3 Zivilstandsreg. Eckenhagen (Fotokop.)
 erschien 1. der im Borner wohnende Maurer Johann Christian Borner in Euel am 16. Juni 1779 geb. großjähriger ehelicher Sohn des am 7.April 1787 zum Borner verstorbenen Schneiders Johann Heinrich Borner und der Maria Catrina Lang, welche am 13. September 1812 zum Borner verstorben ist. Auch der Großvater väterlicherseits und der Großvater mütterlicherseits sind nicht mehr am leben. 2. Jungfer Wilhelmina Hesseler, zum Kumpe wohnend, in Kumpe a. 9. Juni 1789 geb. großjährige eheliche Tochter des am 28. August. 1798 zum Kumpe verstorbenen Geschworenen Johann Wilhelm Hesseler und der noch daselbst wohnenden Maria Elisabeth Koch, welche sich heute vor mir mit einfand. Auch versicherten die Brautleute nebst den 4 Zeugen, daß der Großvater väterlicherseits und die Großmutter mütterlicherseits des Comparenten Johann Christian Borner nicht mehr lebten, und obwohl dieses ihnen bekannt sei, müßten sie doch eidlich bestätigen, daß die Zeit des Versterbens nicht genau auszumitteln sei. Die nächsten Verwandten des Bräutigams und die Mutter der Braut gaben ihre Einwilligung zu der in Antrag gebrachten ehelichen Verbindung. Einsprüche sind gegen diese Verbindung nicht erfolgt. die Hauptkomparentin und die Mutter der Braut erklärten schreibens ungelehrt zu sein. Alle anderen unterschrieben

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Hochgeladen 2009-11-25 20:40:03.0
Einsender user's avatar Almut Völker
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