Barmin I VON POMMERN

Barmin I VON POMMERN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Barmin I VON POMMERN
Beruf Herzog

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1210
Tod 13. November 1278 Altdamm nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Notizen zu dieser Person

Barnim I. (* um 1210; † 13. November 1278 in Altdamm), genannt der Städtegründer, war von 1226 bis 1278 ein Herzog von Pommern aus dem Herrscherhaus der Greifen.

Barnim I. wurde um das Jahr 1210[1] als Sohn des Herzogs Bogislaw II. und seiner Gemahlin Miroslawa von Pommerellen geboren. Er hatte noch zwei Schwestern, Woislawa und Dobroslowa. Nach dem Tod seines Vaters um 1220 übernahm zunächst seine Mutter Miroslawa, die aus dem pommerellischen Herrscherhaus der Samboriden stammte, für ihn die Regentschaft und Vormundschaft. Ab ca. 1226 regierte er mit ihr gemeinsam und ab 1233 dann selbständig. Das Herzogtum Pommern wurde nun von seinen beiden jungen Herzögen Barnim I. und Wartislaw III. durch schwierige Zeiten geführt, wie schon zuvor von ihren Vätern Bogislaw II. und dessen Bruder Kasimir II. So hatten sie mit fortwährenden Herrschaftsansprüchen Brandenburgs zu kämpfen, dessen gemeinsam regierende askanische Markgrafen Johann I. und Otto III. 1231 von Kaiser Friedrich II. mit Pommern belehnt wurden.

Die Brandenburger blieben dabei jedoch nicht stehen, sondern zwangen zunächst Wartislaw III. im Vertrag von Kremmen am 20. Juni 1236 zur Herausgabe umfangreicher Ländereien, zur Anerkennung der brandenburgischen Lehnshoheit und der Eventualsukzession Brandenburgs im Falle seines erbenlosen Todes. Diese letzte Bestimmung immerhin konnte Barnim I. im Vertrag von Landin 1250 rückgängig machen. Deshalb trat er nach dem Tod des Demminer Vetters auch in dessen Landen die Herrschaft an. Bei anderen außenpolitischen Vorhaben, wie etwa dem Kampf um das Erbe der in den Ländern Schlawe und Stolp herrschenden Ratiboriden, oder um Besitzungen in der Neumark war Barnim I. jedoch weniger erfolgreich.

Die Regierungszeit Barnims I. war zugleich der Beginn der deutschrechtlichen Kolonisation Pommerns. In noch größerem Maße als Wartislaw III. förderte er die ins Land strömenden Siedler, insbesondere durch die Verleihung von Stadtrechten nach lübischem oder magdeburgischem Recht, je nach Herkunft der Zugewanderten. Die wichtigsten Stadtrechtsverleihungen Barnims, die zumeistSiedlungen in unmittelbarer Nähe bereits bestehender slawischer Burgen oder Protostädte betrafen, waren: Stettin (1243), Gartz an der Oder (1249), Anklam (zwischen 1243 und 1264), Stargard (zwischen 1243 und 1253), Altdamm (1249/1260), Greifenhagen (1254), Pölitz (Police) (1260), Pyritz (1263), Ueckermünde (zwischen 1259 und 1265) und Gollnow (1268). Dass sein Herrschaftsbereich zu Beginn seiner Regierung noch weitaus größer war, belegt seine erste Stadtrechtsverleihung an Prenzlau 1233. Die Gründung von Bahn 1234 durch Barnim I. ist nicht eindeutig belegbar. Gemeinsam mit seinem Vetter Wartislaw III. gründete er noch weitere Städte (siehe Artikel Wartislaw III.).

Barnim I. stiftete überdies einige wichtige geistliche Einrichtungen. Zu ihnen gehörte das Stettiner Marienstift, in dessen Marienkirche er nach seinem Tode beigesetzt wurde. Er gehört zweifellos zu den wichtigsten Herzögen aus der Dynastie der Greifen.

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