Johann Peter WEILER

Johann Peter WEILER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johann Peter WEILER

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 29. September 1736 Durlach nach diesem Ort suchen
Bestattung 29. Juli 1804 Durlach nach diesem Ort suchen
Tod 27. Juli 1804 Durlach nach diesem Ort suchen
Stand u. Beruf Hi. u. Weingärtner Durlach nach diesem Ort suchen

Notizen zu dieser Person

BIOGRAPHIE:
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1761- Peter ist als Bürgerssohn erleichtert Bürger von Durlach geworden.
Er findet als Tagelöhner u. Weingärtner mehr schlecht als recht sein bescheidenes
Auskommen.
Am 10. November 1761 heiratet er mit 25 Jahren die etwa ein Jahr ältere Nachbarstochter
Rosina KAST, ältestes von vier Kindern.
Etwas später wird ihn der Hofrat, das markgräfl. Regierungsgremium, in einer
Beurteilung als "ein fleissiger Mann, der aber nicht vorwärts kommt" bezeichnen.

1771- Diese mangelnde wirtschaftliche Perspektive dürfte auch ihn -wie so unendlich
viele in der damaligen Zeit- dazu gebracht haben, den offenbar schon länger gehegten Wunsch,
der Heimat den Rücken zu kehren, in die Tat umzusetzen.
Am 6. März Anno 1771 stellt er -angeregt durch seinen älteren Bruder Friedrich Samuel-
zusammen mit seinem Schwager Georg Adam SCHABER, der zwei Häuser weiter bei
der gemeinsamen Schwiegermutter wohnt u. zusammen mit eben dieser Witwe KAST,
beim Hofrat Antrag auf Gewährung der Ausreise aus dem Territorium der Markgrafschaft
Baden-Durlach zwecks Auswanderung ins "Preußische" (oder "Clevische").
Gemeint ist damit die sog. "Gocher Heide" im preußisch gewordenen Herzogtum Kleve
am Niederrhein [ vgl. Hofratsprotokoll Nr. 1115/ 1607 im BadGLA ]. Es soll damals die
ärmste Provinz im gesamten Königreich Friedrichs des Großen gewesen sein.
Nur schwer läßt sich heute nachvollziehen, was sich die Auswanderungswilligen unter
ihrem Reiseziel vorstellten, ja , was sie überhaupt veranlaßt hatte, sich gerade diese
sandige Heidegegend als erstrebenswertes Ziel zu wählen. Wir können wohl davon
ausgehen, daß sie keine unmittelbare Kenntnis -weder vom Ziel, noch Reiseweg- hatten;
noch gar wußten, was sie dort erwartete. Sicherlich gab es Gerüchte von freiem, günstig zu
erwerbenden Land, vielleicht von durchziehenden Werbern des Preußenkönigs verbreitet;
wir wissen es nicht.
Die Auswanderung unterlag in Zeiten, in denen die Leibeigenschaft noch nicht wirklich
abgeschafft war und der Landesherr jeden seiner Untertanen als persönliches Eigentum
betrachtete, äußerst strengen Reglementierungen. Erste Voraussetzung war, daß man
unwiderruflich auf Privilegien oder Vergünstigungen, wie z.B. das Bürgerrecht
(oder auch das bloße Bleiberecht als Hintersaß) verzichtete. Etwa vorhandener Grundbesitz
und alle fahrende Habe, derer man nicht (mehr) bedurfte, mußte veräußert werden.
Dem Landesherrn war aus dem Erlös ein bestimmter, nicht unerheblicher Anteil als sog.
"Abzugsgeld" zu entrichten; daneben waren eine "manu missio" genannte Gebühr sowie
weitere Verwaltungsabgaben zu bezahlen.
Kurzum, die Verwaltungen der deutschen Duodezstaaten versuchten alles,
um die Untertanen als billige Arbeitskräfte (Frondienst) und Mehrer des fürstlichen
Wohlstands im Lande zu behalten.

Unsere Auswanderer jedenfalls schafften es, fortzukommen. Ob sie es allerdings auch
schafften, ihr Reiseziel zu Gesicht zu bekommen, ist nicht überliefert. Tatsache ist, daß
sie noch im frühen Herbst desselben Jahres 1771 müde, enttäuscht und abgezehrt
von ihrem sinn- und nutzlosen Abenteuer nach Durlach zurückkehrten.
Der Empfang läßt sich lebhaft vorstellen! Hatten sie vor ihrer Abreise schon wenig materielle
Güter, so war deren Erlös jetzt durch die Reise gänzlich aufgezehrt. Zu aller Armut trat noch
die Angst, keine Wiederaufnahme in der Heimatstadt gewährt zu erhalten, denn wer einmal
die Brücken abbricht, sollte nach damaligem Verständnis in aller Regel kein dauerndes
Bleiberecht mehr erhalten, vor allem, um der Stadt und/oder dem Fürsten nicht auf der
Tasche zu liegen.
Peter Weiler hatte endlich etwas Glück im allgemeinen Unglück: Ihm und seiner Familie
wurde von Hofrat und Stadt Durlach am 2. Oktober 1771 die Wiederaufnahme großmütig gewährt.
Er wurde am selben Tag auch wieder als Hintersaß angenommen. Sein früheres
Bürgerrecht hat er allerdings bis an sein Lebensende nicht wieder erhalten. Seine
diesbezüglichen nachweislich bis 1790 wiederholten Versuche wurden stets abschlägig
beschieden [ vgl. z.B. Ratsprotokoll v. 8. 3. 1790 ].

Darob verbittert starb er schließlich mit 67 Jahren im Juli 1804 an "Abzehrung".

(r.n.h. 12.12.2000)

(vgl. hierzu auch die NOTIZEN zu RIN [8482], Matthäus SAUER.)
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BESTATTUNG: KB Durlach, BestattgBuch 1804:
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" den 29 Julÿ Peter Weiler, hiesiger Beisitzer und Weingärtner, gestorben den 27. an Abzehrung
alt 67 Jahr.
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Beschreibung
Hochgeladen 2010-03-31 20:26:53.0
Einsender Richard N. Hamm
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