Notizen zu dieser Person
In Hastrup liegen die zwei Sandbrink-Höfe Jürgen Sandbrink, Nr. 2 und
Otto Sandbrink, Nr. 3., beide Münstersches Lehngut. Lt. Dr. Rolf
Berner sind die beiden Kamphöfe dem Ausbau im Mittelalter
zuzuschreiben. Sie gingen wohl aus der Teilung des Allodial-Besitzes
der Herren "von Sandbrink" hervor. Letzteres war ein
Ministerialengeschlecht, welches ca. Ende des 12. Jh. ausstarb. Bei
dem Namensträger dürfte es sich um den Gerd to Warnefelt handeln, der
zuerst 1489, dann 1499 und 1510 als aufsitzender Bauer mit dem
Münsterschen Lehngut Große Warnefeld belehnt wurde. St.A. Münster Msc
II. Nr. 163,164,und VII. Nr. 405. Bereits 1470 verglichen sich Brandt
von Knehem, Knape und Gerd thom Sandtbrinke, "de nu en egener in des
Huses und Erves thom Warnevelde in dem Kerspel tho Ankum belegen" usw.
(s. Dühne S. 332) Quelle: Pohlsander/Vortmes
Die beiden Vollerbenhöfe Gr. Warnefeld oder auch Johann Warnefeld
Talge Nr. 1 und Kleine Warnefeld oder auch Hermann Warnefeld Talge Nr.
2 dürften durch Teilung aus einem früheren Rittersitz entstanden sein.
Dieser war zunächst Lehen der Grafen von Ravensberg (bis 1245), danach
durch Verkauf 1252 der Grafen von Vechta (gleichzeitig auch Bischöfe
von Münster). Zu den vorgenannten Herrschaftsbereichen zählte die
Ministerialenfamilie (Ritter) von Warnefeld als Lehensträger. Sie sind
1222 bis 1256 nachweisbar. Danach werden die Familien von Dorne, von
der Horst und von Knehem genannt. Wann der Sitz geteilt wurde, ist
nicht bekannt. Auf den Höfen, welche erstmals im Meßkornregister von
Ankum Ende des 12. Jh. erwähnt werden, (Warnevele) sollen bereits seit
1399 leibeigene Bauern gesessen haben. Diverse Quellen.