♂ Konrad Gottlieb FREIHERR VON ZEDLITZ
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Konrad Gottlieb FREIHERR VON ZEDLITZ |
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Beruf
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Landrat des Kreises Hirschberg |
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Besitz
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Tiefhartmannsdorf, Neukirch, Nieder-Pölkau |
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Notizen zu dieser Person
de dato Breslau 8. November 1741 in den erblichen preußischen Freiherrnstand als "Freiherrn und Freiinnen von Zedlitz" (ohne Zusatznamen) und unter Verleihung des von der ausgestorbenen Freiherrlichen Linie geführten Wappens erhoben. Die Nachkommen nehmen in Konrad Gottliebs (5) Linie seit etwa 1820; in Caspar Ottos (6) Linie seit den 1850er Jahren, die Zusatzbezeichnung "und Neukirch" auf, die seitdem allgemein und unbeanstandet geführt wird.
Landrat des Kreises Hirschberg. Erbt von seinem Stiefvater Neukirch (mit Hermannswaldau, Rosenau, Schandhaus) und Niederpölkau.
Quellenangaben
1 |
Das Geschlecht der Herren, Freiherren und Grafen von Zedlitz, Tafel 55
Autor: Robert Freiherr von Zedlitz
Angaben zur Veröffentlichung: Berlin 1938
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