Johann VON MELBECK

Johann VON MELBECK

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johann VON MELBECK [1]

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt UNKNOWN
Tod 1302 Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Deutschland nach diesem Ort suchen [2]
Fact 1 [3]
Fact 1 [4]
Heirat UNKNOWN

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
UNKNOWN
Meimburg BARTHOLDI

Notizen zu dieser Person

Aus dem Urkundenbuch Scharnebeck: 1276: Der Rat und die Ratsherren in Lüneburg allen, die dies Schreibenanschauen, freundlichen Gruß. Wir wollen, daß es Gegenwärtigen undZukünftigen bekannt sei, daß Johannes von Melbeck und Tietmar,Gerberts Sohn, unsere Bürger, dem Herrn Hermann, Kustos inScharnebeck, eine Pfanne und die Verfügung über diese Pfanne verkaufthaben. Von dieser Pfanne wird jährlich eine Mark als Zins gegebenwerden, und zwar am Michaelisfest. Diese Pfanne liegt in den Haus, dasSoderstinge heißt, und wird Wechpanne genannt und liegt zur linkenHand, wenn man in vorgennantes Haus geht, und gehört dem Sohn Alards,dem Sohne Ricberns, guten Gedächtnisses. Ihr sollt wissen, daß dieserKustos, Herr Hermann, diese Erträge für die Kirche in Scharnebeckgekauft hat, zu Wein und Oblaten, mit denen Leib und Blut unseresHerrn Jesus Christus hergestellt werden. Deswegen soll auch späterdieser Kauf nicht von irgendjemandem gebrochen oder wiederrufen werdendürfen, weshalb wir der Meinung waren, den gegenwärtigen Brief durchden Schutz unseres Stadtsiegels zu bestätigen. Die Zeugen dieserSache: Wibold, Johannes Ohm, Bertold Lange, Albert Holle, Johannes vonUllessen, Ludiger, Johannes Bertoldi, Tideman Symodis, DietmarGerberti, Verdeward Aurifaber, Matthias Zabel, Alard von Schiltsteinund recht viele andere tüchtige und ehrenhafte Männer. Vollzogenwurden diese Dinge zu Lüneburg im Jahre des Herrn 1276. 24.3.1298: Wir, die Ratsherren der Stadt Lüneburg: Albert Hollo, Dietrich Zabel,Johannes bertoldi, Verdewardus, Adelold, Alard von Schiltstein,Gerhard Garlop, Johannes Weiß, Friedrich paron, Bertold Lange, ConradSegehardi, Gerbert Putei urteilen in Einstimmigkeit der Anwesenden undöffentlich bezeugend, daß der uns liebe Bürger Johannes von Melbeckmit noch lebendiger Stimme, mit einsinnigem Rat und Zustimmung seinerFrau Meymburg, den ehrwürdigen Herrn Ludolf, Abt in Scharnebeck, oderseinen derzeitigen Nachfolger, und den ehrenwerten Mann Herrn Bertold,Kanonikus der Kirche in Bardowick, oder wen sonst genannte FrauMeimburg nach dem Tod genannten Herrn Bertholds, wenn sie selbst amLeben sein wird, zu erwählen möge, uns als ihre Testamentsvollstreckeroder Verwalter ihres Almosens dergestalt erwählt hat: GenannterJohannes hat in seinem Testament eine Fuhre Salz in der LüneburgerSaline im Haus MUntzing zur rechten Hand, wenn man das Haus betritt,in der Pfanne, die gewähnlich Guncpanne heißt, sowie das Haus, in demer jetzt wohnt, und Hof und Gelände mit zugehörigen Gebäuden beidiesem Haus vergeben. Diese Fuhre mit Haus, Hof, Gelände undvorbezeichneten Gebäuden hat Wulweke von Melbeck, seligen Gedenkens,aus seinen rechtmäßig erworbenen Gütern seinem Verwandten Johannes undseiner Tochter Meimburg verordnet und ihnen überlassen, sie nach ihrerbeiden Tod den vorgenannten zum Almosen auszuteilen, welche Austeilungoder Verwaltung sich genannte Meimburg für die Zeiten ihres Lebensvorbehalten hat. Wenn aber schon genannte Meimburg, was ferne seinmöge, von plötzlichem Tod ereilt würde, dann werden genannter Abt,Herr Ludolf, und genannter Herr Bertold oder deren derzeitigeNachfolger diese Austeilung oder Verwaltung zur Ehre Gottes ordnen,wie es ihnen dienlich zu sein scheinen wird. Ferner urteilen wir alsZeugen, daß die oft genannten Johannes und Meimburg im selbenTestament von ihren ebenso erworbenen Gütern der Kirche vonScharnebeck einen halben Scheffel Salz aus beliebigem Fluß im HausCodesinge, zur rechten Hand, wenn man das Haus betritt, aus derPfanne, die volkstümlich Wechpanne genannt wird, als Legat vermachthaben, und zwar sollen von diesem halben Scheffel die Kanoniker deroberen Kirche in Verden jährlich am Tage der Auffindung des HeiligenKreuzes acht Solidi ampfangen und ebenso am Fest des Heiligen Johannesdes Täufers. Desgleichen die Kirche St.Michalis in der Burg Lüneburgacht Solidi am Fest des Heiligen Johannes des Täufers. Desgleichen dieMinoritenbrüder in Lüneburg am Tag der Auffindung des Heiligen Kreuzesacht Solidi und ebensoviel am Fest des Heiligen Johannes des Täufers.Desgleichen die Priester und Scholaren von Kirche und Hof St.Johannisdes Täufers in Modestorf, von denen fünf Solidi den Priestern zuteilwerden sollen. Desgleichen den Armen vom Haus des Heiligen Lambert amFest St.Johannis vier Solidi und ebensoviel den Kranken desAussätzigenhauses St.Nikolai in Bardowick am schon genannten Fest. Wasaber von dem vorgenannten halben Scheffel übrigbleiben wird, soll desoben erwähnten Konvents in Scharnebeck zum Trost zuteil werden. Wiraber, willens die einzelnen vorbezeichneten Dinge, die Wulweke undseine Gattin Gertrud, Johannes und Meimburg, die vorbenannt sind, zuHeil und Hilfe für ihre Seelen auszurichten fromm festgesetzt haben,dauernd unverletzt zu bewahren, haben gegenwärtigen Brief mit demSiegel unserer Stadt versehen lassen. Gegeben im Jahr 1298, in derVigilie der Verkündigung der Herrin.

Quellenangaben

1 von Witzendorff, H.-J.: Stammtafeln Lüneburger Patriziergeschlechter,Göttingen 1952, Seite 75
2 von Witzendorff, H.-J.: Stammtafeln Lüneburger Patriziergeschlechter,Göttingen 1952, Seite 75
3 von Damm, Jürgen: Geschichte der Familie von Damm, Braunschweig 1970, Seite 35
4 von Damm, Jürgen: Geschichte der Familie von Damm, Braunschweig 1970, Seite 35

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