Peter GANZHORN

Peter GANZHORN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Peter GANZHORN
Beruf Müller

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 4. Februar 1729 Maichingen nach diesem Ort suchen
Tod 23. Februar 1787 Döffingen nach diesem Ort suchen
Heirat 21. Oktober 1749 Döffingen nach diesem Ort suchen [1]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
21. Oktober 1749
Döffingen
Maria Agnes WOLFF

Notizen zu dieser Person

Müller auf der Stegmühle in Döffingen. Sterbeeintrag: "Wassersucht".

Peter Ganzhorn, der Döffinger Stegmüller besaß eine scharlachrote Weste mit
18 Silberknöpfen. Sie mag Ausdruck des Stolzes auf seinen Reichtum und seine
Familie gewesen sein. Nicht alle Angehörigen der Familie Ganzhorn hatten rote
Westen und schon gar nicht mit silbernen Knöpfen.

Peter und seine Frau Maria Agnes waren die väterlichen Großeltern des Dichters.
Peter hatte das Glück, dass seine Mutter in zweiter Ehe den verwitweten Müller
Johann Georg Roh, Besitzer der Stegmühle in Döffingen, heiratete. Roh hatte
mehrere Söhne, die die Stegmühle übernahmen, doch erreichte die Mutter, dass der
Stiefvater Peter zur Heirat im Oktober 1749 ein Viertel der neu erbauten Mahlmühle
an der Würm übertrug. Die Mühle hatte drei Mahlgänge und einen Gerbgang [Gang
zum Enthülsen des Dinkels] sowie Werkreiben. Sie gehörte der Herrschaft
Württemberg. Der Mühlenzins war an die Kellerei Böblingen (jährlich u.a.12
Sommerhühner) und an die Stiftungspflege in Sindelfingen (z.B. Roggen) zu
entrichten. Bei der Mühle war "eine neue Behausung", Scheuern und Stallungen.
Peter erhielt auch daran jeweils ein Viertel. Sein Anteil an den Gebäuden wurde mit
2000 fl. bewertet. Er besaß ferner Anteile an 16 Žckern, 4 Wiesen und einem Garten,
wobei seine Anteile auf 2375 fl. geschätzt wurden. Bei diesen
Vermögensverhältnissen gelang Peter eine günstige Heirat. Seine Frau Maria Agnes
Wolff hatte unter ihren Vorfahren zahlreiche Schultheißen und Gerichtsverwandte in
Döffingen, Altdorf, Althengstett, Gärtringen und Hildrizhausen. Sie stammte
erkennbar aus dörflicher Oberschicht. Bei der Heirat hatte Peter Fahrnis im Wert von
220 fl. (darunter französisches Geld über 9 fl., ein Gesangbuch und eine Kinderlehre,
silbernen Hemdschnallen und Hemdknöpfe sowie ein blaues Kamisol). Seinen
Stiefgeschwistern hatte er 663 fl. auszugleichen, so dass er bei der Heirat ein
Vermögen von 3934 fl. besaß. Das Zubringen der Braut hatte einen Wert von 1006 fl.
(darunter 800 fl. Bargeld vom Vater, eine Bibel, ein Gesangbüchlein, eine Kinderlehre
und viele Kleider).

Die Stegmühle wurde von Peter sowie mehreren Stiefbrüdern betrieben. Es gab also
in den folgenden Jahrzehnten gleichzeitig mehrere Stegmüller. Das Ehepaar Peter
und Maria Agnes blieb von der schlimmen Kindersterblichkeit weitgehend verschont.
Von seinen 13 Kindern starben als Kinder nur zwei und dann ein Sohn im Alter von
20 Jahren. Zehn Kinder heirateten. Bei seinem Tod betrug Peters Aktivnachlass
8957 fl., wobei die Liegenschaften (weiterhin ¬ der Stegmühle, doch mehr
landwirtschaftliche Grundstücke als bei der Heirat) mit 8000 fl. und die Fahrnis mit
916 fl. bewertet wurden. Die Schulden machten 1127 fl. aus, so dass ein Vermögen
von 7830 fl. blieb. Erwähnenswert sind im Nachlass 19 Bücher (alle geistlichen
Inhalts), ein "halbblauer tüchener Rock", ein scharlachrotes Brusttuch [Weste] mit 18
silbernen Knöpfen, die lederne Hose, eine Pelzkappe und seine Waffen (1
Purschbüchse, 1 Schrotflinte, 1 Stutzer [kurzes Gewehr], 1 Säbel und 1 Degen). An
Vieh besaß er einen 3jährigen Wallach-Rappen, 3 Kühe, 1 Stier, 1 Kalb, 1 tragendes
Mutterschwein, 2 Läuferschweine, 17 Schafe, 11 Hühner, 1 Hasen und 8 Gänse.
Neben dem Mühlenbetrieb hatte Peter somit eine schöne Landwirtschaft.

Die Frau hatte nach der Heirat noch Vermögenswerte in Höhe von 1340 fl. geerbt.
Bei ihrem Tod 1807 hatte sie ein Vermögen von 2247 fl., wovon 2000 fl. Forderungen
an den Sohn Michael aus der Übergabe eines Viertels der Mühle waren. Das Bargeld
bestand aus alten Denkmünzen im Wert von 4 fl., ferner hatte sie 15 geistliche
Bücher. Bei einem Ausgleich zwischen ihren Kindern im Jahr 1795 hatte der in
Vaihingen lebende Sohn Nikolaus Geld bekommen, während die Brüder Friedrich
und Georg Grundstücke erhielten. Diese Grundstücke stiegen kurz darauf im Wert.
Nikolaus fühlte sich benachteiligt und forderte einen Ausgleich. Er klagte ihn beim
Stadtgericht Böblingen ein und ging auch in die Appellation zum Oberjustizkollegium.
Bei der Verteilung des Nachlasses der Mutter gaben ihm die Brüder Friedrich und
Georg jeweils 75 fl., auch erhielt Nikolaus aus der mütterlichen Erbschaft 100 fl.
vorweg. So konnten die Differenzen geschlichtet werden.

Das folgende nach GA Grafenau Df/B 2011,2026,2036.
Vgl. allgemein Wilhelm Ganzhorns Vorfahren, in: Arnold 1969 S.53 ff.

Das folgende nach GA Grafenau Df/B 2011,2026,2036.
Vgl. allgemein Wilhelm Ganzhorns Vorfahren, in: Arnold 1969 S.53 ff.

Quellenangaben

1 Maier, H.: Sindelfinger Familien (1962), S. 167, Ganzhorn IV 2 ; Freundl. Mitteilung Andreas Mundle, 24.2.1999

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Hochgeladen 2019-04-27 13:04:32.0
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