Notizen zu dieser Person
Meyer zu Halingdorf: Die Anfänge des Kirchspiels Gesmold liegen im Dunkel. Um das Jahr 1000wird ein Priester Unica in Zusammenhang mit Gesmold genannt. Es stehtaber nicht fest, ob dieser Priester aus Gesmold stammt, dem Geschlechter derer von Gesmold entsprossen ist oder Pfarrer in Gesmold war. Die Bauerschaft und die Markengemeinde. Als noch die Freiheit in der Hand des Folkes lag, stellte die Bauerschaft mit ihrem Burgericht die freiheitliche Ordnung dar. Die Gemeinde erlangte aber nicht ein Übergewicht über die Freiheit des Einzelnen wiees im Osten der Fall war. Neben der Bauerschaft bestand die Waldgemeinde. Es war die Mark aus Wald, Weide, Moor und Bruch. ?Die Markengemeinde hat am treuesten die alte Freiheit und Volksverfassung bewahrt.? (Stüwe). Die Mark versah dieHöfe mit Holz für Brand und Holzbau, mit Triften für Pferde, Rinder und Schweine. Ursprünglich gab es im Grönegau nur zwei Marken: a) die große Südmarkverlief vom Dratumer Berg südlich des Hase-Else-Tales bis zum Hengstenberg (an der Warmenau), b) Die Nordmark lag nördlich der Talniederungund reichte bis zum Kellenberge. Da es sich im Grönegau meist um bessere Böden handelte (Löß), teilte man später die Marken auf. Seitdem gehörte das Kirchspiel Gesmold 3 Marken an: a) der großen Nüvener Mark, b) der Holters Mark und c) der Oldendorfer Mark, die als Streitmark galt. ? In der Mark waren berechtigta) die Vollerben, die Halberben, die Erbkötter und später auch die Markkötter nach ihrer Warigkeit, b) S. 75 der Oberholzgraf (in der Nüvener Mark der Ritter von Haus Gesmold), c) der Unterholzgraf: der BauerMeyer zu Halingdorf mit unbedeutenden Rechten und d) die Erbeseen = Grundherren der zur Mark gehörenden Bauern. ? Eine Markenherrschaft durch einen Ritter findet sich nicht bei uns im Grönegau im Gegensatz zumöstl. Sachsen. Dort rodete der Gutsherr planmäßig ohne Befragen der Bauern und legte Dörfer an, ohne die bäuerlichen Genossen zu befragen. Als Jürgen von Kerssenbrock auf Brinke im Grundsiek der NeuenkirchenerMark 1539 etwas Ähnliches erstrebte, erschlugen ihn die NeuenkirchenerBauern (s. W. Fredemann, Geschichte der Neuenkirchener Mark). Die Markengenossenschaft bestand aus den zugehörigen Bauern als Genossen. Diese wählten ursprünglich aus ihrer Reihe einen Holzrichter (Holzgrafen). Er leitete das Holzgericht (Hölting) auf der Höltingsbank. Das Höltingsgericht fand später auf dem Hof Meyer zu Halingdorf (Laer) statt. Der Holzrichter erhielt für seine Tätigkeit 5 Fuder Brennholz. ?Später wird vom Fürstbischof v. Os. Ein Gutsherr als Oberholzgraf eingesetzt. Der erste war um 1300 Gerlach von Gesmel. ?