Notizen zu dieser Person
"Heiratsurkunde N°5
Im Jahr Tausend acht hundert elf, den siebzehnten des Monats August, nachmittags um drei Uhr, erschienen vor uns, Pierre KOCHLER, Bürgermeister, öffentlicher Beamter der Gemeinde von Eilenweller, Kanton von Wolfstein, Departement von Mont-Tonnerre
Henry Charles GRUB, vier und zwanzig Jahre zehn Monate alt, geboren zu Sultzbach, den siezehnten Oktober tausend sieben hundert neuzig, wie solches sich ergibt aus dem Auszug des Geburtsregister erstellt vom Herrn Bürgermeister von Grumbach den sechszehnten Juli laufendes Jahres, Ackererbursche, wohnhaft zu Grumbach, Departement der Saar, volljähriger Sohn von Henry GRUB, Ackersmann, wohnhaft zu Sulzbach und von Elisabeth Catherine FRITZ, wohnhaft im besagten Grumbach, (letztere) anwesend und zustimmend
und Marie catherine KLEIN, drei und zwanzig Jahre drei Monate zwölf Tage alt, gewerbslos, wohnhaft zu Eilenwellen, volljährige Tochter des verstorbenen Adolphe KLEIN, zeitlebens Schäffer wohnhaft zu Einwellen, verstorben zu Einwellen den zwölften März laufendes Jahres , Sterbeurkunde in unserer Bürgermeisterei aufbewahrt und von Catherine, geborene SPITZ, zeitlebens im besagten Einwellen wohnhaft, dort den sieben und zwanzigsten Februar tausend acht hundert neun verstorben, ebenfalls durch ihre Sterbeurkunde bestätigt, in unserer Bürgermeisterei aufbewahrt
Welche uns ersucht haben, zu der unter ihnen übereingekommenen Vollziehung ihrer Heirat zu schreiten, und deren Verkündigungen vor der Haupttür unseres Gemeidehauses stattgefunden haben, die erste den ein und zwanzigsten Juli, morgens um elf Uhr, die zweite den acht und zwanzigsten Juli , zur selben Zeit und im selben Jahr, wie es durch den Auszug des Regiters der Heiratsverkündigungen betätigt wurde, erstellt vom Bürgermeister von Grumbach den vierzehnten August laufendes Jahres.
Da uns kein Widerspruch gegen gedachte Heitat verkündet worden ist, so lassen wir ihrem Begehren recht wiederfahren, und nachdem wir alle obenerwähnten Akten und das 6te Kapitel des Civilgesetzbuchesn von der Heirat betitelt, vorgelesen, haben wir den Bräutigam und die Braut gefragt, ob sie sich zum Mann und zur Frau nehmen wollen ; da beide, jedes besonders und bejahend, geantwortet haben, so erklären wir, im Namen des Gesetzes, daß
Henry Charles GRUB und Marie Catherine KLEIN durch die Heirat vereinigt sind.
Von allem diesem haben wir diesen Akt errichtet, und zwar in Gegenwart des
Pierre GAUCH, acht und dreißig Jahre alt, Ackersmann, wohnhaft zu Einwellen,
des Daniel GILCHER, fünf und zwanzig Jahre alt, Ackersmann, wohnhaft zu Einwellen,
des Adam DRUM, sieben und zwanzig Jahre alt, Drechsler, wohnhaft zu Einwellen, Nachbar der Braut und des Michel GOEDEL, dreißig Jahre alt, Ackermann, wohnhaft im besagten Einwellen, Nachbar der Braut
Welche, nachdem er ihnen vorgelesen worden ist, denselben mit uns unterschrieben haben, ausgenommen die Braut und die Mutter des Bräutigams, die erklärt haben, nicht unterschreiben zu können."