Notizen zu dieser Person
Im Grabfeld sichern die getreuen POPPONEN nach wie vor das Land für den König. Otto I., comes (951/55-982), wird in einer Schenkungsurkunde König OTTOS I. für Fulda (im Salzgau: villa Nordheim, deren Mark bereits 941 an Bf. Poppo I. von W¼rzburg tradiert worden war, zum 1. Male genannt. Sein Amtsvorgänger und Agnat (Vater?) Poppo III. comes, hatte als Entschädigung für diese verschenkte Großmark und seine dort angelegten Bifänge (capture) Altendoref (Wüstung Altdorf Landkreis Karlstadt?) erhalten. Da später die Grafen von Henneberg (mit dem Leitnamen Poppo)ihre namengebende Burg, umgeben von reichen Allodialgut, in der alten Königsmark Nordheim errichten, ist das Geschlecht realiter wohl nie aus diesem Besitz gekommen. Ähnlich ist die Rechtslage in der königlichen villa Stockheim an der Streu, die Kaiser OTTO II. 979 auf Bitten seines Verwandten (dilectus nepos noster) Poppo II. von Würzburg an das Bistum schenkte. Stockheimist als Pertinenz des hochstiftischen Burggrafenamtes ebenfalls im Erbbesitz der HENNEBERGER nachweisbar.